Widerrufsrecht bzw. Verkleinerung der Küchenplanung

Aleinad91

Mitglied

Beiträge
2
Hallo zusammen,

mein Mann und ich waren vor einigen Wochen in einem Möbelhaus um uns für unser zukünftiges neues zu Hause einmal beraten zu lassen, welche Kosten für eine neue, selbst geplante, Küche auf uns zukommen würden.

Da zu der Zeit Hausmesse war, haben wir uns natürlich beide Preise nennen lassen, einmal mit Hausrabatt und einmal wenn wir die Küche "normal" kaufen würden.

Klang ja soweit alles ganz gut, wir haben aber immer wieder gesagt das wir keine genaue Größe der Räume haben, da wir noch mitten in den Kaufverhandlungen stecken und die Maße für das neue Haus nicht auswendig gelernt haben.

"Gar kein Problem, das kann man jeder Zeit wieder anpassen, ob nun 2m mehr oder 2m weniger, sagte man uns damals." Okay... klingt ja schonmal gut.

Wir haben uns also was ausmessen lassen für 6,50 Lfm. haben aber immer wieder betont, dass wir ja noch keine finale Größe haben und das ja nun auch mehr oder weniger sein kann. Die Antwort blieb die gleiche.

Nach ca. 2,5h Planung sah die Skizze auf dem Papier gut aus, der Preis war auch in Ordnung und man überredete uns dazu, dass wir so ein Angebot wie mit diesem Messepreis so schnell nicht mehr bekommen. Naja, dann können wir ja sonst in den 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten, dachten wir...

Jetzt habe ich schon mehrfach gelesen, dass dies nicht der Fall ist. Hätten wir das alles mal eher gewusst... Jetzt sind also die 10% des Kaufvertrages bald fällig und wir würden jetzt einfach gerne versuchen, dass wir nicht komplett vom Kaufvertrag zurücktreten sondern das wir eine deutlich kleinere Küche (für die Schwiegereltern) planen würden, welche dann aber nur noch 2,5 / 3 Lfm. hätte.

Heute kam Post vom besagten Möbelhaus, in welcher nun steht, dass wir noch etwas mehr Zeit hätten die 10% zu bezahlen bzw. doch nicht vom Vertrag zurückzutreten. EBENFALLS steht etwas drin, was uns sehr stutzig gemacht hat: "Ich storniere hiermit den Kaufvertrag xy und werde bis zum Tag X einen Änderungsvertrag mit MINDESTENS DER GLEICHEN KAUFVERTRAGSSUMME abschließen...."

Hä? Ich soll jetzt also die gleiche teure Gesamtsumme zahlen, obwohl ich nur die Hälfte an Lfm. habe???

Soviel zum Thema "Gar kein Problem, Sie können alles zu jeder Zeit ändern und außerdem muss ja erstmal noch ein Aufmaß gemacht werden" blabla.

Also: Müssen wir jetzt, wenn wir uns doch entscheiden nicht einfach nur die 10% zu zahlen, eine gleichwertige Kaufsumme für eine um die Hälfte kleinere Küche bezahlen??? Das sehe ich dann als totale Abzocke der Beraterin, die uns mehrfach gesagt hat es ist gar kein Problem alles zu ändern und das sich der Preis entsprechend ja auch nach unten oder oben bewegen würde!

Was können wir jetzt tun? Zahlen? Hinfahren und das Gespräch suchen?
Vor allem, nie wieder eine Beratung machen lassen bei der man so über den Tisch gezogen wird :-(

Vielen Dank!
 

Nice-nofret

Moderatorin

Moderator
Beiträge
22.214
Wohnort
Schweiz
Sorry - wir sind hier ein Küchenforum und keine Rechtsberatung; will heissen - hier sind meines Wissens KEINE Juristen unterwegs, welche Auskünfte erteilen.

Auf unserer Startseite findest Du eine Info zu Messeküchen und 'Hausmessen': meiner Beobachtung nach sind da gewiefte Verkäufer unterwegs, welche sich nicht so toll mit Küchen auskennen, aber dafür umso besser damit, wie man einem Eskimo nen Kühlschrank verkauft.

Die Verträge sind i.d.R. wohl ziemlich wasserdicht und ich kenne hier im Forum keinen Fall, wo ein Kunde einen Rechtsstreit gewonnen hätte. Ich habe aber von Fällen gelesen, wo das Küchenhaus kulant war und mit sich reden lies.

Das ist keine Rechtsberatung meinerseits, ich bin auch kein Jurist. Für Juristische Auskünfte solltest Du Dich an eine Verbraucherberatung, Juristen oder entsprechende Foren wenden.
 

Aleinad91

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
2
Hallo Nice-nofret,

danke für deine Antwort.

Mir ist klar, dass ich hier keine Juristischen Auskünfte kriege, da würden wir uns ggf. nochmal mit einem Anwalt zusammentun. Ich hatte nur gehofft das es hier jemanden gibt, der ähnliche Erfahrungen machen musste und ggf. einen kleinen Einblick in seine Lösungsfindung gibt.
 

Nice-nofret

Moderatorin

Moderator
Beiträge
22.214
Wohnort
Schweiz
Wenn Du die Forensuche benutzt mit 'Messeküche' & Hausmesse findest Du eine ganze Reihe Erfahrungsberichte ... es schlagen regelmässig gelackmeierte hier auf...
 

Michael

Admin
Beiträge
18.377
Mein erster Gedanke wäre die Küche der Schwiegereltern aufmessen zu lassen und entsprechend auf das korrigierte Angebot für das Aufmaßergebnis (2,5-3m) zu warten.
Der Meterpreis steht ja fest und exakte Preise werden nach Aufmaß ermittelt. Das sollte irgendwo im Vertrag stehen.
 
Neff Hausgeräte Ballerina Küchen Blum Bewegungstechnologie Weibel - Intelligente Küchenlüftung

Neff Spezial

Blum Zonenplaner

Weibel Abluft-Tuning

Weibel Abluft-Tuning
Oben