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Hallo Ich bin Installateur und neu in diesem Forum. Ich habe bei einem Kunden eine Armatur in die vorhandene Holzarbeitsplatte
montiert. Wie es so passiert, ist die Armatur undicht geworden und die Arbeitsplatte ist aufgequollen. Der Armaturenhersteller hat die Armatur getauscht, weigert sich aber die Arbeitsplatte zu ersetzen. Er sagt, die Lochbohrung muss versiegelt werden und die Arbeiten sind nicht fachgerecht. Meine Frage: Hat der Armaturenhersteller Recht? Wer ist Schuld? Der Küchenbauer oder ich? Gibt es hier irgendwelche Vorschriften?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Stephan Kort
montiert. Wie es so passiert, ist die Armatur undicht geworden und die Arbeitsplatte ist aufgequollen. Der Armaturenhersteller hat die Armatur getauscht, weigert sich aber die Arbeitsplatte zu ersetzen. Er sagt, die Lochbohrung muss versiegelt werden und die Arbeiten sind nicht fachgerecht. Meine Frage: Hat der Armaturenhersteller Recht? Wer ist Schuld? Der Küchenbauer oder ich? Gibt es hier irgendwelche Vorschriften?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Stephan Kort