Verkäufer plant die Küche falsch, welches Recht hat der Käufer?

kokoja

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Hallo zusammen,

Vor einigen Wochen haben wir eine Küche bei einem Möbelhändler geplant und bestellt. Jetzt ruft der Verkäufer an und meint, ein Schranktyp (DAH-Schrank) nicht geliefert werden kann. Der Fehler liegt daran, dass er beim Planen nicht drauf geachtet hatte, ob dieser spezielle DAH-Schrank mit der geplanten Gasart und damit geplanten Stangengriff lieferbar ist. Und so hatte er alle Oberschränke in den selben Still (Glasart) und die ganze Küche mit Stangengriff geplant, was uns ja auch gefällt.

Jetzt stellt sich heraus, dass der geplante DAH-Schrank nicht lieferbar ist, was nicht unsere Schuld ist. Der Vorschlag des Verkäufers: wir könnten diesen DAH-Schrank und damit alle anderen Oberschränke in eine andere Glasart planen. Das Problem ist, dieser vorgeschlagene Glasschranktyp hat andere Bearbeitung, die uns nicht gefällt. Außerdem hat er nur kurzen Griff und so würde die ganze Oberschrankreihe ganz anders aussehen als die Unterschränke (andere Fronten, andere Griffe). Und das gefällt uns natürlich nicht.

Ich habe mir die Mühe gemacht und mich direkt beim Hersteller erkundigt, um zu wissen, welche Möglichkeit es noch gibt (was eigentlich die Aufgabe des Händler sein sollte). Ich habe heraus gefunden, dass der Hersteller aufgrund der großen Nachfrage einen ganz neuen DAH-Schranktyp herausgebracht hat, der dann wiederum in unserem Konzept passt (satinierte Glasart, Stangengriff und so). Wir haben uns mit dem Verkäufer getroffen und davon erzählt aber er meinte, er kann den neuen Schranktyp nicht eingeben, weil es noch nicht in sein Programm ist. Nach einer Weile hin und her hab ich ihn dazu gebracht, dass er sich selbst beim Hersteller erkundigen sollte. Der Verkäufer meint, er würde ein Angebot beim Hersteller holen und meldet sich bei mir. Er hat dann aber noch erwähnt, dass es mir klar ist, dass es teuer wird. Angeblich wegen anderen Scharnieren und so. Ich meine, es hätte genauso anders sein kann, nämlich günstiger sein kann, weil die Materialkosten nicht so teuer wäre wie ursprünglich geplant. Also, solche Aussage zu machen bevor er überhaupt ein Angebot hat und einen Preis hat, klingt für mich ziemlich unserious. Abgesehen davon würde die Lieferung erheblich verzögern, was unsere Renovierungsplanung beeinflußt aber das lassen wir mal bei Seite und nehmen es wir ins Kauf.

Meine Frage: müsste ich das so annehmen, wie der Verkäufer mir vorschlägt (Preis, Planung)? Ich kann mir vorstellen, dass der Verkäufer mit einem Plan herkommt, wo der neue Schranktyp geplant wird aber teuer ist und stellt uns dann zwischen zwei Variante: 1). entweder der nicht passende Plan (kurze Griff der Oberschränke) oder 2.) der passend aber teuere Plan. Welches Recht hab ich in diesem Fall, was soll ich machen?

Beim 1. Variante mit dem kurzem Griff an Oberschränke ist es ein Fall des optischen Mangeln, oder? Kann ich auf dem Gerichtsurteil Az.: 27 U 133/06 berufen und Anspruch auf Rückzahlung machen lassen (sprich Preisnachlass)?

Müsste ich beim 2.Variante mit dem neuen passenden Schranktyp mehr zahlen, wenn es tatsächlich teuer wäre oder sollte der Händler in dem Fall nicht wenigsten sein Kulanz einsetzen, weil es ja seine Schuld war?

Wie sollte ich allgemein in diesem Fall vorgehen, welches Recht stehe mir als Käufer zu? Vielen Dank schon mal für Info und Ratschläge.:rose:
 

Cooki

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AW: Verkäufer plant die Küche falsch, welches Recht hat der Käufer?

Hallo kokoja,

irgendwie finde ich das alles sehr mysteriös.

Wer hat Deinem Händler denn gesagt, dass die gewünschte Ausführung nicht lieferbar ist? Das wird doch wohl -nach Bestellung der Küche- der Hersteller gewesen sein. Wenn es nun einen neuen Schranktyp gibt, warum schlägt der Hersteller diesen dem Händler nicht vor?

Warum sollte sich die Lieferzeit ändern, nur weil ein neuer Schrank eingefügt wird? Kann nur sein, das dieser Schrank noch nicht produktionstechnisch eingepflegt ist. Diesen könnte man ggf. nachliefern.

Was hast Du denn für einen Küchenhersteller bestellt, dann können wir m.S. mehr dazu sagen.

Ich glaube nicht, das hier irgendwelches Recht angewendet werden muss. Wir sind hier auch keine Rechtsvertreter. Fehler passieren schon mal, dafür sind wir alle Menschen.

Das Verhalten des Händlers kann ich jedoch nicht nachvollziehen.

Ich würde Ihm unmissverständlich klar machen, das Du die Küche wie bestellt haben möchtest, oder alternativ preisgleich mit dem neuen Schrank. Kann mir kaum vorstellen, dass der Händler dadurch große Einbußen erleidet. Wenn der KFB uneinsichtig ist, wende Dich einfach an die Geschäftsleitung.

Sachen gibt es. :rolleyes:
 

kokoja

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AW: Verkäufer plant die Küche falsch, welches Recht hat der Käufer?

Hallo Cooki,
Danke für deine hilfreiche Antwort. Weil es viele Frage gibt, werde ich so antworten:

Wer hat Deinem Händler denn gesagt, dass die gewünschte Ausführung nicht lieferbar ist? Das wird doch wohl -nach Bestellung der Küche- der Hersteller gewesen sein. Wenn es nun einen neuen Schranktyp gibt, warum schlägt der Hersteller diesen dem Händler nicht vor?

Das muß wohl der Auftragssachbearbeiter seitens Herstellers sein. In dem Fax steht kein Vorschlag, sondern lediglich die Aussage, dass es der Schrank nicht gäbe und Frage "wie sollen wir liefern?".

Warum sollte sich die Lieferzeit ändern, nur weil ein neuer Schrank eingefügt wird? Kann nur sein, das dieser Schrank noch nicht produktionstechnisch eingepflegt ist. Diesen könnte man ggf. nachliefern.

Denkt man. Aber der Verkäufer meint, es müßte die Küche erstmal stoppen, um ein Angebot zu holen und es ist sowieso 1 Woche inzwischen vergangen, da kann die Küche nicht vor Weihnacht geliefert werden, sondern erst in Januar. Kann ich hier Schadenersatz verlangen?

Was hast Du denn für einen Küchenhersteller bestellt, dann können wir m.S. mehr dazu sagen.

Nolte . DAH-Schrank mit Glas-Schwebetür gibt es nicht in satiniertem Glas. Das gab noch nie, das hätte der Verkäufer beim Planen wissen müssen.

Ich glaube nicht, das hier irgendwelches Recht angewendet werden muss. Wir sind hier auch keine Rechtsvertreter. Fehler passieren schon mal, dafür sind wir alle Menschen.

Ja, Du hast Recht - sowie mein Man auch. Wir wollen nicht so weit treiben, dass wir vom Kaufvertrag zurück tretten werden, obwohl das schon eine Rechtsache ist.

Das Verhalten des Händlers kann ich jedoch nicht nachvollziehen.

Ich würde Ihm unmissverständlich klar machen, das Du die Küche wie bestellt haben möchtest, oder alternativ preisgleich mit dem neuen Schrank. Kann mir kaum vorstellen, dass der Händler dadurch große Einbußen erleidet. Wenn der KFB uneinsichtig ist, wende Dich einfach an die Geschäftsleitung.

Sachen gibt es. :rolleyes:

Danke für den Ratschlag, Du hast die richtige Wörte geschrieben. So werde ich wahrscheinlich vorgehen.
 

Gatto1

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AW: Verkäufer plant die Küche falsch, welches Recht hat der Käufer?

Hallo kokoja,

ich sehe es prinzipiell wie Cooki,

- Wenn es jetzt (durch den neuen Schrank) eine Möglichkeit gibt, das Du Deine Küche so bekommst wie bestellt (in Bezug auf die Optik), dann ist es Aufgabe des KFB dafür zu sorgen, das Du diese Ausführung auch bekommst
- Wenn der neue Schrank erst etwas später geliefert werden kann, dann solltest Du diese Verzögerung zugestehen, denn daran kann der KFB auch nichts machen - und das hat dann auch noch nichts mit Schadensersatz oder Minderung zu tun
- Prinzipiell kann es Dir egal sein, ob der neue Schrank mehr oder weniger kostet als der eigentlich bestellte - Du hast Deinen Preis und fertig. Da gibt es rein rechtlich auch nichts dran zu rütteln.
 

kokoja

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AW: Verkäufer plant die Küche falsch, welches Recht hat der Käufer?

@Gatto: Schade, dass hier kein "Daumehoch-Button" gibt ;-) Wollte nur damit Danke sagen.

Ansonsten ist dieses Problem gestern mit Kompromisse gelöst: Der Verkäufer hat sich beim Herrsteller erkundigt und mit dem neuen Schranktyp für die Hängeschränke nun geplant. Der Preis bleibt unverändert. Nur die Lieferzeit kann er jetzt nicht sagen, ob es pünktlich vor Weihnachten wird. Grund aufzuregen?
 

ulla

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AW: Verkäufer plant die Küche falsch, welches Recht hat der Käufer?

Hallo Kokoja, der Daumenhoch-Button ist hier :top:

Viel Glück und vielleicht klappt es vor Weihnachten doch noch!
 

neko

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AW: Verkäufer plant die Küche falsch, welches Recht hat der Käufer?

Ansonsten ist dieses Problem gestern mit Kompromisse gelöst: Der Verkäufer hat sich beim Herrsteller erkundigt und mit dem neuen Schranktyp für die Hängeschränke nun geplant. Der Preis bleibt unverändert. Nur die Lieferzeit kann er jetzt nicht sagen, ob es pünktlich vor Weihnachten wird. Grund aufzuregen?

Das klingt doch soweit gut. Vor Weihnachten wäre natürlich schick gewesen, so als Weihnachtsgeschenk, aber manche Geschenke müssen halt bis zum Januar warten. Ich würde mich da jetzt nicht aufregen. Dafür bekommt Ihr eine Küche, wie Ihr sie wolltet.

:nageln:

neko
 

kokoja

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Hallo Kokoja, der Daumenhoch-Button ist hier :top:

Viel Glück und vielleicht klappt es vor Weihnachten doch noch!

Ulla: danke, dass Du mir im Sommer die eMails geschrieben hast und mir deinen Kücherberater empfohlen hast. Damals hatte mein Mann keine Nerven mehr, noch einen Plantermin zu vereinbaren, zudem wir sowieso schon mal einen Plann bei dem Küchenstudio hatte. Wir haben das Möbelhaus ausgesucht, u.a. auch deshalb weil es um Eck ist. In nachhinein bereue ich schon, dass ich die Sache nicht bei einem Küchenfachhändler gemacht habe. Aber mei, ...
 

kokoja

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AW: Verkäufer plant die Küche falsch, welches Recht hat der Käufer?

Dafür bekommt Ihr eine Küche, wie Ihr sie wolltet.

:nageln:

neko


Ich fürchte nicht. Denn nachdem der Front der Hängenschränke sich einiges geändert hat, wollte ich an der Nischenrückwand auch was verändern, aber der Verkäufer hat mich eingereden, dass es so schöner ist. Ok, das war auch spät am Abend und ich bin so doof, das so abzunehmen und ginge ich nach Hause.

Am nächsten Tag - nach einer Nacht drüber geschlafen - ist mir klar, dass ich ein Stückchen Nischenrückwand doch ändern will - nicht mehr in Holzdeko sondern in Glas. Da sagte der Verkäufer, dass er die Bestellung weitergegeben hätte und man kann den Auftrag nichts mehr ändern. Wenn ich eine Glasnischenrückwand haben möchte, ist es ein neuer Vertrag. Und ohne nach zu schauen, er meint, das würde 800-1000 EUR kosten (in Wirklichkeit ca. 200,-EUR das weiß ich, weil ich schon mal wo anders damit geplant habe).

Frage an Euch all:
1) Ist es richtig, wenn die Bestellung an Hersteller abgegeben ist, hat der Kunde keine Möglichkeit nachträglich zu ändern?

2) Mir ist klar, dass der Verkäufer nun nicht mehr mit mir zu tun haben will (deswegen die Aussage über Neuauftrag und teuere Material und so...). Wo kann ich eine Glasnischenrückwand (von Nolte wenn mgl.) günstig nachbestellen? Wie werden die angebracht - milimeter genau an die Nische angepasst oder kann der Glasrückwand einwenig größer sein und die Oberschränke hängen einfach drüber? Ich weiß diese Frage sollte wo anders sein, aber da ich dabei bin, stelle ich eben mal hier. Vielleicht kennt Ihr einen Links mit ähnlichen Fragen. Danke schon mal!
 

Cooki

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AW: Verkäufer plant die Küche falsch, welches Recht hat der Käufer?

Bei Nolte kann man meist noch ändern, wenn die Auftragsbestätigung schon vorliegt. 800€ für ein Stück Rückwand? *crazy*

Hier bist Du wohl leider an ein sehr bequemes Exemplar von KFB geraten, um es mal nett zu formulieren.
 

Bodybiene

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Hallo Kokoja!

Ich bekomme meine Glasnischenrückwand erst nachträglich.
Habe unseren Glasermeister gefragt. Der fertigt die auch. Rückseite auf Wunsch in sämtlichen RAL Farben lackiert möglich.

LG
Sabine
 

kuechentante

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Hallo Kokoja !

Dein KFB aus dem Möbelhaus um die Ecke wird nunmal nach Provision bezahlt. Daher kostet ihn jede nachträgliche Änderung effektiv sein eigenes Geld. Denn in der Zeit, wo Du änderst, geht im mit Sicherheit ein Neuauftrag mit Neu-Provision durch die Lappen bzw. ohne Mehrpreis arbeitet er dann umsonst. da loht sich eine Änderung nur , wenn er ordentlich was draufschlägt, bringt neue Provision.
Es ist branchenüblich nach Provision zu arbeiten. Nur in den kleinerern Häusern besteht oft nicht so ein Verkaufsdruck, da die Kosten hier auch geringer sind. Hier ist man nicht so aufs schnelle Geld angewiesen, sondern braucht eher die Empfehlung eines zufriedenen Kunden, da hier die Werbemittel oft bescheidener bemessen sind, kann nämlich die marktschreierische Werbetrommel nicht betrieben werden, wo der Kunde schell zum Kauf gedrängt wird, um danach an die Sachberarbeitung delegiert zu werden. Hier wird der Kund auch noch nachbetreut, wenn geht immer vom selben Ansprechpartner.
 
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Vielleicht sollte ich doch :kfb: werden... 500,- Provison für ne GlasRW...*crazy*
Manchmal wundert mich, dass bei denen noch täglich tausendfach gekauft wird:-\
...
und alle glauben, Schreiner sind teuer
*uff*
Samy
 

janeway01

AW: Verkäufer plant die Küche falsch, welches Recht hat der Käufer?

Hallo Kokoja !

Dein KFB aus dem Möbelhaus um die Ecke wird nunmal nach Provision bezahlt. Daher kostet ihn jede nachträgliche Änderung effektiv sein eigenes Geld. Denn in der Zeit, wo Du änderst, geht im mit Sicherheit ein Neuauftrag mit Neu-Provision durch die Lappen bzw. ohne Mehrpreis arbeitet er dann umsonst. da loht sich eine Änderung nur , wenn er ordentlich was draufschlägt, bringt neue Provision.

Das glaube ich auch, den vor Vertragsabschluss hat unser Verkäufer gesagt, wir könnten 100 Änderungen bis zur Bestellung machen und immer vorbei kommen. Und nun, ich hatte 2 mal Änderungen. Jedes mal wollte er mir keinen Termin geben, nur nach dem Aufmessen.
Ich habe aber dann doch zu einem Termin gedrängt und auch bekommen - sonst hätte ich mich an einer anderen Stelle beschwert.
 

Cooki

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Samy, wo steht denn irgendwo etwas von 500 € Provision und Verallgemeinerungen bringen selten was und sind zudem unreal.

Gruß cooki

und falls das stimmt und die Stelle noch frei ist, bitte PN an mich. Bin in diesem Fall auch umzugswillig.

:cool:
 

Nice-nofret

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.. cooki - ich kenne in der Schweiz gute Küchenstudios die kompetente :kfb: suchen; die Nordsee ist zwar etwas weiter weg, dafür liegt das schwäbische Meer ganz nah und der sonnige Süden, das Skifahren lockt oder auch Bergsteigen :dance: und die Schweizer Damenwelt ist den nordischen Herren gegenüber durchaus aufgeschlossen ;-)
 

ulla

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Ulla: danke, dass Du mir im Sommer deinen Kücherberater empfohlen hast. Damals hatte mein Mann keine Nerven mehr, noch einen Plantermin zu vereinbaren. Wir haben das Möbelhaus ausgesucht, u.a. auch deshalb weil es um Eck ist. In nachhinein bereue ich schon, dass ich die Sache nicht bei einem Küchenfachhändler gemacht habe. Aber mei, ...

Hallo Kokoja, lese erst heute... Ich hatte vergessen, dass Du mich nach unserem Küchenberater gefragt hattest :-[ Nun bin ich aber froh, dass nicht er es ist, über den Du hier schreibst, sonst müsste ich mal vorbeigehen :knuppel:

Nichtsdestotrotz, natürlich kostet Zeit Geld, aber der Kunde will sich doch auch sicher und wohl aufgehoben fühlen! Soviel Geld, das man für eine Küche ausgibt... da erwarte ich Einiges an Service. Dass es so etwas überhaupt gibt:

Und nun, ich hatte 2 mal Änderungen. Jedes mal wollte er mir keinen Termin geben, nur nach dem Aufmessen.

Bei uns hat er nicht nach der Zeit gefragt - okok Ihr werdet sagen, die Ulla hat ja auch eine teure Küche, da muss der KFB sich die Zeit nehmen, aber unsere Freunde, die dort auch kauften, haben nur eine kleine Küche und er hat alles von Anfang an bis zum Schluss betreut, keine Sachbearbeiter, an die man irgendwann übergeben wurde... oder Ähnliches.

Natürlich sollte man sich als Kunde aber auch im Rahmen bewegen, nach dem ungefähr 15. Mal Vorbeischauen und Ändern (*schäm* ich weiß die Spezialisten hier schütteln den Kopf) und nach der endgültigen Verweigerung meines Mannes ("die Küche ist kein Lebenswerk!!") hatte ich dann schon versucht, mal auf den Punkt zu kommen :rolleyes: :-\...

Naja, und dass die Küchenverkäufer auch von der Provision leben... das muss wohl sein, die Grundgehälter sind vermutlich nicht sehr hoch, ich kenne nur die Grund-Gehälter im Einzelhandel Textil :(

Kokoja, gönn' Dir eine Glasrückwand (ich finde sie sehr schön, wenn sie ins Ambiente passt) und frage bei einem Glaser nach! Immerhin wird es jetzt was mit den Schränken. Ich drücke die Daumen, weiterhin! :top:
 

kokoja

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AW: Verkäufer plant die Küche falsch, welches Recht hat der Käufer?

Danke, dass noch zahreiche Meinungen gekommen sind.

@Cookie: da hat Du absolut richtig formuliert, das ist auch mein Eindruck - der KFB ist nicht wirklich kreativ bzw. flexible.

@Küchentante: danke für die Erklärung, es ist einleuchtend.
@Samy: d.h. hab ich Recht mit meiner Vermutung über die Kosten der Glasrückwand? Dein Angebot wäre gleich wie das von unserer Glaserei um Ecke ;-)

@Ulla: haha, ich bin froh, dass es noch ein Paar gibt, bei dem es ähnlich geht wie bei uns. Ich latsche auch sehr gern zu meiner graphische Küche und mein Mann schüttelt nur den Kopf :-) Du hast Recht mit der Service. Ich habe erst jetzt gelernt, dass es nicht nur um das günstige Angebot geht, sondern auch die Service bei solcher Sache doch eine große Rolle spielt.

@Biene und alle: ja, ich habe selbst auch bei einer Glaserei in unserem Ort nachgefragt und es kostet tatsächlich ca. 200,-EUR + ca. 100,-EUR Montage und das wird genau gemessen und angebracht, erst wenn die Küche steht. Wenn ich wollte, könnte man beim Schreiner nach gewünschter Farbe lackieren lassen und eine Trägermaterial bestellen, damit die Glasplatte auf ca. 16mm kommt und flächenbündig zu dem nebenstehenden Nischenverkleidung steht. Ich denke, dies Angebot werde ich nehmen und die Sache ist damit geklärt.

Danke nochmals an die Diskussion, ich habe echt nicht gedacht, dass ich auf die 2. Seite schaffe :P
 

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