Vorgehen Möbelhaus: Barzahlung

dagelisa

Hallo zusammen!

Wir haben in einem großen Möbelhaus unsere Küche im Wert von 4500€ „gekauft“. In Anführungszeichen, weil wir die 0%-Finanzierung nutzen wollten. Das haben wir unterschrieben und sind dann zur Finanzierungsabteilung gegangen, die die Finanzierung jedoch abgelehnt hat, da unsere Arbeitsverträge weniger als 6 Monate laufen.
Wir haben nun unsere Ersparnisse zusammengekratzt und wollten die Küche ohne Finanzierung erwerben. Die Küchenplanerin sagte uns, das sei natürlich möglich unter folgenden Bedingungen: 25% Anzahlung per Überweisung in den nächsten 2 Wochen und den Rest dann bar bei Lieferung. Sie ändert den Vertrag entsprechend. Ich äußerte Sorgen, dass ich nicht mit so viel Bargeld am Tag des Aufbaus herumlaufen möchte. Daraufhin wurde mir angeboten, dass ich auch überweisen könne, aber das Geld müsse am Tag der Lieferung eingegangen sein. Das birgt für mich natürlich wieder das Risiko, dass aber am Tag der Lieferung und des Aufbaus irgendwas schief läuft, mein Geld ist aber erstmal weg und ich habe kein Druckmittel mehr.
Ist das Vorgehen des Möbelhauses üblich und wir müssen dieses Risiko eingehen? Welche Lösung könnte man ggf. noch besprechen? Der Vertrag wird zwar geändert (ich habe am Telefon mit der Küchenplanerin gesprochen), unterschrieben ist aber de facto nichts, nur der ursprüngliche Vertrag mit der 0%-Finanzierung, die ja nicht umgesetzt werden kann.
Besten Dank!
 

Wolfgang 01

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Hallo,

der Händler hat Anspruch auf sein Geld, sobald die Leistung, die vereinbart wurde, mangelfrei erfolgt ist.
Ist die Küche geliefert worden (ohne Mängel) hat der Händler sofort Anspruch auf das Geld. Ist Montage vereinbart worden...?

So ist das grundsätzlich. Vereinbart ihr gemeinsam etwas anderes (Kaufvertrag) können natürlich andere Vereinbarungen getroffen werden, weil man Kaufverträge "frei" gestalten darf.

Allerdings sind hier aber auch gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Kritisch sieht der Gesetzgeber die Anzahlung..... da könnte man evtl. noch was machen. Aber die Zahlung des Restbetrages oder dann der evtl. volle Betrag ist auf jeden Fall dann sofort fällig.
 

Mewtu

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Wenn du nicht so viel Geld auf einmal holen willst, kannst du ja auch mehrmals bei der Bank abheben und es nach und nach nach Hause bringen. Oder stört es dich auch, viel Bargeld zuhause zu haben?
 

dagelisa

Themenersteller:in
Ja, es ist Montage vereinbart worden. Ich fühle mich unwohl, vor Ort so viel Geld in bar zu zahlen. Dann bliebe entweder die Überweisung vorher. Alternativ die Frage: Was passiert denn, wenn ich nach dem Aufbau nicht vor Ort zahle und dann selbstverständlich umgehend die Überweisung fertig mache?
 

Wolfgang 01

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Was passiert denn, wenn ich nach dem Aufbau nicht vor Ort zahle und dann selbstverständlich umgehend die Überweisung fertig mache?

Naja, im schlimmsten Fall nehmen die Monteure die Küche wieder mit....:-)

Wenn Montage mit vereinbart wurde, und dies EIN Vertrag (Kaufvertrag mit Montage) ist, brauchst du auch erst nach der Montage bezahlen. Aber auch nur dann, wenn KEINE Mängel vorhanden sind.
 

Snow

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@dagelisa
Die Monteure großer Möbelhäuser führen auch Formulare (SEPA-Lastschriftmandat) mit sich in denen eine einmalige Einzugsermächtigung erteilt wird. In aller Regel wird dann der Restbetrag 2-3 Tage später von deinem Konto abgebucht.
 

kuechentante

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Eine Anzahlung ist üblich . Du bekommst ja eine maßgefertigte Sache.
Man arbeitet ja auch schon im Hintergrund dran.

Das Risiko ist auf beiden Seiten gleich verteilt.
Du weisst nicht was Du bekommst, und der Händler weiß nicht ob Du bezahlst.
Für die Anzahlung könntest Du eine Bankbürgschaft bekommen.
Vereinbaren köntest Du dann auch eine Zug um Zug -Bezahlung.

Anzahlung 25-30 % / Abschlagszahlung bei Wareneingang/ Abschlagszahlung bei Lieferung/
Restzahlung nach erfolgter Montage und Abnahme.

Bei Mängeln kann man dann ggf. gemeinsam einen Einbehalt bis zur Erledigung vereinbaren.
(je nach Höhe des Mangels )
Eine klassische Win Win Situation.

Wie flexibel Dein Händler ist, kannst nur Du beurteilen.
Bei den Großen gehts ja meistens nach Schema F.
 

racer

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Am Ende ist es egal, was andere machen, oder was sonst üblich ist.. du kannst Deinem Händler andere Vorschläge der Zahlung unterbreiten, ob er die jedoch akzeptiert, bleibt seine Entscheidung.. wenn Du aufgrund dieses Punktes mit dem Händler nicht klar kommst, suche Dir einen anderen. Aber, wenn der Händler schon weiß, das die Banken eine Finanzierung ablehnen, dann lassen die natürlich extreme Vorsicht walten.. das ist doch auch verständlich, oder ?

mfg

Racer
 

KerstinB

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Und ich verweise mal darauf, dass man nur per Überweisung oder wie geschildert mit Lastschrift zahlen sollte. Denn nur so lassen sich die Montagekosten als Handwerkskosten von der Steuer absetzen.
 

isabella

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Yes, @KerstinB, sehr wichtiger Punkt. Es gibt auch sog. Blitzüberweisungen. Und alles bei Lieferung würde ich nicht machen, sondern 10% einbehalten bis zur Abnahme.
 

Wolfgang 01

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Es gibt im Kaufrecht keine "Abnahme". Du kaufst den Gegenstand und mußt dafür den Kaufpreis zahlen wie vereinbart.
Mehr ist das nicht.....
Und wenn der Gegenstand nicht dem entspricht wie vereinbart, muß man auch den Kaufpreis nicht zahlen.
 

isabella

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Tja, @wolfgang, das hängt davon ab, wie man verhandelt. Du kannst Dich gerne an die Begrifflichkeiten festhalten, wenn Du meinst, dass sie wichtig seien. Und natürlich spielt die Verhandlungsmasse, die hier relativ gering ist, eine Rolle. Ich habe bisher keine Schwierigkeit damit gehabt, die Zahlungsmodalitäten wie beschrieben schriftlich festzulegen. Ich habe aber auch kein Problem damit, den Verhandlungstisch zu verlassen, wenn mir die Konditionen nicht zusagen. In diesem speziellen Fall wäre ich übrigens schon nach dem Gespräch mit der „Finanzierungsabteilung“ gegangen ;-)
 

KerstinB

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Na ja, da auch die Montage bestellt ist, ist ja nicht alles "Kauf", sondern eben auch Dienstleistung. Und gerade die Dienstleistung würde ich mir schon vorbehalten, dass ich sie abnehme und auch in Ruhe prüfen kann. Wir alle wissen, welche Montagedesaster hier schon aufgeschlagen sind ;-).

Und, ich kenne es auch so, dass es eben verhandelbar ist.
 

Wolfgang 01

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Du kannst Dich gerne an die Begrifflichkeiten festhalten, wenn Du meinst, dass sie wichtig seien

Ja, manchmal sind es eben Begrifflichkeiten die vielleicht auf den ersten Blick nicht von Belang zu scheinen mögen.

Aber, eine "Abnahme" im herkömmlichen Sinne setzt eben Wissen voraus um dies zu können.
ZB. beim Hausbau. Hier nimmt meistens der Architekt/Ingenieur etc. die Leistung vom Erbringer ab und, ganz wichtig, muß er auch dafür haften wenn bei der Abnahme was übersehen wurde.
Zudem muß nach einer Abnahme der Besteller (Bauherr) einen Beweis erbringen wenn die Leistung Mangelhaft ist.

Dies ist beim Kauf nicht so. Im ersten halben Jahr gilt die Beweisumkehr. Der Händler muß beweisen, und nicht der Käufer.
Und eben diese Sache kann man nicht individuell vereinbaren.
Denn, wenn eine "Abnahme" förmlich (schriftlich) erfolgt ist, würde ja die Beweislast beim Kunden liegen (das erste halbe Jahr) und nicht beim Händler.
So eine Konstellation gibt es im Kaufrecht nicht und ist deshalb auch nicht verhandelbar...
 
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