Ein wenig Philosophie, man nennt es glaub ich Syllogismus oder sowas.
1. Im Vertrag steht "Anschluss der Geräte"
2. Der Geschirrspüler ist ein Gerät.
->Der Geschirrspüler muss von den Monteuren angeschlossen werden.
Das ist dann nicht nur Stecker einstecken, sondern auch das Wasser.
Und ja, es unterscheidet sich je nach Abmachung. Nicht jeder Küchenmonteur kann und darf die Anschlüsse herstellen. Wenn die Herstellung der Anschlüsse vertraglich vereinbart wurde, haftet der Verkäufer auch für Schäden wegen mangelhafter Anschlüsse. Wenn es nicht vereinbart wurde, kommt evtl. ein Monteur, der gar nicht zur Herstellung der Anschlüsse qualifiziert ist.
Für Euch heißt das, Ihr könnt das tatsächlich als Mangel rügen. Zumal wenn wirklich der Abwasserschlauch durch die Monteure eingeklemmt worden ist.
Grüße
Rüdiger