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Hallo,
in der Baubeschreibung meiner Wohnung vom Bauträger steht:
"Anschlussmöglichkeiten: TV, Rundfunk, Telefon [...]".
Ist irgendwo (Gesetz?) definiert, was das bedeutet?
Nach meinem Verständnis ist eine "Anschlussmöglichkeit" eine Buchse in der Wand, an der ich ein Telefon direkt anschließen kann.
Also konkret:
Damit die Anschlussmöglichkeit im Schlafzimmer gegeben ist, brauche ich:
1 Buchse im Schlafzimmer
1 Buchse im Technikraum (da, wo die Telefonverteilung eingebaut wird)
1 Kabel zwischen diesen Buchsen
Erst, wenn das alles vorhanden ist, ist meiner Meinung nach die Baubeschreibung erfüllt.
Der Bauträger sagt:
Es ist ein Leerrohr zwischen den Räumen da.
Wenn ich da ein Kabel drin haben will, kostet das Aufpreis.
Wer hat recht?
in der Baubeschreibung meiner Wohnung vom Bauträger steht:
"Anschlussmöglichkeiten: TV, Rundfunk, Telefon [...]".
Ist irgendwo (Gesetz?) definiert, was das bedeutet?
Nach meinem Verständnis ist eine "Anschlussmöglichkeit" eine Buchse in der Wand, an der ich ein Telefon direkt anschließen kann.
Also konkret:
Damit die Anschlussmöglichkeit im Schlafzimmer gegeben ist, brauche ich:
1 Buchse im Schlafzimmer
1 Buchse im Technikraum (da, wo die Telefonverteilung eingebaut wird)
1 Kabel zwischen diesen Buchsen
Erst, wenn das alles vorhanden ist, ist meiner Meinung nach die Baubeschreibung erfüllt.
Der Bauträger sagt:
Es ist ein Leerrohr zwischen den Räumen da.
Wenn ich da ein Kabel drin haben will, kostet das Aufpreis.
Wer hat recht?