Wellmann - Folie löst sich

acundh

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Hallo liebes Forum,

in unserer neuen jetzigen Küche löst sich am Mülleimer das Frontmaterial ab. Küche ist Wellmann, Alter - 4 Jahre 2 Monate. Front war W5-317 - vmtl. Folie...

Kann man da irgendwas selber reparieren oder gibts da eine Garantie seitens Wellmann?



Bild anbei.

Viele Grüße
Andre
 

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martin

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AW: Wellmann - Folie löst sich

Reparieren kann man da nichts, aber reklamieren.
 

acundh

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AW: Wellmann - Folie löst sich

Ok, danke. Ich hatte Gedacht so vom Prinzip her wie bei Taptenblasen, also aufstechen, Spritze mit Leim rein und hoffen das es besser wird. Geht wohl nicht oder?

Andere Frage, ich konnte bzgl Wellmann und Garantie nichts finden. Gibts Erfahrungswerte für eine Reklamation einer 4 Jahre alte Küche und dem Hersteller Wellmann?

Gruß
Andre
 

Helmut Jäger

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AW: Wellmann - Folie löst sich

Der Ansprechpartner sollte in erster Linie Dein Küchenlieferant sein, nicht der Hersteller.
Gruß Helmut
 
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AW: Wellmann - Folie löst sich

ich persönlich fürchte, wenn auch nur die Hälfte aller Folienprobleme dazu führen, dass der Hersteller haftet (austauscht nachlässt oder sonstwie), ist diese Branche komplett pleite.

Samy
hat das zumindest vor Jahren mal als brancheninterne Warnung so gelesen
 

KurtHelmut

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AW: Wellmann - Folie löst sich

ich persönlich fürchte, wenn auch nur die Hälfte aller Folienprobleme dazu führen, dass der Hersteller haftet (austauscht nachlässt oder sonstwie), ist diese Branche komplett pleite.

Samy
hat das zumindest vor Jahren mal als brancheninterne Warnung so gelesen


Hallo Samy,

ich beobachte schon seit längerem, dass da bei immer mehr Herstellern die Seite mit "5 Jahre Garantie " klammheimlich aus den Katalogen verschwunden ist. Also gilt die gesetzliche Gewährleistung von (6 Monaten/2 Jahren). Die hält die Folie meist.

Schönen Gruß Kuhea
 

neko

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AW: Wellmann - Folie löst sich

also doch 25 Jahre bei IKEA kaufen? *duck*

neko
 

KurtHelmut

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AW: Wellmann - Folie löst sich

also doch 25 Jahre bei IKEA kaufen? *duck*

neko

Hallo Neko,

von IKEA lernen, heißt siegen lernen!

Folgendes Zitat fand ich im "Kleingedruckten" der IKEA Garantiebdingungen.

Zitat Anfang:

Was unternimmt IKEA, um das Problem zu beheben?​

IKEA begutachtet das Produkt und entscheidet nach eigenem Ermessen, ob in diesem Fall​
ein Garantieanspruch besteht ....


Zitat Ende:

Wer alles lesesn will, der klicke hier:

Man sollte sich obrige Worte doch mal gaaaaanz langsam durch den Kopf ziehen lassen. - Dämmerts?

Gruß Kuhea​
 

Privra

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AW: Wellmann - Folie löst sich

Allerdings gibt es unter Juristen auch die "Ermessensreduzierung auf Null", nämlich dann, wenn (im vorleigenden Fall) ein offensichtlicher Garantiefall vorliegt.
Viel spannender finde ich die angehängten "Umgangsvorschriften" für die Küche, bei deren Verletzung die Garantie entfällt. Wer putzt schon regelmäßig unter den Unterschränken?

Das Problem ist, dass Garantien freiwillige Leistungen sind und damit auch die Bedingungen der Inanspruchnahme geregelt werden können.

Wenn ich allerdings mit Dingen werbe, die tatsächlich nicht umsetzbar sind und damit in der Realität faktisch nie greifen und auch noch ein Paket Willkür dabei habe, könnte man schon mal in Versuchung geraten, den hier vorliegenden Sachverhalt einer Subsumtion unter den Rechtsbegriff einer "unlauteren Werbung" zuzuführen. Ich bin der Meinung, dass dies nicht ganz ohne Aussicht auf Erfolg wäre.
Fraglich, ob jemand Lust und Atem hat, als behinderter Wettbewerber oder berechtigter Verband sich mal mit dem Elch durch drei Instanzen "zu knutschen".

So ich hoffe, ich bin im Bereich der Meinungsfreiheit geblieben :P



Jens
 
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Wolfgang 01

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AW: Wellmann - Folie löst sich

Hallo Andre,

du solltest die Front beim Händler reklamieren.

Ich kenne Wellmann als sehr kulanten Hersteller. Es sollte keine Probleme bereiten eine neue Front zu bekommen.

Du kannst mal bei Wellmann nachschauen, ob es die Front noch gibt.

Hier der Link, falls nicht bekannt:

Wellmann - Vielseitige Küchenwelten!

LG Wolfgang
 

racer

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AW: Wellmann - Folie löst sich

Auch in diesem Fall, ist der Händler für die Gewährleistung verantwortlich, da ist das sehr egal ob Wellmann 2 Jahre oder 5 Jahre gibt. hat der Händler die Küche montiert oder montieren lassen haftet der Händler 5 Jahre, also beim Händler vor Ablauf der 5 Jahre schriftlich reklamieren.

mfg

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MoArt

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AW: Wellmann - Folie löst sich

@ racer

jetzt muss ich mal dumm fragen,
denn meiner Meinung nach ist die Gewärleistung nur 2 Jahre auf die verkaufte Ware (wenn nicht eine Erweiterung vereinbart ist) und 5 Jahre auf die Ausführung der Arbeit.
(bei Arbeiten am Bauwerk ==> Einbauküchen)

Bye Bernd
 

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AW: Wellmann - Folie löst sich

Moart,

es haftet immer der Händler. Kein Händler kann sich nach 4 Jahren mit dem Argument, die Herstellergarantie läge nur bei 2 Jahren, aus der Verantwortung ziehen...

dieses gilt ja schließlich auch bei ausländischen Herstellern und Herstellern welche beizeiten Insolvenz angemeldet haben.. haftender ist immer der Vertragspartner, somit der Händler...

und der haftet nicht nur für den Einbau, sondern haftet auch für die Funktionsfähigkeit des Produktes während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist... und die beträgt nun einmal für Produkte, die fest mit einem Bauwerk verbunden werden (Auslegungssache der Richter...) 5 Jahre...

mfg

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Michael

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AW: Wellmann - Folie löst sich

Hallo Jörg,

du hast das vor einigen Tagen bereits geschrieben. Meine Meinung dazu war auch eine andere, lasse mich aber gern belehren.

Hast du das irgendwo schriftlich fixiert? Meine Frage erfolgt deswegen:

Wenn der Händler haftet, ist es nach m.M. sein gutes Recht, bei Reklamationen noch energischer auf Lieferung einwandfreier Ware zu pochen. Weiterhin sollte doch der Händler bei der Lieferung von beschädigten Komponenten nicht nur kostenlosen Ersatz, sondern auch die ihm entstehenden Kosten ersetzt bekommen.

Dem Endkunden sagt man ja auch nicht:" Hoppla, die APL war zu kurz, nächste Woche können Sie sich eine neue abholen".

Wie sieht das hier aus? Unterschiedliche Regelungen zwischen Gewerbetreibenden? Oder Verhandlungssache?

Der 2. Punkt:
Der Händler erhält vom Lieferanten eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, muss aber im Gegenzug 5 Jahre dem Kunden gegenüber gewähren?
Wenn das wirklich so sein sollte, wäre der Einkauf mancher Komponenten wirklich überdenkenswert. Folie steht da ganz vorn.
 

racer

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AW: Wellmann - Folie löst sich

Hallo Michael,

das Baurecht bezieht sich auf "Sachmängel" am Bauwerk. Da die Küche fest mit dem Bauwerk verbunden ist, haftet der Händler auf alle Sachmängel 5 Jahre... und Sachmängel sind nicht nur Leistungsmängel, sondern auch Funktions- und optische Mängel, je nach Auffassung und Rechtdeutung der Richter...

natürlich hast Du Recht, wenn Dein Endkunde dich nach 4,5 Jahren verklagt und Du verlierst, kannst Du rein rechtlich als nächstes Deinen Lieferanten verklagen.

Diese Klage hat dann aber nichts mit dem Ausgang des ersten Verfahrens zu tun, es ist somit ein komplett neues Verfahren. Hier werden die Richter dann wohl auf 2 Jahre Gewährleistung entscheiden (wenn vorher keine anderen Garantien vertraglich zugesichert wurden), schließlich hat Dein Lieferant ja nichts eingebaut....

zum zweiten: Klage Du als kleiner mittelständischer Händler doch mal gegen Häcker , Nobilia und Co... eines ist klar, eine Rechtschutzversicherung gibt es für den Fall nicht, insofern kannst Du diese Klage gar nicht bezahlen, so teuer und langwierig würde die...

mfg

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racer

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AW: Wellmann - Folie löst sich

Desweiteren, Michael obliegt es Dir, Deinem Lieferanten für den entstandenen Aufwand eine Rechnung zu schreiben, wie lange Dich Dein Lieferant dann jedoch noch beliefert oder Dir auch mal einen Sonderpreis macht, wenn es eng wird, stelle ich dann gerne mal zur Diskussion...

auch von dir verursachte Rekla´s wird er dann sicherlich nicht mehr Kulant tauschen, oder ???

mfg

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Cooki

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AW: Wellmann - Folie löst sich

natürlich hast Du Recht, wenn Dein Endkunde dich nach 4,5 Jahren verklagt und Du verlierst, kannst Du rein rechtlich als nächstes Deinen Lieferanten verklagen.

obwohl die Chance zu gewinnen, beträgt bei unseren Gerichten so 70:50 !!! :cool:
 

Michael

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AW: Wellmann - Folie löst sich

auch von dir verursachte Rekla´s wird er dann sicherlich nicht mehr Kulant tauschen

Das muss er auch nicht, weil ich mir es durchaus noch leisten kann für meine Fehler gerade zu stehen. Nur für die Anderer fühle ich mich irgendwann nicht mehr verantwortlich. ;-)

Aber ok, wie es zwischen Händler und Herstellern wie Eggersmann , Rational oder Siematic aussieht, ist mir schon klar und der fairness wird da sicher in irgendeiner Form Rechnung getragen. Aber es gibt auch andere Pappenheimer und für diese würde mich eben diese gesetzliche Regelung interessieren.

Verklagen? Naja, die bekommen von mir eine Auftragsbestätigung mit der Auflistung der Kosten für den Nachmontageauftrag und entweder unterschreiben sie das oder es wird nicht montiert. Der Händler wird informiert. Fertig.

Träum.... :foehn:
 

racer

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AW: Wellmann - Folie löst sich

Michael,

jetzt muss ich mich mal dumm fragen ??? Deine Rechnungen zahlt doch der Händler, nicht der Lieferant, oder ???

Wenn Du die Arbeit einstellst wird Dein Händler Dich nicht länger beschäftigen...

und übrigens, wer sagt Dir denn, dass sich Dein Händler die Kohle nicht von seinem Lieferanten wiederholt... ???

es gilt doch, dass Du nach Stunden bezahlt wirst ??? Da wirst Du dich doch wohl nicht bereit erklärt haben, bei nicht verantwortlichen Rekla´s umsonst in den Wagen zu steigen, oder ???

mfg

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AW: Wellmann - Folie löst sich

So, hier nun der Teil der Gesetzgebung der dies zum Ausdruck bringt:

Kaufvertrag über bewegliche Sachen

a. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist im Kaufrecht beträgt nunmehr für neue Sachen 2 Jahre und beginnt mit der Übergabe der Sache.
§ Bei Verbrauchergeschäften ist nunmehr eine Verkürzung von Gewährleistungsfristen nicht mehr möglich (weder in AGB noch durch Einzelabrede).

Sonderproblem: Verkauf von Einbauteilen in Bauwerke

Gesetzliche Gewährleistungsfrist

Verbraucher-
geschäft 5 Jahre

Verkauf an
Unternehmer 5 Jahre

die weiteren Möglichkeiten der Einschränkungen durch AGB´s oder individuelle Vereinbarungen sowie eine Übersicht über das Werksrecht, welches mit obigen Fristen nur bedingt zu tun hat, könnt Ihr hier nachlesen:

Schuldrecht

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