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Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei mir eine Küche planen zu lassen und der aktuell bevorzugte Verkäufer hat mir auf einmal "angebliche Vorschriften" genannt, die die anderen Küchenplaner nie erwähnt haben.
Jetzt frage ich mich ob seine Kenntnisse falsch sind, oder die anderen Verkäufer es alle nicht wussten, bzw. erstmal verheimlicht haben.
Folgende Punkte stehen zur Frage:
1. Angeblich muss für ein Gaskochfeld eine 70cm Arbeitsplatte verwendet werden, da das Kochfeld nicht so nah an der Wand sein darf.
Jetzt habe ich die Einbauanleitung vom Gasfeld angeschaut und da ist aber von mind. 60cm Arbeitsplatte die Rede.
2. Angeblich darf der Schrank, welcher die Gassteckdose enthält keine Rückwand haben, keine Schubkästen, keine Zwischenböden haben. Und er muss wohl mindestens 40cm breit sein.
Gibt es hierfür wirklich konkrete Vorschriften, wenn ja, wo stehen diese, damit ich sie mal genau lesen kann?
Ich danke euch bereits jetzt vielmals und würde mich über eure Antworten freuen.
Wünsche noch einen schönen Sonntag.
ich bin gerade dabei mir eine Küche planen zu lassen und der aktuell bevorzugte Verkäufer hat mir auf einmal "angebliche Vorschriften" genannt, die die anderen Küchenplaner nie erwähnt haben.
Jetzt frage ich mich ob seine Kenntnisse falsch sind, oder die anderen Verkäufer es alle nicht wussten, bzw. erstmal verheimlicht haben.
Folgende Punkte stehen zur Frage:
1. Angeblich muss für ein Gaskochfeld eine 70cm Arbeitsplatte verwendet werden, da das Kochfeld nicht so nah an der Wand sein darf.
Jetzt habe ich die Einbauanleitung vom Gasfeld angeschaut und da ist aber von mind. 60cm Arbeitsplatte die Rede.
2. Angeblich darf der Schrank, welcher die Gassteckdose enthält keine Rückwand haben, keine Schubkästen, keine Zwischenböden haben. Und er muss wohl mindestens 40cm breit sein.
Gibt es hierfür wirklich konkrete Vorschriften, wenn ja, wo stehen diese, damit ich sie mal genau lesen kann?
Ich danke euch bereits jetzt vielmals und würde mich über eure Antworten freuen.
Wünsche noch einen schönen Sonntag.