Werkskundendienst hat Kochfeld ausgebaut - wer silikoniert wieder ein?

halloween

Mitglied

Beiträge
257
Hallo,
unser teures Neff -Kochfeld, das bündig in die Steinarbeitsplatte eingelassen ist, hatte einen Defekt innerhalb der Gewährleistungszeit (ist jetzt 1,3 Jahre alt).

Das Küchenstudio verwies uns aufgrund der abgelaufenen Garantie an den Hersteller-Kundendienst. Diesen habe ich auch kopntaktiert und er hat das Kochfeld heute ausgebaut und repariert.

Nur einsilikoniert hat er es nicht mehr - das macht er nicht, war die Aussage.


Nun ist die Frage: Wer muss für die Kosten des erneuten einsilikonierens aufkommen???
 

Wolfgang 01

Spezialist
Beiträge
5.191
Wohnort
Lipperland
Interessante Frage....
Wieso ist denn nach 1,3 Jahren die Garantie abgelaufen? Eigentlich hast du mindestens 2 Jahre Garantie. Merkwürdig....

Egal, zurück zur Frage. Ich würde sagen der Neff Kundendienst muß es tun. Das es ausgebaut werden mußte lag wohl an Neff.
 

halloween

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
257
Ja wenn der aber sagt, er machts nicht und kein Silikon sowieso nicht dabei hat?


Das Kochfeld haben wir 2015 mit unserer Küche zusammen bei einem deutschen Küchenstudio gekauft, geliefert und aufgebaut bekommen. Ganz normal.

Auf meine Reklamation vor einigen Wochen hieß es: Garantie nur 1 Jahr --> Gewährleistung --> NEFF anrufen
 

Wolfgang 01

Spezialist
Beiträge
5.191
Wohnort
Lipperland
1 Jahr Garantie ist Quatsch. Du hast 2. So oder so. Der Händler kann sich nicht über Gesetze hinweg setzen.

Du kannst das Kochfeld jetzt gar nicht benutzen. Setze dich mit dem Händler auseinander. Der ist dein Ansprechpartner.
Setz ihm eine Frist zur Nachbesserung. Natürlich schriftlich.

Neff würde ich ebenfalls mal anschreiben wie sie sich das denken.
 

ralfs1969

Mitglied

Beiträge
193
Fast alles falsch was hier geschrieben steht.

Gesetzlich sind 2 Jahre Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer, also in dem Fall dem Küchenstudio . Wobei nach einem Jahr die Beweislastumkehr eintritt und man so faktisch in der Praxis nur im ersten Jahr sofort seine Ansprüche geltend machen kann.

Garantie ist eine freiwillige Sache des Herstellers und man hat keinerlei Anspruch darauf. Die Bedingungen dafür kann dieser selbst festlegen. Für die Inanspruchnahme muss man sich meist direkt an den Hersteller wenden.
 

tluebke

Mitglied

Beiträge
117
Garantie != Gewährleistung. Wird aber leider immer verwechselt und sorgt deshalb für Irritationen. Selbst in den Geschäften steht oft was mit Garantie, obwohl es dabei nur um die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten bei Elektrogeräten geht.
 

KüchenOlli

Mitglied

Beiträge
496
Nee, die Geschäfte wissen genau, was sie schreiben. Die verwirren den Kunden absichtlich, damit der im Falle eines Falles nur an die Garantie denkt (die im Falle der üblichen Herstellergarantie der Hersteller abwickeln muß), und erst gar nicht auf die Idee kommt, daß er ja den Händler mit seinen Gewährleistungsansprüchen belästigen könnte.

Wie das dann abläuft, steht im Beitrag des TO.

Oliver
 

Wolfgang 01

Spezialist
Beiträge
5.191
Wohnort
Lipperland
....und es ist egal ob es Gewährleistung oder Garantie heißt. Der Endkunde hat auf jeden Fall einen Anspruch darauf, dass die gekauften Gegenstände in Ordnung sind.
 

Snow

Spezialist
Beiträge
6.091
Wohnort
78628 Rottweil
Wer muss für die Kosten des erneuten einsilikonierens aufkommen???
Wen das machen zu lassen ist denn dein Plan? Frag das Küchenstudio , ob die dir einen Monteuer schicken der das macht. Das geht keine 10 min, der hat geeignetes Silikon dabei. Ich glaube nicht, dass diesen Service dir das Studio vorenthalten wird, wenn man höflich nachfragt.
Dass der Servicetechniker das nicht gemacht hat kann ich nachvollziehen, es ist nicht sein Aufgabengebiet.
 

Keita

Mitglied

Beiträge
1.322
Bei einer Nacherfüllung im Rahmen der Sachmängelhaftung wäre die Sache klar gewesen: der Händler hätte die Kosten für den Wiedereinbau zu tragen, ggf. hätte er die Kosten im angemessenen Rahmen teilweise dem Kunden auferlegen können. Da aber die Garantieleistung des Herstellers in Anspruch genommen wurde, hängt's wohl wahrscheinlich vom Wohlwollen des Händlers ab.
 

KüchenOlli

Mitglied

Beiträge
496
Überhaupt nicht. Die Inanspruchnahme des Werkskundendienstes auf Anraten des Händlers ändert überhaupt nichts an seiner Gewährleistungspflicht.

Oliver
 

Keita

Mitglied

Beiträge
1.322
Klar ändert das nichts an seinen Pflichten, aber schließen sie auch die ausschließliche Übernahme von Nebenarbeiten ein?
Andererseits wäre im Rahmen der Sachmängelhaftung das gleiche passiert, sprich der Werkskundendienst wäre gekomemen, hätte das Gerät repariert und wäre wieder gefahren. Also Händler kontaktieren.
 

Michael

Admin
Beiträge
18.377
Zusätzlich stellt sich die Frage warum das Kochfeld ausgebaut werden musste. Flächenbündige Kochfelder sind so konzipiert, dass sie von unten geöffnet und repariert werden können. Wenn die Planungssituation das nicht ermöglicht (z.B. wenn das Kochfeld auf Korpusseiten aufliegt) liegt es nicht in der Verantwortung des Kundendienstes Arbeiten vorzunehmen, die bei entsprechender Planung hätten vermieden werden können.
 

Michael

Admin
Beiträge
18.377
Das geht keine 10 min, der hat geeignetes Silikon dabei.

Da muss ich dir leider wiedersprechen, Sigi. Ich mache das öfter für den KD und bin eigentlich immer zwei Stunden unterwegs. Das Kochfeld und die Naturstein-Arbeitsplatte komplett von Silikonresten zu reinigen nimmt schon erhebliche Zeit in Anspruch. Dann muss es neu ausgerichtet werden und der eigentliche Silikoniervorgang, der dauert dann tatsächlich nur 10 Minuten.
 

Snow

Spezialist
Beiträge
6.091
Wohnort
78628 Rottweil
Achso, ja da habt ihr natürlich Recht. Ich ging jetzt davon aus, dass alles, bis auf Silikon alles gemacht war.
 

racer

Team
Beiträge
7.291
Wohnort
Münster
es sind ja dennoch nur zwei Stunden... also eigentlich kein Weltuntergang... dem Händler sollte es schon peinlich genug sein, dass das Kochfeld überhaupt nach 1,3 Jahren den Geist aufgab, im Rahmen seiner Kulanz und im Rahmen der "Kundenbindung und Weiterempfehlung" wäre der Händler hier extrem gut beraten, das durch seinen Monteur erledigen zu lassen. Wie er es danach intern mit Neff klärt, geht keinen was an...

in der Tat wäre die Beurteilung der Planungssituation interessant. Da es sicherlich notwendig wäre, die Geräteeinheiten so zu verbauen, dass ein uneingeschränkter Zugang für den Kundendienst gewährleistet sein sollte... ist dies nicht der Fall, sollte der Händler schon allein aus dem Grund zusehen, dass er das auf seine Kappe nimmt..

rein moralisch.. rein rechtlich hätte der Kundendienst wohlmöglich das Kochfeld gar nicht erst ausbauen dürfen.. sondern er hätte dem Endkunden mitteilen müssen, dass das Gerät nicht entsprechend zugängig montiert wurde. Daraufhin hätte der Händler dann wohl eine Änderung vornehmen müssen. Was wohl dann wiederum in den Bereich der Gewährleistung gefallen wäre, da dieser Mangel ja unstrittig von Anfang an bestand. (also 2 Jahre, da die Beweisführung eindeutig sein dürfte) sollte das Kochfeld hingegen gut zugängig gewesen sein und der Kundendienst hat es einfach nur falsch demontiert, wäre es wohl Aufgabe des Kundendienstes... den ich ja dennoch nicht dran lassen würde, da der mit Silikon wohl kaum Erfahrungen haben dürfte.. also wäre wieder der Händler am Zug, der sich zum Schluß wieder mit Neff über die Kosten intern unterhalten kann...

mfg

Racer
 

Wolfgang 01

Spezialist
Beiträge
5.191
Wohnort
Lipperland
in der Tat wäre die Beurteilung der Planungssituation interessant. Da es sicherlich notwendig wäre, die Geräteeinheiten so zu verbauen, dass ein uneingeschränkter Zugang für den Kundendienst gewährleistet sein sollte... ist dies nicht der Fall, sollte der Händler schon allein aus dem Grund zusehen, dass er das auf seine Kappe nimmt..


mfg

Racer

wenn so eine Planungssituation besteht, kann doch der Händler dazu geholt werden. Ist doch im allgemeinen kein Problem. So was kommt vor.
Deshalb ist der Hersteller trotzdem nicht raus.

Und, wenn sich ein Hersteller generell anstellt, liegt es doch im Interesse des Händlers diesen nicht mehr zu führen.

In diesem Fall haben aber bei "schlecht" gearbeitet. Der Händler sowie der Hersteller.
 
Neff Hausgeräte Ballerina Küchen Blum Bewegungstechnologie Weibel - Intelligente Küchenlüftung

Neff Spezial

Blum Zonenplaner

Weibel Abluft-Tuning

Weibel Abluft-Tuning
Oben