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Liebes Forum,
auch wenn ich gerade die Welt überhaupt nicht mehr verstehe, wende ich mich an die "Fachleute" hier direkt im Forum und versuche euch einmal die Situation zu schildern. Gleich vorweg, wir würden uns sehr über einen Rat von euch freuen.
Schilderung:
Wir haben uns vor circa 1 Jahr (05.08.2011) eine hochwertige Küche in einem Küchenfachgeschäft mit folgender Ausstattung gekauft:
Zum Preis von 7.300 € (ja völlig richtig, ohne weitere Elektrogeräte, die kamen von uns, wurden aber allesamt vom Küchenstudio fachmännisch eingebaut).
Ich gehe davon aus, dass die meisten den Ablauf bei einem Küchenkauf kennen. Nachdem wir uns die Küche (also Farbe etc.) ausgesucht haben, kam einige Tage später der Meister des Küchenstudios um den Küchenraum in unserem frisch bezogenem Haus komplett zu vermessen. Da wir noch unsere neue Wohnung hatten, waren wir bei der Vermessung nicht dabei.
Also mich das Küchenstudio anrief und mir die positive Vermessung mitteilte, konnten wir endlich den Kaufvertrag mit den richtigen Maßen unterzeichnen.
Die Küche wurde dann einige Zeit später, von einem (!) Monteur angeliefert und aufgebaut. Für die Dunstabzugshaube musste noch das Loch für die Abluft gebohrt werden (dies nur schon jetzt zur Info).
Der Monteur baute die Küche innerhalb von einer Woche (ja so lange) auf und bohrte auch das Loch nach außen. Dabei traf der unser Garagendach und durchbohrte die darauf liegende Mauer. Als er uns die Küche dann "fertig" übergeben wollte, vielen uns folgende Mängel auf:
Nachdem ich das Küchenstudio auf diese beiden Mängel angesprochen habe (telefonisch) war die Reaktion nach einigen Tagen eine Mahnung über die Restzahlung. Lange Rede.....leider ist die ganze Angelegenheit vor Gericht gewesen, wo mir der Richter als Regulierung 500 Euro angeboten hat. Diese habe ich abgelehnt, da mir ein Dachdecker schon gesagt hat, die Beseitigung des Schadens wird sicher über diesem Betrag liegen. Zu den fehlenden Abschlussleisten meint das Küchenstudio (und auch der Richter) das diese halt nicht bestellt wurden - ich hätte ja den Kaufvertrag (x Seiten mit irgendwelchen Artikeln) lesen können. In der ersten Instanz haben wir den Fall verloren, weil ich jetzt angeblich die Küche vermessen habe und den Monteur angewiesen habe, das Loch zu bohren. Ich sagte dem Richter das ich nicht vermessen habe, weil ich kein Küchenmonteur bin.
Auch mein Argument, ich hab ja auch nicht die rote Klemme 17 beim Starkstrom kontrolliert....nun ich bin ein Laie und kein Fachmann, folgte keine Reaktion.
Jetzt liegt der Fall beim Landgericht und ich weiß gerade nicht mehr weiter. Recht haben und Recht bekommen. Aber nun meine Frage in die Runde:
Habt ihr mit einem solchen Fall schon einmal Erfahrung machen können?
Gibt es hier spezialisierte Gutachter?
Was können wir tun damit wir endlich eine funktionierende Küche haben?
Gibt es vergleichbare Urteile?
Schon jetzt vielen Dank für eure Ratschläge,
Thomas
auch wenn ich gerade die Welt überhaupt nicht mehr verstehe, wende ich mich an die "Fachleute" hier direkt im Forum und versuche euch einmal die Situation zu schildern. Gleich vorweg, wir würden uns sehr über einen Rat von euch freuen.
Schilderung:
Wir haben uns vor circa 1 Jahr (05.08.2011) eine hochwertige Küche in einem Küchenfachgeschäft mit folgender Ausstattung gekauft:
- Küchenschränke (für eine 16qm große Küche)
- Dunstabzugshaube Berbel mit BMK Mauerkasten (Abluft)
Zum Preis von 7.300 € (ja völlig richtig, ohne weitere Elektrogeräte, die kamen von uns, wurden aber allesamt vom Küchenstudio fachmännisch eingebaut).
Ich gehe davon aus, dass die meisten den Ablauf bei einem Küchenkauf kennen. Nachdem wir uns die Küche (also Farbe etc.) ausgesucht haben, kam einige Tage später der Meister des Küchenstudios um den Küchenraum in unserem frisch bezogenem Haus komplett zu vermessen. Da wir noch unsere neue Wohnung hatten, waren wir bei der Vermessung nicht dabei.
Also mich das Küchenstudio anrief und mir die positive Vermessung mitteilte, konnten wir endlich den Kaufvertrag mit den richtigen Maßen unterzeichnen.
Die Küche wurde dann einige Zeit später, von einem (!) Monteur angeliefert und aufgebaut. Für die Dunstabzugshaube musste noch das Loch für die Abluft gebohrt werden (dies nur schon jetzt zur Info).
Der Monteur baute die Küche innerhalb von einer Woche (ja so lange) auf und bohrte auch das Loch nach außen. Dabei traf der unser Garagendach und durchbohrte die darauf liegende Mauer. Als er uns die Küche dann "fertig" übergeben wollte, vielen uns folgende Mängel auf:
- es fehlten die Leisten (die auf der Arbeitsplatte zum abdichten)
- die Garage ist beschädigt und das Abluftrohr ist ohne eine Neigung montiert worden. Bei starkem Regen könnte hier Wasser eintreten
Nachdem ich das Küchenstudio auf diese beiden Mängel angesprochen habe (telefonisch) war die Reaktion nach einigen Tagen eine Mahnung über die Restzahlung. Lange Rede.....leider ist die ganze Angelegenheit vor Gericht gewesen, wo mir der Richter als Regulierung 500 Euro angeboten hat. Diese habe ich abgelehnt, da mir ein Dachdecker schon gesagt hat, die Beseitigung des Schadens wird sicher über diesem Betrag liegen. Zu den fehlenden Abschlussleisten meint das Küchenstudio (und auch der Richter) das diese halt nicht bestellt wurden - ich hätte ja den Kaufvertrag (x Seiten mit irgendwelchen Artikeln) lesen können. In der ersten Instanz haben wir den Fall verloren, weil ich jetzt angeblich die Küche vermessen habe und den Monteur angewiesen habe, das Loch zu bohren. Ich sagte dem Richter das ich nicht vermessen habe, weil ich kein Küchenmonteur bin.
Auch mein Argument, ich hab ja auch nicht die rote Klemme 17 beim Starkstrom kontrolliert....nun ich bin ein Laie und kein Fachmann, folgte keine Reaktion.
Jetzt liegt der Fall beim Landgericht und ich weiß gerade nicht mehr weiter. Recht haben und Recht bekommen. Aber nun meine Frage in die Runde:
Habt ihr mit einem solchen Fall schon einmal Erfahrung machen können?
Gibt es hier spezialisierte Gutachter?
Was können wir tun damit wir endlich eine funktionierende Küche haben?
Gibt es vergleichbare Urteile?
Schon jetzt vielen Dank für eure Ratschläge,
Thomas