Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

webgirl

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Hallo Ihr Lieben!
Endlich ist es soweit, die von euch mitgeplante Küche in unserem Neubau steht!!!
Wir haben bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen 3% Skonto bekommen, so dass ich nun auch den Restbetrag (10% waren schon angezahlt worden) bald überweisen möchte.
Nur hat eine offizielle Abnahme noch nicht stattgefunden, da der Küchenberater letztes Wochenende keine Zeit hatte und voraussichtlich erst kommenden Samstag bei uns sein kann.
Folgende Dinge sind noch nicht ok: zwei Hochschrankwangen wurden in falscher Farbe geliefert und montiert und müssen ausgetauscht werden. Die Tischbeine (Tischplatte in APL-Farbe und vier Beine waren zusätzlich bestellt worden) wurden nicht zugeschnitten sondern in 91cm Höhe montiert, was natürlich viel zu hoch ist, um normal (ohne Barhocker) dran zu sitzen.

VOR einer erfolgten offiziellen Abnahme möchte ich daher nicht den vollen Restbetrag überweisen. Wie viel meint ihr darf ich kürzen? Der komplette Preis der Küche ist 11.600 Euro, es handelt sich um eine Häcker Systemat.

Liebe Grüße,
webgirl
 

Berde

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AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

Hier im Forum habe ich mal vom 3-fachen Wert- der falschen Teile -gelesen,die
laut Gesetz einbehalten werden dürfen.
Bin mir aber nicht ganz sicher:-[,vielleicht antwortet noch eine Fachfrau o. Fachmann
 

Frankenbu

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AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

Ich würde da Pauschal 500€ einbehalten, keine Ahnung ob das zu viel oder zu wenig ist, aber als Laie muß man ja irgendetwas annehmen und den Jungs nen Anreiz geben nochmal zu kommen ;-).
 

martin

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AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

Ein Gesetz gibt es da nicht, nur einen Gummiparagraphen mit dem Recht auf angemessenen Einbehalt. Viele Gerichte halten den 2-3fachen Materialwert für angemessen, aber nur den Wert der fehlerhaften Teile. Ist also eine Front beschädigt, wird der Wert der Front, nicht des ganzen Schrankes als Basis genommen.
 

Nice-nofret

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AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

:rolleyes: tja, und wir Konsumenten leben ja in voller Transparenz und wissen natürlich genau was so ein Teil jeweils kostet ..wir bekommen ja auch ganz prima Offerten .. mit Gesamtpreis :rofl:
 

Frankenbu

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AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

Darum sag ich ja 500€ dürften Anreiz für jeden Küchenbauer sein zu kommen, aber als Ottonormalverbraucher kann man ja nicht Wissen was das Zeug kostet dank der Transparenz beim Küchenkauf. kann einem normalerweise keiner nen Strick draus drehen ;-)
 

Gatto1

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AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

Hallo Frankenbu et al.
Also ich verstehe Euch nicht. Wegen jedem Quatsch nervt Ihr Eure KFBler, aber auf die Idee, die einfach mal zu fragen, welcher Einbehalt angemessen wäre kommt wohl keiner ?
Meint Ihr nicht auch, das das ein konfliktarmer Weg wäre ?

Also webgirl, ran ans Telefon oder eine email geschrieben - kurz Deine Probleme geschildert und klar gefragt, welchen Betrag er da für angemessen hält. Ich bin mir ziemlich sicher, das es da keinerlei Probleme geben sollte.
Sich einfach irgendwelche Beträge aus den Fingern zu saugen halte ich für wenig hilfreich - das führt nur zu einer "Frontenbildung" die doch eigentlich niemand beabsichtigt.
 

Wolfgang 01

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AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

Naja Gatto, der KFB hätte trotzdem mitkriegen müssen/sollen das es kleinere Probleme gab.
Wenn der Händler nun Skonto gewährt bei Zahlung innerhalb von xxx Tagen nach Fertigstellung müßte er eigentlich wissen, dass Fertigstellung nur das bedeuten kann, dass die Küche Mängelfrei übergeben wird. Und ab diesem Zeitpunkt würde m.E. erst die Frist der Zahlung laufen.
Die Mängel sind ja nicht gravierend, die Kunden wollten schon das meiste bezahlen, was ich mehr als Fair finde, da sollte doch der Händler auf den Kunden zugehen.
Es sei denn, es macht ihm nichts aus mal länger auf Zahlungseingänge zu warten..:tounge:
 

Gatto1

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AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

Hallo Wolfgang,

das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Natürlich kann das der KFBler schon mitbekommen haben, aber aus dem gesamten Kontext ging meiner Meinung nach hervor, das der KFB ler noch keine Zeit hatte, sich die Küche anzusehen - und welcher KFBler schlägt von sicher heraus schon vor, Teilbeträge einzubehalten ;-)
Sind die Mängel nur geringer Natur, so muß der Käufer dennoch seiner Leistung nachkommen - zumindest in dem Umfang, in dem er eine Gegenleistung schon erhalten hat. Damit sind wir wieder beim Ausgangsthema = Höhe des Einbehaltes.
Das eine Zahlungsverpflichtung des Käufers erst dann vorliegt, wenn der Verkäufer mängelfrei geliefert hat ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Natürlich kann man vertraglich alles vereinbaren, aber es leitet sich zumindest nicht aus einer gesetzlichen Grundlage ab.

Übrigens bedeutet "Fertigstellung" nach gängiger Rechtsprechung :"die Herstellung/zur Verfügung Stellung aller wesentlichen Gebrauchsmerkmale bzw. Funktionen".
Das bedeutet nicht, das schon alles tiptop in Ordnung sein muß, aber das heißt auch nicht, das Du Dein neues Auto erst dann bezahlen mußt, wenn der Zigarettenanzünder mit kleinem Kratzer gegen einen OHNE Kratzer getauscht wurde.

Ich finde es gut, wie webgirl das handhabt - aber der richtige Ansprechpartner für die Höhe des Einbehalts wäre in dem Falle der KFBler. Dafür muß er nicht vor Ort sein, das geht auch telefonisch. So hat man eine klare Abmachung und vermeidet "Missverständnisse" - Stichwort:"Zahlungsmoral"
 

Wolfgang 01

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AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

Das verstehe ich ja Gatto,

aber ich denke mal das es nicht um "Zahlungsmoral" geht.

Ich glaube eher das webgirl gern den Skonto-Betrag erhalten möchte und sich nicht um die Zahlung drücken will.
Nun sind kleinere Mängel vorhanden, wofür ja ein Einbehalt mehr als Verständlich ist, nur ist die Höhe ja nicht klar. Woher soll man das als Laie wissen?

Besser ist es natürlich wenn der Händler sich meldet und signalisiert, der Einbehalt (und dieser Betrag sollte dann vom Händler in angemessener Höhe vorgegeben werden) von xxx € ist in Ordnung, weil der und der Mangel erst noch zu behoben werden muß, den Rest überweisen Sie bitte. Selbstverständlich bleibt Skonto auf den Endpreis abzugsfähig und fertig...
 

Gatto1

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AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

Hallo Wolfgang,

dann meinen wir dasselbe und haben nur ein wenig aneinander vorbei geredet :top:
 

Wolfgang 01

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AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

Gut möglich Gatto;-)

Als Händler muß man gelegentlich dem Kunden einen "kleinen Schubs" anbieten/mitgeben.

Ich zB. habe mich in der Vergangenheit hin und wieder mal dabei ertappt, dem Kunden den Endpreis mit der entsprechenden "Überzeugung" oder besser gesagt mit "Nicht-Überzeugung" zu präsentieren.
Die Beratung war gut, das Aufmaß hat stattgefunden der Preis hat gestimmt. Trotzdem kauft der Kunde nicht. Warum? Weil einfach der Schubs gefehlt hat. Den hat der Kunde dann vermisst.
So nach dem Motto, wenn er nicht nach einen Auftrag fragt...
Seit ich es geändert habe, okay gelegentlich kommt es noch durch, ist das verkaufen viel einfacher geworden.
Deshalb denke ich mal, dass es immer besser ist, der Händler kümmert sich und bietet an, als das der Kunde hinterher laufen muß.
 

knabberland

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AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

H

Übrigens bedeutet "Fertigstellung" nach gängiger Rechtsprechung :"die Herstellung/zur Verfügung Stellung aller wesentlichen Gebrauchsmerkmale bzw. Funktionen".

Hallo,

was ist denn, wenn meine Arbeitsplatte nicht, wie vertraglich vereinbahrt wurde, geliefert wird, sondern erst 10-14 Tage später kommt?
Ohne Arbeitsplatte kann ich nicht kochen noch wirklich spülen, damit sind auch nicht die wesentlichen Funktionen einer Küche erfüllt. :-\
Der Einbau einer provisorischen Arbeitsplatte wurde bei uns abgelehnt, was selbst Ikea macht, wenn man bei denen z.B. eine Corian -Arbeitsplatte ordert.

Zahle ich erst dann, wenn die Arbeitsplatte kommt?

knabberland
 

Gatto1

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AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

Meine Meinung: ja.

Eine Küche ohne Arbeitsplatte ist letztlich wie ein Auto ohne Räder - das Meiste ist zwar da, aber nutzen kann man es nicht.

Einerseits kann ich ja verstehen, das Dein KFB keine teure Arbeitsplatte opfern will für lediglich 2 Wochen - aber eine Restspanplatte hätte es ja auch getan und die kostet quasi nichts.
(ich hätte mir sogar die Blöße gegeben und hätte für 40,-€ eine von den billigen Platten aus dem Baumarkt genommen. Die paar Tage halten die auch durch)

Nachtrag: ich bin allerdings davon ausgegangen, das Küche und Arbeitsplatte vom selben Studio/Möbelhaus geliefert werden. Etwas anderes kann es sein, wenn die Küche vom Studio und die Platte z.B. vom Steinmetz kommt.
 

Cooki

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AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

Webgirl hat noch nicht mal die erste Frage beantwortet. :rolleyes:

Wo ist denn das Problem mit dem Einbehalt bzgl. einer Skontoziehung, solange ich mehr einbehalte als Skonto gezogen werden kann.

Eigentlich wird ein Skonto auf dem Kaufvertrag ausgewiesen und ist vom Rechnungsbetrag abgezogen, da in den seltensten Fällen keine Zahlung bei Lieferung vereinbart wird.

Ich versteh das Problem nicht. :kfb:
 

webgirl

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AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten bisher!
Ich komme heute endlich mal wieder an den Pc, es gibt gerade so viel zu tun auf der Baustelle :-[.

Cooki: es handelt sich um Hochschrank -Wangen, die Hochschränke sind inkl. Sockel 2,24m hoch. Wieviel so ein Teil kostet weiß ich natürlich nicht.

Nochmals zur Zahlung: ich habe noch gar keine Rechnung erhalten? Mein KFB meinte zwar neulich am Telefon, es eile nicht mit der Zahlung, aber seit er mir damals den Bären mit der Häcker -Preiserhöhung zum 1.7. aufgebunden hat, bin ich einfach mal skeptisch geworden... Die Skonto-Zeit müsste dann ab dem Re.datum laufen und nicht ab Fertigstellung oder? In der Auftragsbestätigung steht darüber nichts, nur dass wir innerhalb von 8 Tagen 3% bekommen...
 

Magnolia

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AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

In der kaufm. Buchhaltung kannst Du nur eine eingegangene Rechnung buchen und bezahlen. Somit muss die Skontogabe ab Rechnungsdatum gelten.

Pass da aber mal auf, dass diese nicht zurückdatiert wird.

PS: Im übrigen würde ich das so machen:
Rechnung abzgl. Einbehalt: davon Skonto dann abziehen.
Nach Mangelbehebung Restzahlung: auch mit Skonto

Ich denke nicht, dass der KFB hier Probleme bereiten wird.
 

Nice-nofret

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AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

... es gilt natürlich das Rechnungsdatum - alles andere ist Buchhalterisch nicht zu erfassen.
 

webgirl

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AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

Ich habe zwar bisher keine Rechnung, aber die 8-Tages-Frist läuft rechnerisch am Samstag aus, da die Fertigstellung letzten Freitag erfolgte.

Magnolia: wenn ich die 500 Euro vor Skonto abziehe, dann kürze ich den Rechnungsbetrag ja nur um 485 Euro?

Also hier die zwei Varianten:

1) 11.600 Euro Küchenpreis - 500 Euro Einbehalt = 11.100 Euro
Darauf 3% Skonto = 10.767 Euro
10.767 Euro abzüglich 1160 Euro bereits geleistete Anzahlung = 9.607 Euro.

2) 11.600 Euro Küchenpreis - davon 3% Skonto = 11.252 Euro
abzüglich 1160 Euro bereits geleistete Anzahlung und abzüglich 500 Euro Einbehalt
= 9.592 Euro

Intuitiv hätte ich mich für Variante 2 entschieden.
Wenn die Wangen ausgetauscht sind, werden bei Variante 2 die kompletten 500 Euro zurückgezahlt
 
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