Zahlungsmodalitäten

oosie

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Hallo,
nach längerer Planungszeit sind wir uns mit einem der zur Wahl stehenden Händler grundsätzlich über Planung und Preis einig geworden. Die Küche soll im Februar geliefert werden.
Sie soll 13.400€ kosten. Davon wollen wir 8000€ zu 0% über den Händler finanzieren. Bleiben 5400€, die der Händler ursprünglich im November komplett angezahlt haben wollte. Mit Unterschrift des Kreditvertrags und Anzahlung würden wir dann also definitiv 100% des Preises zahlen, ohne umgekehrt eine Sicherheit vom Küchenstudio zu haben, bzw. ohne noch ein Druckmittel in der Hand zu haben.
Bisher konnten wir aushandeln: 4000€ Anzahlung, 900€ bar bei Lieferung und 500€ bis 2 Tage nach Montage.
Von Umbaumaßnahmen in unserem Haus sind wir es gewohnt, 5% sogar für 2 Jahre als Sicherheit einzubehalten. Um diesen langen Zeitraum geht es uns hier nicht. Wir wollen nur nicht direkt bei Montage, im Trubel den gesamten Restbetrag (bar!) zahlen, sondern möchten zumindest die Küche mit ihren Geräten auch genutzt haben. Hierfür ist uns eine Zweitagesfrist zu kurz. Wir denken an einen vertraglich festgelegten Zeitraum von 2-4 Wochen. Leider hat sich der Händler auch nach langwierigen 'Ich geh mal kurz zu meinem Chef'-Spielchen keinen Millimeter bewegt.

Ist unser Ansinnen wirklich so abwegig? Es geht uns ja nicht darum, den Preis noch zu drücken, sondern nur um den Zeitpunkt der Restzahlung von 500€.

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung
 

shopfitter

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Find ich jetzt nicht so schlimm;-). Für ein seriöses Studio sind Kundeneinbehalte keine Motivation....immerhin haben sie nur die finanzierte Summe "sicher".
Nebenbei ist ne Finanzierung übers Studio sowieso immer Käse; die 0% sind keine usw.
Das "bar bei Lieferung" steigert den Stressfaktor für die Monteure und den aufgeregten Kunden. Macht einfach die 1400 bei erfolgreicher Abnahme.
Das von Dir angesprochene Nutzen der Küche verstehe ich nicht ganz......
 

oosie

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Themenersteller:in
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  • Wir hoffen bei einem seriösen Händler gelandet zu sein.
  • Nein, sie haben auch die Anzahlung sicher; also 12.000 von 13.400
  • 'Bar bei Lieferung' war nicht unsere Idee sondern Vorgabe des Händlers...
  • Was ist mit Mängeln, die wir erst beim Gebrauch und nicht schon bei der Übergabe feststellen?
 

Gatto1

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Was ich nicht verstehe, sind die hohen Anzahlungen an den Händler, so lange vor Lieferung.
Einerseits hat der Händler ja ohnehin schon die Zahlung über die Bank "sicher" und insofern benötigte er ja keine Absicherung mehr das Du als Kunde doch noch kurzfristig abspringst.

Die Zahlung bei bzw. unmittelbar vor der LIeferung macht aus Sicht des Händlers schon Sinn. Denn ist die Küche erst mal eingebaut, hat er rechtlich kaum noch eine Möglichkeit zügig an sein Geld zu kommen. Und anders als bei Autos, die man notfalls bei säumigen Zahlern zurück holen und anderweitig absetzen könnte, ist sowohl das Zurückholen, als auch die anderweitige Verwertung fast unmöglich.

Ein Einbehalt nach Lieferung und Abnahme ist aus heutiger Sicht für den Händler sehr gefährlich. Dazu waren einfach zu viele Kunden unterwegs, die sich auf diese Art und Weise im Nachgang noch einen happigen Extrarabatt auf die gekaufte Ware "gegönnt" haben - irgendeinen Grund/Mangel findet man immer - notfalls hilft man halt nach. Das kommt/kam wesentlich häufiger vor, als es so mancher Endkunde wahr haben will.

Wenn etwas innerhalb der ersten 24 Monate nach Lieferung kaputt geht, greift die Sachmängelhaftung aus dem BGB - allgemein als Gewährleistung bekannt. Darum wird sich jeder Händler freiwillig kümmern, denn sonst kommt mit Sicherheit ein Anwalt ins Spiel und das wird für den Händler immer deutlich teurer.

Also verzichtet auf den Einbehalt NACH der Montage, aber klärt noch einmal ab, wie es mit der Anzahlung VOR der Lieferung aussieht.
Bei einer abgeschlossenen, "sicheren" Finanzierung solte das als "Beruhigung" für den Händler ausreichen und ein solventes Haus braucht normalerweise auch die eigenen Lieferanten nicht VOR der Lieferung zu bezahlen.
Sollte das Studio darauf bestehen, dann würde ich aber auf jeden Fall für den Barbetrag als Sicherung eine Bürgschaft verlangen - und auch die Auszahlung der Finanzierung kann man gewöhnlich an die tatsächlich erfolgte Lieferung der Ware knüpfen.
 
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