ich habe ja mal Jahre für einen Konfektionär im Stein und Kompositebereich den Außendienst gemacht und kann daher sagen, dass 12mm Silestoneplatten die hohl liegen schon ein Problem darstellen und Cosentino sich bei nachträglichem Bruch auch keine Reklamation annimmt.
Laut Cosentino können die 12mm Platten im Bereich der hohlliegenden Flächen von allein brechen.. daher übernimmt Cosentino offiziell keine Reklamationen bei 12mm Silestoneplatten, wenn die nicht vollflächig und eben aufliegen, bzw. es eine vernünftig verklebte vollflächige Unterkonstruktion gibt..
daher gilt, 20 mm sollte als minimum gesetzt sein..
ich kann konkret von einem Fall in einer Kochschule verweisen, wo es im Bereich sämtlicher Kochfelder (es waren 4 Stück) nach ca. 1Jahr zu Brüchen bei 12mm starken Platten gekommen war, da die Platten in dem Bereich hohl lagen. Cosentino lehnte die Reklamation damals wegen fehlender Unterkonstruktion ab. Die Platten wurden danach in 20mm neu geliefert.
Es mag sein, dass ihr bis dato keine schlechten Erfahrungen gemacht habt. Es gilt aber wohl der Spruch: "Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht.." am Ende ist das wohl auch Sache des Konfektionärs.. der ist dann wohl in der Aufgabe, darauf hinzuweisen.. Roßkopf und Partner z.B. tut dies:
https://www.rosskopf-partner.de/fil...n_Silestone_Verlegeanleitung_Cosentino_DE.pdf
mfg
Racer