wie wird eine Küche bezahlt

mfastnetzer

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ok, dann ganz erbsenzählerig. Ist die Montage/Ware nicht ok, gibt es kein Geld. Ob man das Abnahme nennt, ist irrelevant.
 

mfastnetzer

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Mist habe nochmal gegoogelt. Zitat:

Der Käufer ist zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet (§ 433 Abs. 2 BGB@). Eine Abnahmepflicht besteht, wenn der Kaufgegenstand frei von Rechten Dritter und frei von Sachmängeln ist. Besteht eine Abnahmepflicht und der Käufer nimmt die Sache nicht ab, kommt der Käufer in Annahmeverzug nach § 293 ff.
 

Michael

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Hier ist die Abnahme im Sinne von entgegennehmen zu verstehen. Du musst die Sache abnehmen und darfst sie nicht zurückgeben.
 

mfastnetzer

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Das ist der Fall bei einer Küche. Die nehme ich auch ab, wenn die komplette Leistung erbracht wurde. So oder so unsinng zu diskutieren. Wenn der Händler mir eine kaputte Küche abliefert, muss niemand noch den Rest zahlen.

Und du hast doch grade behauptet das es sich auf einen Kaufvertrag bezieht, das ist oben der grade der Fall ;-)
 

racer

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Aber mal im Ernst. Wenn der Händler 3-4 h im Schnitt mit Angebot, Beratung beschäftigt ist, dann wären das bei 50 Euro / h ca 200 Euro. Bei einer 10000 Euro wären 30% Anzahlung mal schlappe 3000,- Euro. Das Argument zieht so auch nicht. Im Grunde läuft das bei anderen Firmen unter "Werbungskosten" . Arbeite im IT/Werbebereich da wird das vielleicht eingerechnet , hat aber mit der Anzahlung oder ähnliches wenig zu tun. Man sollte viel lieb er das Risiko sehen, dass er trägt. Das sind meiner Meinung in erster Linie individuell bestellte Möbelteile. Beim Großhändler kann er notfalls Geräte wie Kühlschrank und Co retounieren. In wie weit er beim Küchenmöbelbauer in Vorleistung gehen muss, da kenne ich mich nicht so aus. Darüber hinaus besteht ja im Fall der Fälle die Möbel anderweitig deutlich günstiger zu verkaufen. Das wäre dann das Risiko + Planungskosten, was angemessen wäre.

Also Möbelpreis EK abzüglich Prozentsatz für die er die Möbel im Notfall sicher los wird , vielleicht 30-50% des VK. Dazu der Grundaufwand für Planung

Bei einer 10000 Euro Küche mit 4000,- Möbelanteil fände ich in dem Rahmen dann ca 1500-2000 im Rahmen noch ok. Alles andere wie Montagekosten, Elektrogeräte ist ja beim Kauf noch offen und müssten dann Anteilig bei Lieferung fällig werden. Den Rest dann nach AFertigstellung und Abnahme und ich würde möglichst nichts bar geben. Am besten alles per Überweisung.

Überweisung ist für den Händler übrigens sicherer als Lastschrifteinzug. Überweisung ist sicher, wenn es auf dem Konto ist. Ein Lastschrifteinzug kann der Kunde bis zu 3 Monate ohne Begründung zurück ziehen. Rechtlich vielleicht nicht ok aber das muss man dann trotzdem wohl notfalls einklagen.


hhmm... man sieht, du kennst Dich nicht aus..

3-4 Stunden sitzen meine Händler mindestens im ersten Gespräch beim Kunden. Dann planen Sie das erste mal, was sicherlich schon mal einen Tag in Anspruch nimmt. Dann wird der erste Entwurf vorgestellt, Dauer 2-3 Stunden minimum, Umänderung der der Planung , Kalkulation der Planung, wenn keine weiteren Änderungen und nicht auch noch der Termin beim Hersteller (Beusch der dortigen Ausstellung) mit eingeplant wird, dann ist das oben der wirlklich denkbar kleinste Aufwand.

Darüber hinaus ist das unerheblich, wie groß der Aufwand der Planung ist, da die Vorkasse reinweg dazu dient das Risiko zu minimieren.

Und nun einmal zu den sonnigen Ansichten, was ein Händler mit Küchen macht, die er nicht los wird..

Geräte ? kauft der beim Hersteller. Der wird sich bedanken und garantiert keines davon zurück nehmen. Sollte es ein wirklich guter Kunde sein und das gekaufte Gerät wirklich schwer zu verkaufen sein, dann evtl. , aber auch nur, wenn der Hersteller das 20 bis 30% unter Preis und original verpackt an den Hersteller gibt. Im Regelfall jedoch nicht.

Küchen, die man nicht los wird, verkauft man nicht mehr. Man steckt, wenn man Glück und Platz hat (was in der Kombi schon sehr selten sein dürfte) nochmals 50% mehr Geld rein um die dann in die Ausstellung zu stellen um dann zu schauen, dass die nächsten 5 Jahre einer kommt, der widerum 50% mehr Geld reinsteckt um die dann für seinen Raum anzupassen, oder man bringt die gelinde gesagt zur "Halde" oder baut sich den einen oder anderen Schrank zu Hause im Keller auf, um das mal "platt" zu sagen..

Kannst Du Dir ungefähr vorstellen, wie viele Küchen bei ca. 50 bis 100 Kommissionen im von der Front-Kombinationen so gleich sind, dass diese austauschbar wären ? Ich möchte wetten, dass das nicht eine einzige ist. Darüber hinaus kann man eine halbes Jahr alte Echtholzfront nicht einfach so untermischen, ohne, dass man da vorher mit dem Kunden, der die alten Schränke dann "erben" soll, drüber gesprochen hat. Und der wird es ja auch nur zulassen (2. Wahl anstelle neu) wenn das mit einem entsprechenden Preisnachlaß einhergeht, der sich wohl auch mindestens bei 30% bis 50% bewegt.

Also, wenn der Händler bei Nichtabnahme der Möbel damit rechnen muss, sämtliche Ware nur unter Gewähren von erheblichen Preisnachlässen wieder los zu werden, warum sollte er sich das Geld nicht vorher als Anzahlung vom Kunden holen, wenn die Gefahr besteht, dass dieser Vertragsbruch begeht ? Klar der Händler kann auch auf die Anzahlung verzichten, nur muss er dann im Falle des Vertragsbruches des Endkunden hinter seinem Verlust herlaufen und bei der Anzahl der Chaoten, die da draußen teilweise Verträge unterschreiben, habe ich absolut volles Verständnis für eine Anzahlung in Höhe von 30% als Sicherheit dafür, dass der Kunde es Ernst meint und das sage ich hier als Lieferant und nicht als Händler.

Der Kommentar mit der Überweisung im Gegensatz zur Lastschrift ist doch über, das weiß doch jeder Händler. Es ging bei der Lastschrift darum, dem Kunden eine Option zu bieten, sein Anzahlungsrisiko zu minimieren. Natürlich steigt das Risiko für den Händler, wenn sich das Risiko auf der Endkundenseite minimiert.. :hand-man: es geht doch einzig darum eine Balance zwischen beiden Seiten zu finden. Hier, in diesem Thread hat ja nicht der Händler gefragt, wie mache ich es am besten, sondern der Endkunde hat gefragt.. also haben wir nach Möglichkeiten und Optionen gesucht und ihm diese offeriert.. ist doch ganz einfach..

Zur Abnahme, es verhält sich genauso, wie Michael schreibt. Die Küche ist kein Baugewerk, sondern ein Konsumgut. Es muss vom Kunden übernommen werden, wenn es einfandfrei geliefert wurde, ohne dass es dafür einen Abnahmetermin oder eine offizielle Begutachtung gibt, wie es im Baugewerbe zur Übergabe der eines Gewerkes nötig ist.

mfg

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DolceVita

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Ich klinke mich hier auch mal ein mit meiner aktuellen Situation.

Ich hatte meinen KFB nach einer Bankbuergschaft gefragt - diese wuerden sie machen, wenn ich als Kaeufer die Kosten trage.

Alternativ haben sie mir angeboten, dass ich die Anzahlung erst taetige, nachdem das Kuechenstudio mir eine Auftragseingangsbestaetigung von Nobilia mitsamt Liefertermin etc. zur Verfuegung stellt. So koenne ich sicher sein, dass sie das Geld meiner Anzahlung nicht 'veruntreuen'. Ich muss zugeben, dass ich bei dem Studio insgesamt einen guten Eindruck habe (die haben auch etliche sehr gute Reviews), so dass ich geneigt bin, dieses Angebot anzunehmen.
Gibt's von eurer Seite irgendwelche Einwaende, die mich definitiv davon abhalten sollten?

Danke euch and keep living la Dolce Vita ;-)
 

racer

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Hallo Dolce Vita, sollte der Händler in der Zeit zwischen AB des Herstellers und dem Montagetermin theoretisch spontan Insolvenz anmelden, nützt Dir die AB vom Hersteller auch nichts. Sollten die Möbel dann bereits an seinem Lager stehen, könnte es sein, dass der Insolvenzverwalter ein Interesse daran hat, das auszuliefern und den Rest zu kassieren. Es kann bei einer zu hohen Anzahlung aber auch sein, dass der Insolvenzverwalter am Ende kein Interesse mehr daran hat, dass zu montieren, da ihn der Aufwand mehr kostet als die noch offene Restsumme.

Grau ist alle Theorie..

Dir muss einfach klar sein, dass Du ja durch die bloße Anzahlung keine Eigentumsrechte übertragen bekommst. Selbst wenn man die Möbel mit den Händen anfassen könnte, gehören die erst Dir, wenn der letzte Euro bezahlt ist, sofern der Passus "Die Ware bleibt in unserem Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der Summe" im Vertrag stehen sollte, wovon auszugehen ist.

Das sicherste ist die Bankbürgschaft und die kostet echt nicht soviel, dass man das nicht auch zusätzlich noch bezahlen könnte.

mfg

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