Wasserschaden im Spülenunterschrank nach einem Jahr - Gewährleistung?

Moehre

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Hallo, wir haben heute morgen in unserem Spülenunterschrank einen Wasserschaden entdeckt. Irgendetwas muss undicht sein, der kleine Rückwandrest ist schon ganz aufgequollen und hat Stockflecken und auch der Holzfußboden darunter hat etwas abbekommen. Die EBK ist knapp ein Jahr neu und wurde vom Küchenbauer komplett montiert und angeschlossen. Wir haben seitdem nichts dort unten angerührt. Der Schaden muss schon einige Wochen bestehen. Weil ich in den beiden hinteren Eimern aber nur so Dinge wie Spülbürsten oder Topfkratzer Vorräte habe, an die ich sehr selten ran muss, habe ich das leider nicht früher registriert. Am vorderen Restmülleimer war nie etwas nass, auch nicht beim rausheben.


Ist das ein Gewährleistungsschaden oder wäre dafür die (nicht vorhandene) Hausratsversicherung zuständig?
 

martin

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Barsinghausen
AW: Wasserschaden im Spülenunterschrank nach einem Jahr - Gewährleistung ?

Zunächst muss festgestellt werden, was wo undicht ist. Dann erst können wir (vermutlich) beurteilen, ob es ein Gewährleistungsschaden ist.

Wenn Du die undichte Stelle nicht selber finden kannst, bestelle den Küchenbauer. Dein eventuelles Kostenrisiko ist überschaubar.
 

kuechentante

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AW: Wasserschaden im Spülenunterschrank nach einem Jahr - Gewährleistung ?

Eigentlich ein typischer Hausratschaden.
Nach Ablauf von einem Jahr bist Du in der Beweispflicht. ( 6 Monatsfrist)
 
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