Suche Gerichtsurteil zur Vertragsauflösung aufgrund eines anderen Fabrikates

Holte Näcker

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Wir haben einen Küchenkaufvertrag eines exklusiv angebotenen Küchenfabrikates auf einer Verbrauchermesse unterschrieben. Dieses im Vertrag aufgeführte Küchenfabrikat gibt es nun nicht mehr. Uns wollte man einfach eine andere Küche unterjubeln, ohne uns davon in Kenntnis zu setzen. Wie sollen wir weiter verfahren bzw. gibt es diesbezüglich ein Gerichtsurteil?
 

Holte Näcker

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Das ist nun unsere Frage, was verbirgt sich wirklich hinter der Bicaralux pur. Im Verkaufsprospekt stehen 20Jahre Garantie auf Scharniere und Beschläge. Auf Bicaralux läuft ein Gebrauchsmusterschutz und Patent & Anmeldung zur Fertigung. Auf Nachfrage im Küchenstudio würde uns mitgeteilt, das man diese nicht mehr im Sortiment habe. Wieso meldet man den Gebrauchsmusterschutz zur eigenen Küchenentwicklung bicaralux an? Dann muss es doch Änderungen /Verbesserungen zur Häcker Küche geben? Die Webseite bicaralux.de gibt es auch nicht mehr!
 

Fernblau

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...eine andere Küche unterjubeln, ohne uns davon in Kenntnis zu setzen. Wie sollen wir weiter verfahren bzw. gibt es diesbezüglich ein Gerichtsurteil?
Welche Küche wollte man euch denn "unterjubeln"? Und wie habt ihr darüber Kenntnis erlangt, denn ihr wisst es ja jetzt? Was wollt ihr eigentlich wirklich? Einfach nur aus dem Vertrag?
 

Holte Näcker

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Erst auf schriftlicher Nachfrage, um welche Küche es sich denn bei dem im Angebot aufgeführten Lieferanten Classic handelt, wurden wir davon in Kenntnis gesetzt, dass es sich bei der angebotene Küche um eine 100% identische Häcker Classic Küche handelt. Nun kommen wir uns etwas veralbert vor, da man uns nicht davon in Kenntnis gesetzt hat und mit uns nicht offen darüber gesprochen wurde. Denn sonst wußte der Verkäufer jedes Detail was im Vertrag enthalten ist bzw. nicht. Schon beim ersten Besuch im Küchenstudio war die Küchenzeichnung verschwunden, was unser Mißtrauen erweckt hat. Nun wollen wir aus dem Vertrag, da es die uns verkaufte Handelsmarke Bicaralux nicht mehr gibt und man nicht offen mit uns umgegangen ist.
 

Holte Näcker

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Den Hersteller wird es wahrscheinlich noch geben.
Die (Handels-)Marke wurde wohl eingestampft.
Weshalb entwickelt man eine neue Handelsmarke? Hinter Plana Küchen verbirgt sich doch auch Häcker , dort wurde uns mitgeteilt, dass Plana Vorgaben an Häcker über Materialstärke, Scharniere und Beschläge macht. Ist das richtig oder verbirgt sich auch eine Classic bzw. Systemat dahinter?
 

KerstinB

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Nun wollen wir aus dem Vertrag, da es die uns verkaufte Handelsmarke Bicaralux nicht mehr gibt und man nicht offen mit uns umgegangen ist.
Wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen, abgesehen davon kennt hier keiner den Wortlaut deines Vertrages. Hier kann es nur eine Empfehlung geben, vom Rechtsanwalt prüfen lassen, denn ein Urteil irgendeines Gerichtes, in der Regel Amtsgericht, gibt dir keinerlei Basis für eine Kündigung, sondern nur das Kennen deiner eigenen Vertragsklauseln und die sich daraus ergebenden gesetzlichen Möglichkeiten.
 

Fernblau

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Mein Eindruck ist, dass euch die schnell zusammengeplante Messeküche nicht mehr gefällt und ihr hättet dafür mein Verständnis. Auch dafür, dass ein Forum praktisch öffentlich ist und man das hier -falls der Eindruck stimmt- nicht so schreiben mag und vielleicht auch nicht sollte, wenn man Rechtsschritte erwägt.

Andererseits ist es halt auch ungünstig, hier diesen Stellvertreterkonflikt mit Handels- oder Herstellernamen zu bearbeiten, ohne zu wissen, was an der jetzt in Aussicht gestellten Küche schlechter sein sollte als an der ursprünglich vereinbarten.

Wenn ihr nur noch raus wollt --> Rechtsanwalt. Hier kann/darf wahrscheinlich niemand sagen, ob der nicht mehr verwendete Handelsname eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft der Küche mindert oder nicht. Dies wird im Übrigen auch der Anwalt durch eine -sehr wahrscheinlich kostenpflichtige- beim Vertragspartner eingeforderte Auskunft ermitteln müssen...
Überlegt die weiteren Schritte gut und versucht die zu erwartenden Kosten im Vorfeld zu ermitteln. Viel Glück.
 

Holte Näcker

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Ich wünsche keine Rechtsberatung, sondern bin auf der Suche nach einem Gerichtsurteil, auf welches ich vor kurzer Zeit zufällig gestoßen bin. Indem Urteil weicht der Küchenhersteller aus dem Vertrag zum gelieferten Küchenhersteller ab, welches zugunsten des Käufers ausging.
 

Holte Näcker

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Hallo Fernblau, wenn ich eine Bicaralux Küche bestelle, dann möchte ich auch eine Bicaralux Küche. Verträge sind von beiden Seiten einzuhalten. Hätte ich eine Häcker Küche gewollt, hätte ich zu jeden beliebigen Küchenstudio gehen können. Uns würde die exclusive Bicaralux Küche angepriesen, welche es nur bei diesen Küchenstudio gibt. Laut Recherche hat das auch gestimmt, kein anderes Küchenstudio hatte die Bicaralux im Sortiment.
 

Holte Näcker

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Wenn es 100% identisch ist, worin liegt das Problem? Nur am Namen?
Woher weiß ich, ob die Bicaralux pur zu 100% der Häcker Classic entspricht, wenn es diese doch gar nicht mehr gibt? Wieso entwickelt man eine neue Handelsmarke? Sinn würde es für mich machen, wenn ich Vorgaben der Verarbeitung an den Hersteller machen würde und diese Küchen dann unter einem neuen Handelsnamen vertreiben würde. Und wieso stampft man die Handelsmarke wieder ein?
 

Holte Näcker

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Mein Eindruck ist, dass euch die schnell zusammengeplante Messeküche nicht mehr gefällt und ihr hättet dafür mein Verständnis. Auch dafür, dass ein Forum praktisch öffentlich ist und man das hier -falls der Eindruck stimmt- nicht so schreiben mag und vielleicht auch nicht sollte, wenn man Rechtsschritte erwägt.

Andererseits ist es halt auch ungünstig, hier diesen Stellvertreterkonflikt mit Handels- oder Herstellernamen zu bearbeiten, ohne zu wissen, was an der jetzt in Aussicht gestellten Küche schlechter sein sollte als an der ursprünglich vereinbarten.

Wenn ihr nur noch raus wollt --> Rechtsanwalt. Hier kann/darf wahrscheinlich niemand sagen, ob der nicht mehr verwendete Handelsname eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft der Küche mindert oder nicht. Dies wird im Übrigen auch der Anwalt durch eine -sehr wahrscheinlich kostenpflichtige- beim Vertragspartner eingeforderte Auskunft ermitteln müssen...
Überlegt die weiteren Schritte gut und versucht die zu erwartenden Kosten im Vorfeld zu ermitteln. Viel Glück.
Unsere schnell zusammengeplante Messeküche hat uns sehr wohl gefallen, jedoch ist von der Planung nicht mehr viel übrig.
 

Fernblau

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Unsere schnell zusammengeplante Messeküche hat uns sehr wohl gefallen, jedoch ist von der Planung nicht mehr viel übrig.
Das ist doch ein guter Ansatz: Was genau ist denn jetzt nicht mehr übrig? Diese Differenzliste habt ihr bei eurem Vertragspartner sicher bereits angefordert. Worin unterscheidet sich Bicaralux von der jetzt angebotenen Küche (Häcker classic?) denn im Einzelnen?

Du schreibst, von der Planung wäre nicht mehr viel übrig. Dass würde für mich z.B. heißen, andere Schrankanordnung, andere Geräte, andere Holzstärken, anderes Material/Arbeitsplatte /Fronten... Ist es das wirklich? Oder ist es lediglich ein anderer Aufdruck auf den Abdeckplättchen der Blum-Beschläge?

Es gibt in D einige große Küchenhersteller. Und es gibt deutlich mehr Handelsmarken. Unter denen bündeln Einkaufsverbände ihre Marktmacht oder versuchen Endverkäufer/Großanbieter scheinbare Alleinstellungsmerkmale zu generieren. In der Realität ist es nur zu oft ein- und dieselbe Küche. Wir haben im letzten Jahr eine "Inpura "-Küche planen lassen. Die Frage, was denn jetzt hier anders wäre als bei Häcker (dem dahinter stehenden Hersteller) konnten mir weder der KFB, noch die Chefin des Studios beantworten. Wir wollten damals eine Häcker-Küche und letztlich haben beide Seiten nur noch von Häcker geredet, Handelsname hin oder her. Für mich braucht es diese "Nebeltöpfe" nicht. Vielleicht war das mit ein Grund, warum wir letztendlich im selben Studio mit "Ballerina " abgeschlossen haben. Die gab's unter ihrem Klarnamen und nicht inkognito ;-)
 

Nice-nofret

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Nochmal: wir sind ein Küchenforum und KEINE Rechtsberatung. Du solltest auf konsumer Vertragsrecht spezialisierte Juristen nach einschlägigen Urteilen fragen, und nicht Küchenschreiner, Küchenmonteure, Küchenverkäufer und Planungsfreudige Laien fragen.
 

Holte Näcker

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Hallo Fernblau, danke erstmal für die Informationen. Unsere Küchenplanung von der Messe ist angeblich nicht mehr auffindbar. Nun sind wir bei der vierten Änderung, mit der Planung immer noch nicht zufrieden und vor allem nicht bei dem Preis. Jetzt drängt man uns zum nächsten Abschluss. Eine Differenzliste haben wir nicht angefordert, da wir die Antwort schon kennen, aber dies wäre trotzdem eine gute Idee.
 

Holte Näcker

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Nochmal: wir sind ein Küchenforum und KEINE Rechtsberatung. Du solltest auf konsumer Vertragsrecht spezialisierte Juristen nach einschlägigen Urteilen fragen, und nicht Küchenschreiner, Küchenmonteure, Küchenverkäufer und Planungsfreudige Laien fragen.
Ich wünsche keine Rechtsberatung und habe vielleicht auch schon mehr mitgeteilt, als ich überhaupt wollte. Würde man einfach auf den Titel eingehen, dann wäre es für mich und alle anderen Ordnung.
 
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