AW: Von Kaufvertrag zurücktreten wegen Änderung?
Hallo Küchentante,
das ist ja dann auch so in Ordnung..
ich mag ja nun auch ein wenig spitzfindig sein,
oben wurde ja nur gesagt, "es paßt nicht ein Teil" es wurde nicht davon gesprochen, dass nur ein Schrank in der Breite geändert werden muss, sondern, dass die komplette Planungsvariante nicht umgesetzt werden konnte, somit habe ich mich natürlich gefragt, was die Grundlage des Vertrags ist?
Wenn der Endkunde für seine Maße selber aufkommen und garantieren muss und dennoch unterschrieben hat, dann müßte der Händler laut dem Vertrag die Küche so liefern, wie sie notiert wurde, da dies vertraglich festgehalten wurde. Wenn der Verkäufer danach feststellt, die Küche paßt nicht, ist das vorherige Prüfen der Maße als großes Entgegenkommen des Händlers zu sehen. Der Endkunde hat somit die Möglichkeit zu stornieren und hat natürlich die entsprechenden Kosten dafür zu zahlen, oder die Küche wie bestellt abzunehmen. Dennoch versetzt das den Verkäufer natürlich noch nicht in die Situation, danach einfach aufschreiben zu dürfen, was er will...
weil dies formal dann eines neuen Vertrags bedarf...
im Regelfall sollte ein gutes
Küchenstudio sich aber nicht auf die Maße des Kunden verlassen
und vor der Unterschrift die Maße vor Ort prüfen. Und erst nach Prüfung der Maße, die Änderungen durchsprechen und den Auftrag entsprechend bestägigen.
(Im Falle eines Neubaus bedeutet dies natürlich, exakte Maßvorgabe und Kontrolle am Bau)
dies ist meine Sicht der Dinge. Die Art und Weise, erst einmal die Unterschrift zu kassieren und danach beim Aufmaß das Ding nochmal richtig teuer machen, ist sicherlich nicht astrein....
mfg
Racer