Vorschriften für Gasfeld + Gasanschluss

Mauri

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Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei mir eine Küche planen zu lassen und der aktuell bevorzugte Verkäufer hat mir auf einmal "angebliche Vorschriften" genannt, die die anderen Küchenplaner nie erwähnt haben.
Jetzt frage ich mich ob seine Kenntnisse falsch sind, oder die anderen Verkäufer es alle nicht wussten, bzw. erstmal verheimlicht haben.

Folgende Punkte stehen zur Frage:

1. Angeblich muss für ein Gaskochfeld eine 70cm Arbeitsplatte verwendet werden, da das Kochfeld nicht so nah an der Wand sein darf.
Jetzt habe ich die Einbauanleitung vom Gasfeld angeschaut und da ist aber von mind. 60cm Arbeitsplatte die Rede.

2. Angeblich darf der Schrank, welcher die Gassteckdose enthält keine Rückwand haben, keine Schubkästen, keine Zwischenböden haben. Und er muss wohl mindestens 40cm breit sein.
Gibt es hierfür wirklich konkrete Vorschriften, wenn ja, wo stehen diese, damit ich sie mal genau lesen kann?

Ich danke euch bereits jetzt vielmals und würde mich über eure Antworten freuen.

Wünsche noch einen schönen Sonntag.
 

martin

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Ob die APL tiefer als 60cm sein muss, hängt vom Kochfeld und dem APL-Material ab. Bei einer Nischenverkleidung kann u.U. ebenfalls eine größere APL-Tiefe erforderlich sein.

Für die Gassteckdose gilt nur: sie muss werkzeuglos für einen erwachsenen Menschen zugänglich sein.

Die Länge des Gasschlauches ist auf 150cm begrenzt.
 

Michael

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Zumindest scheint sich der KFB Gedanken zu machen und über Erfahrung zu verfügen. Wenn ein Gaskochfeld zu dicht an der Wand sitzt kann es zu Schäden kommen. Verschmorte Wandabschlussleisten, gebrochene Glasnischen, weil kein ESG, etc.
Dumm sind diese Anmerkungen jedenfalls nicht.
 

tantchen

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Ich hab komplett Auszüge/Schubkästen bis oben hin. Der Oberste ist etwas verkürzt.
Meine AP Tiefe ist in dieser Zeile glaub so um die 68cm. Ich hab hinterm Kochfeld mit ca. 5cm Abstand eine simple IKEA Malm Glasabdeckplatte auf die Nischenverkleidung aus Holz montiert.

Da wird kaum was heiß, trotz großem Brenner hinten rechts. Der Sanitärer hat die Gasleitung da anstandslos montiert, keine Vorschriften etc. zwecks "keine Auszüge" oder sowas. Einzig die max. Schlauchlänge und die Zugänglichkeit sind wichtig, wie Martin schon sagt.
Einen Schubkasten kann man i.d.R. sehr einfach und schnell komplett rausholen. Mach das mal mit dem ganzen Krempel, der ggf. auf normalen Einlegeböden steht...
 
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