Urteil zu Komplettküchenwerbung

Michael

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Das Urteil des BGH ist vom März diesen Jahres und bestätigt ein wenig unsere Rechtsauffassung zu dem Thema Herstellerangaben, wenn auch nur in Hochglanzprospekten.

Habe dazu mal diesen Artikel verfasst:

Werbung für Komplettküchen - Küchenkauf - Tipps zum Küchenkauf

Insbesondere die möglichen Auswirkungen auf Meterpreisküchen finde ich spannend.
Unter dem Beitrag ist ein weiterführender Link zum kompletten Urteil. Wer also mag....
 

KerstinB

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Sehr gut, Michael. Bin auch gespannt, ob man in nächster Zeit da Änderungen in den Prospekten sieht. Insbesondere auch wg. Küchenhersteller.
 

menorca

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Ich verstehe das Juristendeutsch schon wieder mal nicht.

Sachgemäß: Die Entscheidung über den Kauf kann ohne Infos getroffen werden.

Ja und ??
 

Michael

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Ja, ich musste es auch vier mal lesen.
Dieser Satz ist ein Argument der Gegenseite, dem das Gericht widersprochen hat.
 

Boschibär

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Der echte Norden
Ist mir auch schon aufgefallen.
In den Prospekten steht jetzt kleingedruckt die Bezeichnung der Geräte immer dabei.
Ungefähr so:
"inkl. BSP0815 A++, KW4711 A+++, FKK6969 A+, PSCH911 A++"

Ob dadurch der Endkunde besser beraten ist lasse ich mal dahingestellt.
 
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