wie wird eine Küche bezahlt

mark740

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Bei meiner Küche war auch eine Anzahlung i.H.v. 50 % des Auftragswerts vereinbart. Ich habe mich darauf nur gegen Ausstellung einer Bankbürgschaft eingelassen und den Betrag auch erst nach Erhalt dieser überwiesen. In meinen Augen eine faire Lösung, auch wenn ich dem Verkäufer über 1 Jahr (Bauverzögerung) ein zinsloses Darlehn gegeben habe. Andererseits hätte das Geld auf meinem Konto ebenfalls zinslos vor sich hingedümpelt.

Der Restbetrag war nach Lieferung & Montage wahlweise in bar, per EC-Karte oder Überweisung fällig.

Die Rechtslage und die Rechtsprechung sind hier sehr verbraucherfreundlich. AGB-Klauseln, die Anzahlungen bei Kauf- und Werkverträgen vorsehen, sind in der Regel unwirksam, so dass diese vom Kunden nicht mal geleistet werden müssen. Pocht der Händler nun auf die Anzahlung und liefert nicht, gerät er sogar in Verzug.
 

Fernblau

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@racer : Gute Idee, das habe ich (Hobbykaufmann :rolleyes:) gar nicht bedacht. Jetzt schaue ich aber nicht mehr nach, weil alles unterschrieben ist und ich meinen Nachtschlaf brauche.. :rofl:
Nee... alles klar, habe da ein gutes "Gefühl":-[

@Nexa : Persönliche Situation, Sicherheitsbedürfnis, Lebensphase, etc. bestimmen unsere Entscheidung. Damals (gerade Anfang 30, neues Haus, kleines Kind, ein Einkommen) konnte ich mir auch bei einer 12k€-Küche den Ausfall der Anzahlung nicht leisten. Auch heute sind (meist junge) Menschen in dieser Phase. Da plädiere ich in jedem Fall für "Augen auf und durch" anstatt für "Augen zu und durch". Klar, kostet das etwas Geld bei der Bank. Gibt ja auch eine Leistung, die für dieses Geld verkauft wird. Wie bei jeder anderen Versicherung auch.

Hierbei (Thema Versicherung) bin ich übrigens derzeit auch sehr zurückhaltend und bin bei vielen Themen mein eigener Versicherer. Vorteil der reiferen Lebensphase... ;-)
 

isabella

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Ach ja, richtig, daskann man gerade am Fall Wirecard sehen, wie man sich auf namhaften, von der BaFin und von Wirtschaftsprüfer mehfach geprüfte, DAX-Unternehmen, verlassen kann.

@Nexa, nichts für Ungut, Du als Kunde verlangst eine Bankbürgschaft vom Händler und hast damit sonst nichts zu tun, und der Händler kann sich über Dich bei der SCHUFA schlau machen.
 

mozart

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Die Schufa-Auskunft ist immer nur eine Aussage zur Vergangenheit. Ober der Bauherr nach Fertigstellung seines Hauses die Küche noch bezahlen kann, steht da leider nicht drin.
Bankbürgschaft ist natürlich eine gute Option. Zahlen muß sie dann allerdings der, der davon profitiert-der Kunde.
(Bürgschaften kosten übrigens selbst dann, wenn das Unternehmen die Kohle auf dem Geschäftskonto liegen hat)
Generell sollte bei dieser Diskussion nicht vergessen werden, daß ordentliche Anbieter (also die ganz überwiegende Mehrheit der Händler) ihre Küchen natürlich auch dann fertigstellen, wenn der volle Kaufpreis geflossen ist. Der Anspruch auf vollständige Leistungserbringung hängt nicht von der Art der Zahlung ab. Gesetze und Rechtsprechung könnten zumindest in Deutschland kundenfreundlicher kaum sein.
Daß viele Händler auf Barzahlung, EC-Zahlung oder online-Überweisung direkt bei Montage bestehen, hat gute Gründe.
Auf offene Rechnung arbeiten die wenigsten.
 

isabella

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Wobei mein Hauptanliegen bei der anfänglichen Frage war, dass ich nicht bar / cash zahlen würde, sondern elektronisch. Und ich wollte eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitsanteil.
 

mozart

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Hi,
leider kümmert sich jeder 2. Kunde vorher nicht um die Anpassung des Limits beim (online-)Überweisen und kann dann nicht -wie vereinbart und vertraglich festgehalten- zahlen.
In diesem Forum gibt es selbstverständlich nur ordentliche Leuts, zahlungswillig -und fähig.
In der Realität habe ich leider Fälle, wo ich dem Kunden telefonisch sagen muß, daß wir die Geräte gerne wieder mitnehmen, wenn er sich nicht an Ort und Stelle überlegt, wie er sein Problem löst. Dann geht es plötzlich.
 
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:huch: :rofl: Dieser Fehler passiert mir nicht nochmal. Das ging mir mal so als ich großspurig dem Putzer und Dachdecker die Überweisung am nächsten Tag zugesagt hatte. Extra Tagesgeld verschoben usw. Tja... trotzdem verkackt und ich schnallte nichtmal woran es liegt.
 

US68_KFB

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Bei uns hier wird die Restzahlung oft über ein einmaliges SEPA Lastschriftmandat geregelt.

Das wurde bei uns gerade wieder abgeschafft. Das kann der Kunde nämlich zurückholen.

Bei uns muss der Kunde eine Anzahlung von 40% bis zur Bestellung der Holzteile beim Lieferanten leisten, gern auch mit Bankbürgschaft. Ohne Anzahlung keine Bestellung.

Also in der Regel 14 Tage nach der Auftragserteilung oder es wird im Auftrag etwas anderes vereinbart.

Restsumme in BAR am Montagetag oder per Überweisung vorab oder zeitgleich, nicht nachträglich.
 

cstadler

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Daß viele Händler auf Barzahlung, EC-Zahlung oder online-Überweisung direkt bei Montage bestehen, hat gute Gründe.
Auf offene Rechnung arbeiten die wenigsten.

Nun, ich habe in den letzten 23 Jahren nun auch schon 4 Küchen bei unterschiedlichen Händlern gekauft, und keiner wollte die komplette Schlusszahlung bei Montage. Es wurde immer ein Abnahmetermin ein paar Tage NACH der Montage durchgeführt, und dann die Schlussrechnung gestellt. So kenne ich das auch von allen anderen größeren Handwerksleistungen (Maler, Parkett, ...). Ich würde niemals 5 Minuten nach Montage einer EBK einem Monteur eine Abnahme unterschreiben, geschweige denn ihm das Geld in die Hand drücken.
 

US68_KFB

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Es wurde immer ein Abnahmetermin ein paar Tage NACH der Montage durchgeführt, und dann die Schlussrechnung gestellt. So kenne ich das auch von allen anderen größeren Handwerksleistungen (Maler, Parkett, ...).

Handerwerkerleistungen sind etwas völlig anderes.

Ich würde niemals 5 Minuten nach Montage einer EBK einem Monteur eine Abnahme unterschreiben, geschweige denn ihm das Geld in die Hand drücken.

Altersstarrsinn oder wieso nicht? ;-)

Küche ist geliefert, montiert und übergeben. Du hast dann 14 Tage Zeit um Fehler zu suchen. Dazu muss kein Monteur anwesend sein. Der kommt dann bei Reklamationen aber gern nochmal raus. Der Kunde hat einen entsprechend formulierten Vertrag unterschrieben.
 

AurelieS

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Wir haben für unsere Küche noch gar nichts bezahlt und die steht seit vorgestern nun schon beim Schreiner/Studio.

Eigentlich lautete die Vereinbarung so wie bei @Mewtu. Irgendwie sind sie aber wohl noch nicht dazu gekommen die Rechnung zu schreiben.
 

cstadler

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Handerwerkerleistungen sind etwas völlig anderes.



Altersstarrsinn oder wieso nicht? ;-)

Küche ist geliefert, montiert und übergeben. Du hast dann 14 Tage Zeit um Fehler zu suchen. Dazu muss kein Monteur anwesend sein. Der kommt dann bei Reklamationen aber gern nochmal raus. Der Kunde hat einen entsprechend formulierten Vertrag unterschrieben.

Ich behalte bei Handwerkerleistungen IMMER einen gewissen Prozentsatz des Gesamtpreises bis zur Stellung der Schlussrechnung ein, und das ist mindestens eine Woche nach Fertigstellung. Die Handwerker, mit denen ich bisher zu tun hatte, waren damit immer einverstanden. Und ja, eine Küchenmontage ist eine Handwerkerleistung. Ich möchte mich einfach in Ruhe davon überzeugen können, dass alles ohne Mängel durchgeführt wurde, und das kann ich (als totaler Laie) nicht 5 Minuten nach Ende der Arbeiten.
 

Michael

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Das kan man dann ja theoretisch überall so machen. Wenn ich mein neues Auto abhole brauche ich auch erstmal eine Woche bis ich alle Mängel gefunden habe. :so-what:

Leider läuft das so nicht. Wenn ich das Auto nicht bezahle bekomme ich es erst gar nicht. Ziemlich klare Regeln herrschen da in der Branche.

Oder hat schon mal jemand seine Urlaubsreise nur teilweise gezahlt? Kann ja sein, dass mit dem Hotel was nicht stimmt und dann ist es ja praktisch wenn man etwas zurückbehalten hat.

Leider haben kleine Handwerker kein besonders ausgeprägtes Forderungsmanagement. Dann kann man es mit denen ja machen.

Sacht ma....
 

martin

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Wir reisen ja eigentlich nie pauschal. Den Flug müssen wir vorab bezahlen, das Quartier kostet bisweilen so um die 30% Anzahlung. Rest wird nach erbrachter Leistung fällig.
 

cstadler

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Das kan man dann ja theoretisch überall so machen. Wenn ich mein neues Auto abhole brauche ich auch erstmal eine Woche bis ich alle Mängel gefunden habe. :so-what:

Leider läuft das so nicht. Wenn ich das Auto nicht bezahle bekomme ich es erst gar nicht. Ziemlich klare Regeln herrschen da in der Branche.

Oder hat schon mal jemand seine Urlaubsreise nur teilweise gezahlt? Kann ja sein, dass mit dem Hotel was nicht stimmt und dann ist es ja praktisch wenn man etwas zurückbehalten hat.

Leider haben kleine Handwerker kein besonders ausgeprägtes Forderungsmanagement. Dann kann man es mit denen ja machen.

Sacht ma....
Das hat nix mit Forderungsmanagement zu tun., sondern mit Vertragsgestaltung (ziemlich freche Unterstellung von Dir, Michael...). Wenn ich ein Auto "auf Maß" für mich bauen lassen würde (was ich mir nicht leisten kann, BTW), würde ich es auch nicht "einfach so" abnehmen.
 

Michael

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ziemlich freche Unterstellung von Dir, Michael...
Ich wollte nicht frech sein, aber so hast du es ausgedrückt:

Ich behalte bei Handwerkerleistungen IMMER einen gewissen Prozentsatz des Gesamtpreises

Dadurch, dass das für dich eine Regel zu sein scheint, also egal ob Mängel vorliegen oder nicht, verfährst du aus meiner Sicht wie im letzten Absatz gegen Treu und Glauben.

Im Hinblick auf die Verpflichtung des Verkäufers zur Verschaffung einer von Sach- und Rechtsmängeln freien Sache (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB) ist der Käufer bei behebbaren Mängeln, auch wenn sie geringfügig sind, grundsätzlich berechtigt, gemäß § 320 Abs. 1 BGB die Zahlung des (vollständigen) Kaufpreises und gemäß § 273 Abs. 1 BGB die Abnahme der gekauften Sache bis zur Beseitigung des Mangels zu verweigern, soweit sich nicht aus besonderen Umständen ergibt, dass das Zurückbehaltungsrecht in einer gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßenden Weise ausgeübt wird.

Das hat nix mit Forderungsmanagement zu tun

Wenn du deine Karre nicht bezahlst holen sie die zurück. Bei der Küche sieht das etwas anders aus. Ich denke schon, dass dadurch das Forderungsmanagement beeinträchtigt wird.
In dem Punkt steht der Urlaubsdienstleister genauso schlecht da, wie ich fairerweise eingestehen muss.

Und natürlich sind alle deine Handwerker damit einverstanden. Was sollen sie sonst auch sagen?
 

steglitz1977

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Naja, eine EBK ist ein sehr individuelles Produkt, dass mit einem KFZ zu vergleichen ist schwierig. Bei Architektenverträgen ist bspw. ein 5% Sicherheitseinbehalt üblich, warum sollte das nicht bei einer EBK auch so sein? Es ist - zumindest nach meiner subjektiven Wahrnehmung - näher an einer Handwerkerleistung als an einer Ware von der Stange... Gerade die Einbauleistung ist wohl eine Handwerkerleistung im klassischen Sinne, vergleichbar mit dem Möbelbau oder Parkett legen.
Also wir haben schon mehrere Küchen gekauft, die letzte mit folgenden Regeln:

15 % bei Bestellung
15 % bei Abruf
60 % nach Lieferung
10 % nach vollständiger und mängelfreier Montage

Und ein feiner Unterschied wurde hier noch nicht erwähnt:
Wenn der Kunde pleite geht, hat der Händler zumindest die Küche, umgekehrt hat der Kunde ganz genau gar nichts! Die Küche - sofern schon da - wäre dann sogar Insolvenzmasse und Kunden sind hier eher nachrangig Gläubiger...
 

Lupin

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Hallo,

ich möchte mich mal hier einklinken und möchte euch fragen, wie ihr vorgehen würdet.

Wir haben einen Kaufvertrag vorliegen mit folgenden Konditionen:

20 % Anzahlung
weitere 70 % ca. 10 Tage vor der Montage
die restlichen 10 % am Tag der Monage.

Sind das übliche Konditionen? Habe ich hier in der Konstellation noch nicht gelesen. Ich kann den Punkt 10 Tage vor Montage nicht nachvollziehen.
Würdet ihr in so einem Fall auch auf eine Bankbürgschaft bestehen? Ich denke ja, da ein Studio ja auch 10 Tage vor Lieferung pleite gehen könnte. Zu erwähnen sei noch, dass der bestellte Geschirrspüler möglicherweise erst später eingebaut werden wird, da es derzeit Lieferschwierigkeiten bei Miele gibt.

Viele Dank im Voraus.
 

Fernblau

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Du möchtest die Bestätigung Deines Bauchgefühls? Bitteschön: 90% Deines Geldes ist weg, ohne dass Du eine Gegenleistung für Dich verbuchen kannst oder irgendeine Sicherheit hast. Wenn Du oft genug fragst, werden sich (auch hier) Ansichten finden, die so etwas für "ganz normal" halten. Ich halte jedoch eines für ziemlich sicher: Egal, welche Ansicht jemand hierzu vertritt, einen etwaigen Schaden wird Dir niemand hier ersetzen. Es bleibt ganz allen Dein/euer Risiko. Ich wünsche Weisheit und Glück.
 

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