Hallo zusammen,
es ist nicht so, dass der Kabelschutzboden vorhanden sein sollte, sondern dass er vorhanden sein
muss. Leider gibt es immer noch Möbelhersteller (z.B.
Ballerina ), die das nicht auf den Schirm kriegen.
Weiterhin ist in dem Fall ein Sonderschubkasten mit geringerer Bauhöhe einzuplanen. Die Traverse entfällt, dann sind mindestens zwei cm Luft für das Kabel und die Belüftung des Kochfeldes (
Induktion ) und anschliessend kommt die Stärke des Kabelschutzbodens noch dazu.
Insofern dürfte in einer 4cm starken APL nur ein stärkeres Kochfeld eingebaut werden, bei dem die Kabelführung dieses auch zulässt. ( Technische Daten beachten)
Die Schrankbreite spielt meist eine unwesentlichere Rolle. Sollte die Kochstelle allerdings über zwei Korpusseiten plaziert werden, ist in beiden Schränken ein Schutzboden erforderlich. Die Seiten müssen ggfls. in der Höhe angepasst werden.
Soweit die Theorie.
Was da in der Praxis manchmal zusammengezimmert wird, ist schon mehr als bedenklich. Und die Hersteller machen noch fleissig mit.