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Hallo zusammen,
wie einige von Euch bereits gelesen haben, haben wir eine Küche bei einem Küchenplaner gekauft. Wir waren dort mehrere Stunden vor Ort und haben ein unverbindliches Angebot bekommen (handgezeichnet).
Dieses hatten wir nicht vor Ort angenommen. Die Zusage erfolgte 5 Tage später per email.
Das ist jetzt genau 14 Tage her. Wir haben leider festgestellt, dass wir an vielen Stellen nicht gut beraten wurden. daraufhin haben wir mit dem Küchenplaner gesprochen und Änderungswünsche angesprochen. Er hat sich da ziemlich geweigert.
Jetzt würden wir gerne vom Kauf zurücktreten. Geht das noch?
Laut Internet befinden wir uns in einem Graubereich:
(2) Fernkommunikationsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien."
Wir haben ja per Email zugesagt, waren aber bei der Planung vor Ort...
Wisst Ihr wie das rechtlich ist?
Vielen Dank und viele Grüße
Peter
wie einige von Euch bereits gelesen haben, haben wir eine Küche bei einem Küchenplaner gekauft. Wir waren dort mehrere Stunden vor Ort und haben ein unverbindliches Angebot bekommen (handgezeichnet).
Dieses hatten wir nicht vor Ort angenommen. Die Zusage erfolgte 5 Tage später per email.
Das ist jetzt genau 14 Tage her. Wir haben leider festgestellt, dass wir an vielen Stellen nicht gut beraten wurden. daraufhin haben wir mit dem Küchenplaner gesprochen und Änderungswünsche angesprochen. Er hat sich da ziemlich geweigert.
Jetzt würden wir gerne vom Kauf zurücktreten. Geht das noch?
Laut Internet befinden wir uns in einem Graubereich:
- Wird vor Ort der Vertrag geschlossen, kann man nicht zurücktreten. Haben wir nicht.
- Fernabsatzvertrag im Sinne der §§ 312c Absatz 1, 312g Absatz 1 BGB:
(2) Fernkommunikationsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien."
Wir haben ja per Email zugesagt, waren aber bei der Planung vor Ort...
Wisst Ihr wie das rechtlich ist?
Vielen Dank und viele Grüße
Peter