Suche Gerichtsurteil zur Vertragsauflösung aufgrund eines anderen Fabrikates

Boschibär

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Naja, Vertragsrecht ist ein schwieriges Feld und wenn ich einen Opel bestelle und einen Vauxhall bekomme, dann ist es zwar faktisch das gleiche, aber nicht das, was vertraglich vereinbart wurde. Insofern sehe ich schon Chancen, da wieder herauszukommen. Je nach dem, wie der Vetrag ausgestaltet ist.
Am Ende musst Du wissen, wie weit Du gehst und ob Du es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würdest, wenn der Händler sich nicht bewegt.

Für weitere Aussagen könnte es u.U. helfen, der Vertrag hier hochzuladen, bitte mit geschwärzten Daten (Deine und des Händlers)

Und wenn Du da nicht rauskommst, hilft Dir das Planunsgboard hier das beste daraus zu machen.
 

mozart

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Hi,
das scheinbar unwichtigste Detail könnte am Ende entscheidend sein.
 

US68_KFB

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Sehe ich auch so, der Name ist unwichtig. Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix...
 

bibbi

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seit Vertragsabschluss sind 1,5 Jahre vergangen, da wir davon ausgegangen, dass die Planung soweit steht, haben wir uns Zeit gelassen, da wir die Küche frühestens in 2 Jahren benötigt
In 1,5 Jahren kann in der Küchenbranche viel passieren
Eine ausgesuchte Front/Arbeitsplattendecor/Griff etc kann auslaufen und muss neu ausgesucht werden
Gerade wurde bei Classic z.BSP das Innendecor geändert
Schubkästen/Scharnier etc könnten von einem anderen Vorlieferanten kommen
Gerätetypen werden durch Nachfolger ersetzt .Lichtysteme ändern sich eh dauernd.
die Liste ist noch viel länger,dies sind Dinge worauf der Händler keinen Einfluss hat

Dazu kann ein Händler auch den Einkaufsverband wechseln,dann ändert sich halt die Handelsmarke ,aber das Produkt bleibt identisch
Dies sind kaufmännische Entscheidungen,also Händlersache.

Bei uns hatte Häcker auch schon diverse Namen,wir kommunizieren aber ganz klar den Produktnamen,warum auch nicht.

Beim Endkunden können sich die Raummaße ändern,so das evtl. Planungsmöglichkeiten verändert sind.
Aktuell kommen noch grundsätzliche Preiserhöhungen und Lieferschwierigkeiten dazu.

Ich vermute hier,das du aus dem Vertrag heraus möchtest.Ob das mit dem Handelsmarkennamen möglich ist weiss ich nicht,da muss ein Anwalt ran.
Normalerweise geht das nur mit einem Stornierungsbetrag,falls der Händler sich darauf einlässt.
 

Holte Näcker

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Und wenn Du da nicht rauskommst, hilft Dir das Planunsgboard hier das beste daraus zu machen.
Wie es Traumküchegesucht so passend formuliert hat "Ich muss sagen, dass mir bei einem Küchenkauf ein „gutes Gefühl“ wichtig ist, welches Vertrauen in meinen Vertragspartner voraussetzt. Hier ist offensichtlich ein Vertrauensbruch (mindestens subjektiv) zu erkennen. Ist nicht die optimale Grundlage für eine Vertragsbeziehung bei der noch Lieferung, Montage und ggf. Reklamationen anstehen. " Wie soll man da noch das Beste draus machen, wenn man nicht weiß, was einen noch erwartet? Zumal man von anderen Kunden auch nicht viel Positives hört!
 

Fernblau

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Was final sehr schön & für viele Mitleser hilfreich wäre, wäre irgendwann ein kurzer Bericht, wie das Ganze ausgegangen ist. In welcher Richtung auch immer. Hier bleiben viele Threads leider nicht nur ohne "happy ending", sondern sogar ohne "ending at all", heißt, die Themenersteller melden sich nachher nie wieder. Das kann man so machen, aber nochmal kurz die Auflösung verraten ist schon toller Stil den Mitlesern und Unterstützern gegenüber ;-).

...& Alles Gute + Viel Erfolg bei den nächsten Schritten in Richtung einer Lösung für Dich.
 
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Also ich habe versucht das besagte Urteil zu finden. Mit dem Begriff "Küche" kommen 22.887 Gerichtsurteile in der Trefferliste. Wenn ich diese Treffer auf das Handelsrecht beschränke und innerhalb des Handelsrechts auf den Wirkungsbereich des BGB, kommen trotzdem noch 1.615 Urteile :-( Auf die schnelle bin ich daher nicht fündig geworden. Bin dabei aber über ein anderes Urteil gestolpert, was zumindestens in diese Richtung geht und das Rücktrittsrecht des Gläubigers bei Teilunmöglichkeit nach dem novellierten Schuldrecht näher beleuchtet. Wenn du Lust und Zeit hast, kannst du dir den, zu Grunde liegenden Sachverhalt und die Argumentation der Richter anschauen. Es ist zwar nicht das Selbe wie bei DIr, aber dennoch interessant.
Gericht: LG Rottweil 3. Zivilkammer
Entscheidungsdatum: 30.06.2003
Aktenzeichen: 3 O 24/03

Bei dem Fall ging es darum, dass dem Käufer im Rahmen eines Küchenkaufvertrags seitens des Verkäufers unter anderem die Lieferung einer bestimmten Kühl- und Gefrierkombination zugesichtert wurde. Der Händler konnte die in Rede stehenden Geräte jedoch nicht mehr liefern, weil der Hersteller die Produktion eingestellt hat. Das Gericht begründete den Fall wie folgt:

"Da der Beklagte zur Lieferung der bestellten Kühl/Gefrierkombination nicht in der Lage ist und die Kläger eine Teilleistung nicht entgegengenommen haben, sind sie angesichts der bestehenden Teilunmöglichkeit berechtigt, die Leistung des Beklagten insgesamt abzulehnen §§ 323 Abs. 5, 266 BGB." Weiterhin hat das Gericht bestätigt, dass die Kläger wirksam vom Gesamtgeschäft zurück getreten sind. Die Vertragsauflösung gemäß 123 BGB wurde seitens des Gerichts jedoch nicht bestätigt, weil das Gericht beim Beklagten keine arglistige Täuschung gesehen hat.

Solche Fälle sind Einzelfälle!!! Es kommt auf jedes Wort im Sachverhalt drauf an. Aber du kannst Dir den §323 BGB anschauen, sofern er auf deinen Fall zutrifft. Im Absatz 1 steht Folgendes:
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
Somit wird aus meiner Sicht seitens des Gesetzgebers ganz stark auf den Inhalt des geschlossenen Vertrag abgestellt, welchen nur du kennst. Du braucht also einen Sachkundigen, welcher sich deinen Vertrag genau anschaut und bewertet wie deine Aussichten hinsichtlich des Rücktritts sind. Bei dir ist der Fall ein anderer als das oben zitierte Urteil, weil der Hersteller offensichtlich derselbe ist, aber eben der Markenname nicht mehr. Belastend kommt für euch hinzu, dass ihr euch so viel Zeit gelassen habt.
 
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Holte Näcker

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Was final sehr schön & für viele Mitleser hilfreich wäre, wäre irgendwann ein kurzer Bericht, wie das Ganze ausgegangen ist. In welcher Richtung auch immer. Hier bleiben viele Threads leider nicht nur ohne "happy ending", sondern sogar ohne "ending at all", heißt, die Themenersteller melden sich nachher nie wieder. Das kann man so machen, aber nochmal kurz die Auflösung verraten ist schon toller Stil den Mitlesern und Unterstützern gegenüber ;-).

...& Alles Gute + Viel Erfolg bei den nächsten Schritten in Richtung einer Lösung für Dich.
Ich bin auch sehr verwundert darüber, weshalb verschwinden sonst Post's oder man geht gegen das Küchen-Forum vor (siehe Thread "Einstweilige Verfügung gegen das Küchen-Forum".
Aber ich vermute, dass man mit einer Unterlassungsklage oder Ähnlichem droht, bzw. eine Vereinbarung über Stillschweigen trifft, damit es keine potentiellen Nachahmer gibt, denn die betreffenden Küchenstudios lesen in diesem Forum mit, stimmt's Snow?
 

racer

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Ich bin auch sehr verwundert darüber, weshalb verschwinden sonst Post's oder man geht gegen das Küchen-Forum vor (siehe Thread "Einstweilige Verfügung gegen das Küchen-Forum".
Aber ich vermute, dass man mit einer Unterlassungsklage oder Ähnlichem droht, bzw. eine Vereinbarung über Stillschweigen trifft, damit es keine potentiellen Nachahmer gibt, denn die betreffenden Küchenstudios lesen in diesem Forum mit, stimmt's Snow?
das war seinerzeit ein "spezial gelagerter Sonderfall" eines Online-Händlers, der es darauf anlegte, sich mit dem Forum zu streiten..

ansonsten ist das schon richtig, dass wir uns hier als Informations- und Austauschforum verstehen, was unter anderem bedeutet, dass Ross und Reiter (also Klarnamen) nicht genannt werden müssten / sollten, da sie im Regelfall den Informationsgehalt des Threads nicht beträchtlich erweitern.. hat hier also irgendwer ein Problem mit seiner Planung oder seinem Vertrag (wobei hier dann immer der Hinweis auf die Rechtsberatung kommen wird) dann ist es auch unerheblich, wie der Händler heißt, mit dem er das Problem hat..

ansonsten können wir hier die Uhr danach stellen, bis die nächste Unterlassungsklage kommt. Zudem sind hier ja auch einige Händler unterwegs und helfen hier aktiv mit. Keiner von denen möchte hier übermorgen an den Pranger gestellt werden. Wir wollen das auch nicht, weil das Forum auch von der Mithilfe der Händler lebt..

daher sollte auf Klarnamen im Falle negativer Bewertungen / Beurteilungen grundsätzlich verzichtet werden. Das gilt im weiteren Sinne übrigens auch für die Hersteller. Es gibt immer wieder Foristen die sich über Hersteller aufregen, aber der Hersteller dann gar nicht Grund des Übels ist .. auch von der Seite möchten wir keine Briefe von Anwälten bekommen, bitte..

das alles wäre dem Forum nicht dienlich, daher bitte auf Namensnennungen nach Möglichkeit verzichten..

Falls doch irgendwer absolut gerne den Namen wissen möchte, kann man das per Privater Nachricht beim TE anfragen.

Gruß

Racer
 

Holte Näcker

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Also ich habe versucht das besagte Urteil zu finden. Mit dem Begriff "Küche" kommen 22.887 Gerichtsurteile in der Trefferliste. Wenn ich diese Treffer auf das Handelsrecht beschränke und innerhalb des Handelsrechts auf den Wirkungsbereich des BGB, kommen trotzdem noch 1.615 Urteile :-(
Wo bekomme ich denn die 1615 Urteile angezeigt? Mir werden bei weitem nicht so viele Urteile angezeigt
 
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Auf Juris.de Das ist ein Portal für Rechtsinformationen in Deutschland. Dort besteht die Möglichkeit unter anderem gezielt nach Gerichtsurteilen zu filtern.
 

Holte Näcker

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So, ich möchte nun den Ausgang der Geschichte mitteilen. Wir haben mit unserem Anwalt uns mit der gegnerischen Partei auf einen Vergleich geeinigt. Unsere Anzahlung war somit weg, aber wir hatten keinen langen Atem und wollten nur noch die Sache vom Tisch haben. Somit haben wir ein Lehrgeld gezahlt, aber allemal besser, als mit dem Küchenstudio weiter zusammen zuarbeiten, welches uns eine Bicaralux Pur Küche laut Vertrag verkauft hat und wir eine Classic Küche erhalten sollten. Hätten wir einen längeren Atem, mehr Nerven gehabt und einen Anwalt, der diesbezüglich mehr Erfahrungen und mehr Einsatzbereitschaft gezeigt hätte, wäre die Geschichte vielleicht anders ausgegangen. Aber ohne Anwalt kommt es sicherlich nicht einmal zu einem Vergleich! Da die Oberrheinmesse in Offenburg gerade wieder ansteht, kann ich an alle nur appellieren, unterschreiben sie keinen Vertrag bzw. lassen sie die Finger von einer Messeküche / Meterküche. Auch mit dem Argument Fotoküche versucht man die Kunden zu ködern, was bisher im Forum noch keiner bestätigen konnte, dass je eine Küche fotografiert wurde. Sollten man sie doch dazu überreden, lesen sie sich den Vertrag bis zum Schluss genau durch, lassen sie sich die Zeichnungen und Plannung aushändigen. Daran wird es meistens schon Scheitern. Überlegen sie, ob sie einen Apothekerschrank und einen Karussellschrank/ LeMans Schrank benötigen, denn diese sind oft im Vertrag aufgeführt und enthalten. Alles andere kostet extra! Lassen sie sich auch auf keinen Fall auf eine Anzahlung im Vertrag ein. Diese sehen sie in den meisten Fällen nie wieder, wenn sie sich nicht für die Küche entscheiden sollten. Die Küche kommt sie am Ende teurer, als wenn sie gleich in ein vertrauenswürdiges Küchenstudio gehen, sich die Küche planen lassen, die Küchenplanung ausgehändigt bekommen, sie den Gesamtpreis erfahren, keine Anzahlung leisten müssen und erst die Küche bezahlen, wenn dies aufgebaut wurde. Stutzig sollte sie auch machen, wenn im Vertrag steht " zentimetergenau und nach Aufmessung von Wandecke zu Wandecke, gemessen auf der Rückseite der Unterschränke" d.h. bei Eckküchen zahlen sie die Eckschränke doppelt! Nun hoffe ich, dass auf der Oberrheinmesse in Offenburg und allen anderen Verbrauchermessen sich niemand zum Kauf einer Messeküche hinreißen und aufschwatzen lässt, durch die gut geschulten Verkaufsberater, welche sich gut und lange auf die Messe vorbereitet haben.
 

racer

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das beten wir hier seit Jahren runter und dennoch steht jeden Tag wieder ein Mensch auf, der diese Verträge abschließt und meint, ein richtig gutes Angebot bekommen zu haben..

hoffen wir, dass der Beitrag sehr sehr häufig gelesen wird...

ich befürchte nur, dass bereits in der kommenden Woche der nächste TE hier im Forum "aufschlagen wird" und uns von seinem Kauf einer Meterküche auf irgendeiner Verbrauchermesse zu erzählen..
 

Holte Näcker

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das beten wir hier seit Jahren runter und dennoch steht jeden Tag wieder ein Mensch auf, der diese Verträge abschließt und meint, ein richtig gutes Angebot bekommen zu haben..

hoffen wir, dass der Beitrag sehr sehr häufig gelesen wird...

ich befürchte nur, dass bereits in der kommenden Woche der nächste TE hier im Forum "aufschlagen wird" und uns von seinem Kauf einer Meterküche auf irgendeiner Verbrauchermesse zu erzählen..
Mir ist bewusst, dass sich wieder jemand dazu hinreißen lässt, aber vielleicht kann ich doch jemanden davor bewahren.
 

Fernblau

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@Holte Näcker : Danke, dass Du Dich zu der Geschichte nochmal meldest und das Warnschild hochhältst. Das kann man nicht oft genug unterstreichen.

...hast Du denn jetzt inzwischen -bei einem vertrauenswürdigen Partner- Deine Küche planen (bzw. bestellen oder gar bereits realisieren) können?
 
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