Wenn der Schlauch mal wieder zu kurz ist...

Wolfgang 01

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AW: Wenn der Schlauch mal wieder zu kurz ist...

letztes Jahr hatten wir mal ein "riesen Objekt" (3 Küchen) da stand sogar im Mietvertrag, dass Spül- und Waschmaschinen nur mit Aquastop im Wohnraum betrieben werden dürfen.

Naja, im Objekt wird kaum Miele verbaut sondern.... die wir dann natürlich nachgerüstet haben.

Ich glaub so ein Schlauch lag bei unter 20€. Hauptsache Aquastop:rolleyes:
 

racer

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AW: Wenn der Schlauch mal wieder zu kurz ist...

Das wollte ich sagen, die Ventile, die bei Druckabfall absperren kann man separat für wenige euro kaufen... ich meine, ich habe für das Ventil beim Dampfgarer keine 5 Euro bezahlt...

mfg

Racer
 

Gatto1

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Versicherung bei wasserführenden Geräten

Ob eine Versicherung bezahlt hängt meines Wissens immer von den Umständen ab.
Nach aktueller Rechtsprechung stellt es sich überwiegend so dar...
Hat ein wasserführendes Gerät (Waschmaschine, Geschirrspüler) keine gesonderte Sicherung (Aquastop) zahlt eine Versicherung in der Regel nur dann, wenn der Wasserschaden während des Betriebes aufgetreten ist und der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht diese Maschine während des Betriebes beaufsichtigt hat. Heißt im Klartext: Die Wasserzuführung muß vor und nach dem Betrieb des Gerätes abgesperrt werden und der Nutzer muß in der Nähe sein wenn die Maschine läuft, damit er im Ernstfall eingreifen kann. Also Maschine an und shoppen gehen kann zu Regressforderungen führen.
Ist die Maschine jedoch durch ein System gesichert, das im Ernstfall selbstständig die Wasserzufuhr unterbricht -und so den eintretenden Schaden weitestmöglich minimiert- kann die Wasserzuleitung geöffnet bleiben.
Natürlich muß bei längerer Abwesenheit anders vorgegangen werden. Dann müssen -eigentlich- die Wasserzuleitungen geschlossen werden, die Stecker vom Fernseher raus etc...

Es kommt halt immer drauf an...
 

martin

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AW: Wenn der Schlauch mal wieder zu kurz ist...

Die rein mechanischen Wasserschutzeinrichtungen reagieren alle nur auf plötzlichen Druckabfall, also Platzen des Schlauches. Die meisten Schläuche platzen aber nicht, sondern werden nur "ein bischen" undicht, sei es, weil eine Dichtung nicht richtig sitzt oder weil der Schlauch im Laufe der Jahre porös geworden ist. Für einen kapitalen Wasserschaden reicht das, aber nicht für das Auslösen der einer solchen Sicherung.

In meinen Augen sind diese Dinger flüssiger als das hindurch fließende Wasser, nämlich überflüssig. Hier wird eine Sicherheit suggeriert, die es de facto nicht gibt.
 

Michael

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AW: Wenn der Schlauch mal wieder zu kurz ist...

Einerseits hast du natürlich Recht, Martin. Wenn ich mir aber andererseits für 5,- Euro den Versicherungsschutz sichern kann.... ;-)
 

martin

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AW: Wenn der Schlauch mal wieder zu kurz ist...

Den Versicherungschutz für einen geplatzten Schlauch, mehr nicht. In den Versicherungsbedingen stehen dann so weitgreifende Sätze wie zB.: ..., wenn durch geeignete technische Einrichtungen... bla...bla.. bla

Seit keine Gummischläuche mehr verwendet werden und die Hausinstallationen mit Druckminderern und Überdruckventilen ausgestattet sind, ist ein Schlauchplatzer fast schon wie ein Sechser im Lotto.
 

Gatto1

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AW: Wenn der Schlauch mal wieder zu kurz ist...

Hallo Martin,

wenn ich Deine Einwände jetzt aber richtig gelesen habe, beziehst Du Dich dabei ausschließlich auf die gaaaaanz neuen mechanischen Absperrventile. Die werden aber meines Wissens nur noch bei den sehr niedrigpreisigen Geräten eingesetzt.
Alle namhaften Hersteller verwenden doch heute längst elektrische Sicherungssysteme (z.B. Waterproof, Watercontrol) - auf jeden Fall Sicherungssysteme, bei denen die rein mechanische Wirkung des Magnetventils durch integrierte Feuchtigkeitssensoren an den unterschiedlichsten Stellen elektrisch unterstützt werden (zu erkennen an dem Blitz auf dem kleinen Kasten am Anschluß).
Diese Systeme erkennen selbst kleinste Wassermengen die an irgendeiner STelle aus dem System austreten.

Selbst die "modernen" mechanischen Systeme haben mitlerweile überwiegend integrierte Durchflussensoren, die auf kleine Verlustmengen reagieren.

Da macht ein Aquastop-System schon verdammt viel Sinn....
 

Wolfgang 01

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AW: Wenn der Schlauch mal wieder zu kurz ist...

naja,

Versicherungen.

Ich hab mir vor zwei Jahren mal vom Kumpel nen Abrißhammer (die 100 kg Klasse) geliehen.

Wie es denn so kam, bin ich übers Kabel gestolpert. Dabei riß das Kabel samt Anschluß heraus. Kosten ca. 240.-€.

Die Versicherung wollte nicht zahlen, da angeblich geliehen.

Nach langem hin und her zahlte sie aber doch. Weil, wenn geliehen setzt das eine Leihgebühr voraus, die aber nicht anfiel, weil mir der Kumpel die kostenlos ausgeliehen hat.
Fazit: eben nicht geliehen und daher auch zum zahlen verpflichtet.

Gericht, hohe See und Versicherungen.......:knuppel:
 

Gatto1

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AW: Wenn der Schlauch mal wieder zu kurz ist...

Hallo Wolfgang,

woher hast Du denn die Info, das eine Leihe eine "Leihgebühr" erfordert ????
Beim kommerziellen Verleiher trifft das sicherlich zu, aber Bedingung ist das nicht.
 

martin

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AW: Wenn der Schlauch mal wieder zu kurz ist...

Hallo Gatto,

es ging mir hier nicht um die elektromagnetischen Schutzvorrichtungen, sondern um die rein mechanischen, wie racer als Nachrüstlösung eine verbaut hat und wie sie eben auch noch an Billiggeräten vorzufinden ist. Da ist man dann im Falle einer Undichtigkeit doch sehr auf die Kulanz des Versicherers angewiesen, außer der Schlauch platzt.

Aquastop & Co. sowie Panzerschläuche werden von den Versicherern regelmäßig als geignete technische Vorrichtung angesehen, mit der Einschränkung der Abwesenheitsklausel von max. 72 Stunden.
 

Gatto1

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AW: Wenn der Schlauch mal wieder zu kurz ist...

Hallo Martin,

entschuldige, das hab' ich überlesen.
Bei den preiswerten Teilen hast Du natürlich Recht.
 

Wolfgang 01

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AW: Wenn der Schlauch mal wieder zu kurz ist...

Zitat Gatto

"Hallo Wolfgang,

woher hast Du denn die Info, das eine Leihe eine "Leihgebühr" erfordert ????
Beim kommerziellen Verleiher trifft das sicherlich zu, aber Bedingung ist das nicht"


Hallo Gatto,

mein RA hat die Sache geklärt.

Also, so hat er mir das erklärt:

Geh ich in den Baumarkt und leihe mir eine Maschine ist diese geliehen, weil ich was dafür bezahlen muß.
Wenn ich daran etwas kaputt mache muß ich es bezahlen, es sein denn ich habe eine Haftpflicht in der geliehene Sachen mitversichert sind.

"Leihe" ich mir etwas von jemand anderem, kann auch einer aus der Familie sein, und derjenige nimmt kein Geld dafür, ist diese Sache nicht geliehen.
Wenn daran etwas kaputt geht muß meine Haftpflicht zahlen auch wenn ich keine geliehenen Sachen mit versichert habe.

So, das war der Stand vor zwei Jahren und ist glaube ich immer noch aktuell.

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern schildert meinen erlebten Fall wieder.
 

Gatto1

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AW: Wenn der Schlauch mal wieder zu kurz ist...

Hallo Wolfgang - das ist aber so nicht richtig.

Leihe ist immer unentgeltlich - schon per Gesetz.
"§ 598 Vertragstypische Pflichten bei der Leihe Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten."


Das im Baumarkt gegen Geld ist ein Mietvertrag - das ist rechtlich wieder was anderes.



Ich vermute mal, das Deine Versicherung aus Kulanz gezahlt hat.


Aber letztlich ist das ja auch egal, Hauptsache, Du musstest das damals nicht selbst löhnen ;-)
 

Wolfgang 01

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AW: Wenn der Schlauch mal wieder zu kurz ist...

ist ja jetzt auch zwei Jahre her.

Ob mein RA jetzt Mietvertrag oder was was ich mit den verhandelt hat, weiß ich nun auch nicht mehr so genau.

Und kulant waren die nicht. Schließlich mußte erst mein Anwalt tätig werden, den die dann auch noch bezahlen mußten.

Tja,

da bin ich doch lieber auf hoher See:-)
 

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