AW: wie bezahlt man eine küche?
Hallo Taram,
eigentlich kommt die Nachfrage jetzt ein bisschen spät, denn da Du geschrieben hast, die Anzahlung sei schon geleistet, gehe ich mal davon aus, das der Vertrag unterzeichnet ist - und wenn da drin steht "95% bei Lieferung+5% Nach Montage" ist das zunächst mal verbindlich.
Nachverhandeln kann man natürlich immer versuchen, aber aktueller Stand ist der Vertrag - und den kann man einseitig nicht verändern.
Das der Händler ein Interesse daran hat sein Geld gegen Ware zu verlangen ist zunächst auch mal gut nachvollziehbar, denn es ist ja mitlerweile fast ein "Hobby" geworden, durch grosszügige "Einbehalte" die Rabatte nach zu verhandeln.
Unabhängig von Deinem möglichen Erfolg bei einer Nachverhandlung - und da ich davon ausgehe, das zwischen Lieferung und Montage nicht viel Zeit liegt- würde ich Dir empfehlen:
- vergleich bei Lieferung die Anzahl der gelieferten Pakete mit denen, die auf der Liste stehen
- Wenn die Lieferung durch das
Küchenstudio selbst erfolgt, laß die Möbel soweit wie es sinnvoll ist, auspacken oder mach zumindest Stichproben. (Pakete die von aussen etwas ramponiert aussehen, solltest Du in jedem Fall öffnen lassen)
- Auf jeden Fall solltest Du die Bezeichnung der E-Geräte (die immer aussen auf der Verpackung ist) mit den Angaben in Deinem Kaufvertrag vergleichen.
- unterschreib nicht, das Du die Küche, sondern das Du so-und-soviele Pakete erhalten hast.
- alle Differenzen notierst Du auf den Lieferpapieren und läßt diese vom Spediteur gegenzeichnen. Wenn der Spediteuer sich nicht so genau auskennt, dann mach einfach den Zusatz "zur Kenntnis genommen"-Datum-Unterschrift.
- Sollten sich bei der Überprüfung der Lieferung deutliche Differenzen ergeben (z.B. es fehlen Geräte oder ganze Schränke - und das erkennt man ja ziemlich schnell), ist es normalerweise kein Problem, einen größeren Restbetrag ein zu behalten. Dabei gibt es in der Regel auch nicht die geringsten Diskussionen mit dem Spediteur. Es wird vermerkt und fertig.
- Ohne Zustimmung des Verkäufers und ohne "wichtigen Grund" einen größeren als den vereinbarten Betrag einzubehalten könnte im Ernstfall auch mal dazu führen, das nicht montiert wird - aber dann ist die Karre ohnehin schon ziemlich im Dreck.
Sieh es mal aus einer anderen Sicht: Wie wäre es, wenn Dein Chef zu Dir käme und einfach so sagt: "Also Herr Taram, wir hatten ja eigentlich die Gehaltszahlung zum 15. vereinbart. Aber Sie werden ja verstehen, wenn ich erst mal 20% Ihres Lohnes einbehalte, bis ich mich davon überzeugt habe, das Sie auch wirklich alle Arbeiten erledigt haben..." nicht wirklich eine schöne Vorstellung, oder ?
Bevor jetzt wieder einige an die Decke gehen und sagen, das könnte man nicht vergleichen..Doch, kann man. In beiden Fällen beruht die Leistung und Gegenleistung auf Verträgen, in denen steht, was wer wann zu bringen hat.
Bei der Gelegenheit - und um die aufbrausende Welle der Empörung ob dieser Meinung vielleicht ein wenig zu mildern:
Wir machen es ohnehin anders. Bei uns zahlt der Vertragspartner 6-8 Wochen VOR Lieferung auf ein Treuhandkonto eines Anwalts, bzw. der Vertragspartner gibt UNS eine Bankbürgschaft. In beiden Fällen erfolgt die Zahlung erst NACH Montage, aber so wissen wir, das Geld ist da und und unser Gegenüber ist sich sicher, das wir nicht kassieren und dann in Urlaub fahren

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Eine Lösung, die nur Vorteile hat
Gatto1