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Hallo,
ich habe schon einen anderen Thread geöffnet
Küchenplanung - unsicher!
da ich nach erfolgter Vertragsunterzeichnung nun doch mit der Auswahl nicht glücklich bin. Ich habe zwar die "mündliche" Zusage des Küchenberaters, dass bis zum Aufmaßtermin (am 18.01.) noch alles geändert werden kann, aber ich möchte nun doch auf Nummer sicher gehen. Des Weiteren habe ich gehört, dass eine andere Filiale vom gleichen Möbelhaus (nur 30 km weiter) oft für die identisch geplante Küche bessere Preise gibt. Zur Unterschrift haben wir uns (dummerweise und ja ich habe das im TV schon öfters gehört) durch einen Rabatt, den es nur an diesem Tag gegeben hat, hinreißen lassen.
Nun meine Frage: Der Kaufvertrag wurde bereits von mir unterschrieben. Auf der Rückseite ist in den Verkaufs-und Lieferbedingungen jedoch zu lesen:
1. Der Käufer ist an die umseitige Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden, sofern es sich um nicht vorrätige Ware handelt.
2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn die Möbelcenter XY das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
3. Abweichend von Ziff. 2) kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Frist zustande, sobald
a) der Vertrag beiseitig unterschrieben wird....
b)....
c)....
Vorauszahlung wäre erst Ende Februar fällig.
Wie gesagt, die Küche wird beim Hersteller nicht vor dem 18.01. fix bestellt und geplanter Liefertermin ist eh erst Mitte Mai !!!
Wir sind der Meinung, dass wir nach Ziff 1. eine 3-wöchigen Widerrufsfrist haben oder täuschen wir uns da?
Würdet ihr uns vorsichtshalber dazu raten, um nicht doch ein böses Erwachen, wegen der geplanten Änderungen, zu erleben und ich bin ja im Gesamten noch recht unglücklich mit der geplanten Küche.
Wäre es theoretisch auch möglich (wenn wir den Vertrag nicht widerrufen können), eine komplett andere Küche in der anderen, empfohlenen Filiale zu kaufen?
Danke für Eure Einschätzung!
LG
TanteFrieda
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Küchenplanung - unsicher!
da ich nach erfolgter Vertragsunterzeichnung nun doch mit der Auswahl nicht glücklich bin. Ich habe zwar die "mündliche" Zusage des Küchenberaters, dass bis zum Aufmaßtermin (am 18.01.) noch alles geändert werden kann, aber ich möchte nun doch auf Nummer sicher gehen. Des Weiteren habe ich gehört, dass eine andere Filiale vom gleichen Möbelhaus (nur 30 km weiter) oft für die identisch geplante Küche bessere Preise gibt. Zur Unterschrift haben wir uns (dummerweise und ja ich habe das im TV schon öfters gehört) durch einen Rabatt, den es nur an diesem Tag gegeben hat, hinreißen lassen.
Nun meine Frage: Der Kaufvertrag wurde bereits von mir unterschrieben. Auf der Rückseite ist in den Verkaufs-und Lieferbedingungen jedoch zu lesen:
1. Der Käufer ist an die umseitige Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden, sofern es sich um nicht vorrätige Ware handelt.
2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn die Möbelcenter XY das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
3. Abweichend von Ziff. 2) kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Frist zustande, sobald
a) der Vertrag beiseitig unterschrieben wird....
b)....
c)....
Vorauszahlung wäre erst Ende Februar fällig.
Wie gesagt, die Küche wird beim Hersteller nicht vor dem 18.01. fix bestellt und geplanter Liefertermin ist eh erst Mitte Mai !!!
Wir sind der Meinung, dass wir nach Ziff 1. eine 3-wöchigen Widerrufsfrist haben oder täuschen wir uns da?
Würdet ihr uns vorsichtshalber dazu raten, um nicht doch ein böses Erwachen, wegen der geplanten Änderungen, zu erleben und ich bin ja im Gesamten noch recht unglücklich mit der geplanten Küche.
Wäre es theoretisch auch möglich (wenn wir den Vertrag nicht widerrufen können), eine komplett andere Küche in der anderen, empfohlenen Filiale zu kaufen?
Danke für Eure Einschätzung!
LG
TanteFrieda