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Hallo liebe Forumsmitglieder,
heute sind die Monteure zu uns gekommen um endlich unsere neue Küche aufzubauen. Hierbei sind wie zu erwarten einige Dinge nicht ganz glatt gelaufen:
- Kochfeld + Backofen nicht geliefert, Nachlieferung in 3 Wochen sofern wegen des Virus nichts dazwischen kommt. Es handelt sich um Siemens Geräte mit einem Neupreis bei anderen Händlern von ca. 2300-2600€. Die Geräte sind trotz der angespannten Situation bei Händlern in der Nähe sowie online sofort lieferbar.
- Die Spüle wurde falsch herum montiert (!) Wir haben nun unsere Steckdosen über dem Abtropfbereich... Die Arbeitsplatte ist hinüber da sie komplett herausgeschnitten wurde, einfach drehen geht also nicht.
- Eckregal nicht bündig da eine Abdeckung vergessen wurde einzubauen (wird ggf. morgen direkt nachgebessert)
- Durch einen Planungsfehler fehlt es der Kochinsel 2 an Tiefe, dadurch musste die Schublade im Unterschrank gekürzt werden. Die Anpassung durch den Handwerker ist sehr gut geworden, nichts desto trotz entspricht die Schublade nun nicht dem bestellten Maß. Das sollte preismindert wirken da es ein Mängel ist.
Es ist ein Betrag von 5800€ offen. Wir sind der Meinung dass durch die vorhandenen Mängel der gesamte offene Betrag einbehalten werden kann. Faustregel = 2x Mängelbeseitigungskosten. Dies sollte hier gegeben sein. Wie schätzt ihr die Situation ein?
Viele Grüße und bleibt gesund
heute sind die Monteure zu uns gekommen um endlich unsere neue Küche aufzubauen. Hierbei sind wie zu erwarten einige Dinge nicht ganz glatt gelaufen:
- Kochfeld + Backofen nicht geliefert, Nachlieferung in 3 Wochen sofern wegen des Virus nichts dazwischen kommt. Es handelt sich um Siemens Geräte mit einem Neupreis bei anderen Händlern von ca. 2300-2600€. Die Geräte sind trotz der angespannten Situation bei Händlern in der Nähe sowie online sofort lieferbar.
- Die Spüle wurde falsch herum montiert (!) Wir haben nun unsere Steckdosen über dem Abtropfbereich... Die Arbeitsplatte ist hinüber da sie komplett herausgeschnitten wurde, einfach drehen geht also nicht.
- Eckregal nicht bündig da eine Abdeckung vergessen wurde einzubauen (wird ggf. morgen direkt nachgebessert)
- Durch einen Planungsfehler fehlt es der Kochinsel 2 an Tiefe, dadurch musste die Schublade im Unterschrank gekürzt werden. Die Anpassung durch den Handwerker ist sehr gut geworden, nichts desto trotz entspricht die Schublade nun nicht dem bestellten Maß. Das sollte preismindert wirken da es ein Mängel ist.
Es ist ein Betrag von 5800€ offen. Wir sind der Meinung dass durch die vorhandenen Mängel der gesamte offene Betrag einbehalten werden kann. Faustregel = 2x Mängelbeseitigungskosten. Dies sollte hier gegeben sein. Wie schätzt ihr die Situation ein?
Viele Grüße und bleibt gesund