Wie viel Pfusch ist erlaubt bei Granit?

mozart

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AW: Wie viel Pfusch ist erlaubt bei Granit?

Hallo Ines,
Du ärgerst dich völlig zu Recht. Trotzdem sollte man jetzt ganz objektiv bleiben und schauen, welche Mängel noch vorliegen und was behoben ist.
Wenn ich richtig mitgelesen habe, geht es noch um unschöne Silikon-Fugen, das (zugesagte) Verfüllen ausgebrochener Kanten, den leichten (und verm. unvermeidlichen;D) Bauch der einen Platte an der Eckverbindung und die falsche Kantenausführung.
Ob es verhältnismäßig ist, wegen einer kleinen Phase anstelle einer kleinen Rundung die ganze Plattenanlage wieder auszubauen, weiß ich nicht, sicher kann da jemand was zu schreiben.
Die Bauchigkeit ist in Grenzen normal, Natursteinplatten sind nicht immer 100%ig eben.
Wenn ich nichts übersehen habe, liegt Ihr doch nicht mehr allzu weit auseinander.
Grüße,
Jens
 

Timonsmama

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AW: Wie viel Pfusch ist erlaubt bei Granit?

Jens,

eigentlich hast Du Recht, es sind nur noch "Kleinigkeiten", die aber wurmen uns, da wir für die Platte einen wirklichen Riesen- Haufen Geld bezahlt haben und uns die Macken immer ansehen werden.
Sicher ist der Buckel an der Platte nicht zu reparieren, aber... der Steinmetz hätte das vor der Auslieferung kontrollieren und anpassen können, oder nicht?
Alle Platten, die ich bis jetzt gesehen habe, sind makellos. Nur unsere nicht. :'(
Die ausgefressenen Sägekanten am Spülenausschnitt werden uns dann auch immer begleiten.
Die Fugen werden sie ja wohl hoffentlich irgendwann hinbekommen.

Die Frage zur Verhältnismäßigkeit interessiert mich brennend:

Ist es verhältnismäßig, die Platten wieder ausbauen zu lassen, um die von mir gewünschte kleine Rundung an den Kanten herzustellen oder muss ich mit der Phase leben, weil es eben nicht verhältnismäßig ist?

Spielen Kundenwünsche nur eine untergeordnete Rolle?
Was meint ihr?
Soll ich es so akzeptieren, dann doch aber sicher nur über eine "finanzielle Kompensation", oder? Wie hoch sollte die sein? (Eigentlich wollte ich lieber eine ordentliche Platte)

Mein Küchenmann will am Anfang der kommenden Woche mit dem Steinmetz-Chef reden, denn ich will, dass der sich das überhaupt erst mal ansieht, bis jetzt wollte er das ja nicht, er meinte, seine Monteure kümmern sich darum. (Es ist eine Firma mit vielleicht 4 oder 5 Leuten!)

Was meint Ihr?

Schönen Sonntag!!

Ines
 
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AW: Wie viel Pfusch ist erlaubt bei Granit?

eigentlich ists einfach....
Ihr habt (hoffentlich schriftlich) eine Platte mit Rundungen bestellt.
Dann wurde der Auftrag schlicht nicht erfüllt.

Manche materineuypischen Dinge müsst Ihr wohl akzeptieren, so lange sie dem "Stand der Technik" entsprechen. (Unebenheiten).

Ausgefressene Kanten sind MURKS und müssen nicht akzeptiert werden. (sachgerechte Ausbesserung allerdings schon).

Die Frage ist, ob Du unglücklich wegen fehlerhafter Lieferung sein willst, oder wegen eines langen Rechtsstreits. (der eh ausgeht wie das Horberger Schiessen... sprich Platte bleibt und Du zahlst weniger)

Fazit:
Rechtsschutzversicherung bemühen und einen Anwalt konsultieren, aber nicht gleich dessen "Prozess schon-gewonnen"-Aussage folgen, sondern versuchen ihn zu einer sachlichen Aussage zu bewegen, die alleine dem Ziel SUPER-APL dient.

*winke*
Samy
P.S.: Nach Rücksprache mit einem Anwalt würde ich versuchen, den Restbetrag noch nicht zu bezahlen, aber das muss in rechtlich einwandfreier Form geschehen... nicht bloss mit einen *aufstampf* einbehalten.

Meinung:
Es ist zum KOTZEN, dass was was mit ein wenig mehr Sorgfneu hätte vermieden werden können, den Kunden die Freude an was eigentlich wunderschönem nimmt. Und letzlich sollte das niemand hinnehmen müssen.
PUNKT
 

Timonsmama

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AW: Wie viel Pfusch ist erlaubt bei Granit?

Nachtrag:
Ende der Geschichte

Wir haben vom Küchenmann als "Kompensation" einen tollen Einbau- Mülleimer bekommen und er hat die ganzen Fugen nochmal neu gemacht.
Die kleine Rechnung, die noch mit dem Steimetz dierkt offen war, sollte erledigt sein, versichete mir der Küchenmann bereits dreimal- jedes mal, wenn ich eine Mahnung vom Steinmetz erhalten habe (die letze kam am 24.12. (!!!!) vom Anwalt!!), aber der Küchenmann versicherte mir wieder, das es erledigt ist und er sich drum kümmert ("wissen, sie, die Buchhaltung macht da die Oma"... okeeeey). Also hake ich das jetzt einfach ab.
Die Ausbrüche an der Kante der Platte hat niemand mehr erwähnt und wenn man nicht genau hinsieht---:'(.
Dass die Platten nicht gut zueinander ausgerichtet sind, ist gar nicht mehr schlimm- bemerkte mein GöGa an Weihnachten: da steht immer was drauf, man sieht's einfach nicht. (Aber es ist nicht unordentlich, da lege ich viel Wert drauf!!!!)

Und zu Weihnachten war sie endlich richtig fertig und ich habe sie auch das erste Mal richtig benutzt- das war eine Odyssee (huch, wie schreibt man das denn gleich???) von der Eigenplanung seit 2003 (!!!!!!) bis zu dieser, wie ich doch meine, wunderschönen Küche, in der es sich wirklich gut arbeiten lässt.

Jetzt habe ich nur noch Angst vor dem Tag, an dem sich die Folienfronten ablösen, hätte ich nur rechtzeitig bei Euch angefangen zu lesen!!!!!!!!!!!:-[ Aber ich bin erstmal optimistisch, die sollen ja jetzt viel besser sein als vor einigen Jahren :2daumenhoch:

Euch allen ein gutes und vor allem gesundes neues Jahr!!!

Und danke für dieses Forum :rose::rose::rose: !!!

Ines
 

Nice-nofret

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AW: Wie viel Pfusch ist erlaubt bei Granit?

Hallo Ines, da bin ich aber froh zu lesen, dass ihr euch mit der Küche "ausgesöhnt" habt. Es nutzt ja nix.

Was den Steinmetz angeht, so solltet ihr dem einen Brief schreiben, in dem ihr den Steinmetz an das Küchenstudio verweist. :pc:Dann kann der euch auch nichts mehr, und er weiss woran er ist. Nichtstun ist da die schlechtere Variante :smoke:

(:w00t:huch sind die toll die neuen Emos :kiss::danke::goodjob::offtopic:
 

philomenia

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AW: Wie viel Pfusch ist erlaubt bei Granit?

Hallo,
was Rechnungen und Mahnungen betrifft, solltet ihr euch nicht auf das Küchenstudio verlassen.
Ich an eurer Stelle würde mich keinesfalls so passiv verhalten und ruhig auf die Anwaltspost erwidern und ankündigen, dass ihr gelassen einem Rechtsstreit entgegenseht (auch wenn euch das eigentlich zuwider ist), und dann an das Küchenstudio verweisen, das euer Vertragspartner ist. Sonst wird euch noch ein Mahnbescheid zugestellt - gegen einen solchen müsst ihr natürlich sofort Widerspruch einlegen. Ich würde nicht so passiv mit den Dingen umgehen und mich nicht auf das Küchenstudio verlassen, und Telefonate kann man z. B. nicht beweisen. Das Küchenstudio möchte es sich sicher nicht mit seinem Subunternehmer verscherzen! Gutachtenrechtsstreite sind bekanntlich sehr teuer - das wird auch der Gegenanwneu wissen. Wenn Ihr eure Stellung klarmacht, wird er seinem Mandanten wohl auch davon abraten.

Ich wäre schon längst in die Luft gegangen bei all den Sachen, die euch da passiert sind.
Seid Ihr rechtsschutzversichert? Dann braucht ihr euch doch keine Gedanken machen - die unangenehmsten Dinge erledigt dann der Anwalt und ihr braucht mit der Firma noch nichtmal selbst zu kommunizieren.

PS: Wir haben Labrador-Platten seit Sommer und die Verarbeitung lief 1a. Bei den Fugen zum Beispiel keine "Gnubbel", ich hab zugesehen beim Verfugen und ich glaube wirklich, das erfordert viel Erfahrung, z. B. ein Ceranfeld in einem Stück ohne Absetzen zu verfugen. Bekannte von uns wollten daraufhin vom gleichen Steinmetz auch Platten (Star Galaxy wie bei euch), da ging es aber nicht ganz reibungslos wg. Vermessungsfehler. Scheinbar steckt man nicht drin und jeder Auftrag ist ein neues Abenteuer :-) Trotzdem vertraue ich unserem Steinmetz und deshalb haben wir nachträglich noch die Fensterbank mit Labrador machen lassen. Im Nachhinein betrachtet, hat es trotzdem Nerven gekostet. Es tauchen immer irgendwelche Widrigkeiten beim Einbau auf, z. B. haben wir einen amerikanischen Side-by-Side-Kühlschrank und der Steinmetz musste den Abschluss der Arbeitsplatte so berechnen, dass die Kühlschranktüren bis zum Anschlag geöffnet werden können (weil ich sonst die Gemüsefächer nicht ausziehen kann). Deshalb hat sich unser Steinmetz zuerst Muster aus Spanplatten angefertigt, damit das genau passte. Hat auch geklappt, es erscheint mir wie ein Glücksfall, wenn ich lese, wieviel schief gehen kann.

Wir und unsere Bekannten haben allerdings die Arbeitsplatten (beim Steinmetz) und die Küchenmöbel (beim Möbelhaus) separat bestellt. Die Rechnung des Steinmetzes, der sein Werk als Letzter einbaute, wurde erst bezahlt, nachdem alles zu unserer Zufriedenheit war.
Als die Möbelleute wegen einer Reklamation beim Geschirrspüler später nochmal kommen mussten, meinten sie "sowas hätten sie noch nie gesehen". Hätten wir die Platten übers Möbelhaus mitbestellt, hätten die gar keine Dehnungsfugen gemacht ... da war ich froh, es anders gemacht zu haben.

Trotzdem muss ich sagen, Eure Küche gefällt mir sehr gut und ich hoffe, ihr könnt euch daran lange erfreuen.
Schau dir doch mal meine an unter http://www.zimmerschau.de/domicile/philomenia


Liebe Grüße
Philomenia
 
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Fachmann_SK

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AW: Wie viel Pfusch ist erlaubt bei Granit?

Hallo, wie ist die Sache den jetzt ausgeggangen oder läuft es noch?

Was mir noch fehlt, ist wurden die Runden in der Bestellung schriflich festgehalten, evtl. mit Angabe des Radius?

Habt Ihr immer nur mündlich oder auch schriftlich beanstandet?

Gruß Markus
 

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