Stoß ist nicht bündig

Andraxis

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Hallo liebe Community,

Zur Zeit wird unsere neue Küche eingebaut.
Donnerstag und Freitag wurden die Korpuse etc eingebaut und morgen die Geräte.
Nun ist mir aufgefallen das der Stoß einen versatz hat.
Dachte erst das wär ein Schönheitsfehler, andere haben mir jetzt aber gesagt dass das garnicht geht, da genau diese stelle aufquillt wenn da ein versatz drin ist und nass wird.
Nun hab ich panik dass wenn ich das morgen erwähne die sagen dass das noch in der Toleranz liegt.
Gemessen sind es 0,3mm am Anfang und am ende. In der mitte ist es plan.
Man fühlt es aber eindeutig wenn man mit der hand drüber fährt.
Wie sollte ich weiter vorgehen und wie kann ich mich absichern wenn die es nicht ausbessern wollen?
Verleimt wurde schon.
Die verkleidung an der wand ist auch schon fest.
Schon mal danke.
 

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kingofbigos

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Servus!

Zur Panik besteht kein Grund.

Wenn es heißt, das liegt im Toleranzbereich, dann schlage ich Dir vor, den Mangel schriftlich bei Deinem Vertragspartner zu rügen und auf einer Nachbesserung zu bestehen.

Grüße

Rüdiger
 

Berde

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@Andraxis Da gibts mehrere Themen dazu, benutz die "Suche"

Das kann man vorne am Stoss deutlich besser machen=z.B kleine Zwinge
setzen beim verleimen. Nachträglich wird es schwierig. Da hier schon
der Spankern zu sehen ist von einem Quellschaden auszugehen.
 

Andraxis

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Termin der Geräte hat sich verschoben aber als ich am Telefon geschildert hatte wie es aussieht meinten die 0,5 mm ist die Toleranz aber sie schauen sich das noch an.
Die sagten auch dass da nichts passieren kann weil sie wasserfesten Leim benutzen.
Was könnte man da alternativ machen damit man sicher gegen Aufquellen ist wenn die es nicht ausbessern wollen.
 

russini

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Mängel immer schriftlich und mit den Bildern an den KFB schicken. Danach wird dir die Schuld zugewiesen, weil nicht gleich beanstandet war. Was wer am Telefon erzählt hat, interessiert keinen mehr.
 

Nörgli

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Wird ja sofort nach Einbau beanstandet, das ist doch im Rahmen? Am besten auch schriftlich auf das Telefonat mit Datum beziehen und um sofortige Ausbesserung bitten.

Das quillt dir auch mit Kleber so irgendwann auf, außerdem bleiben Lappen etc. an dieser Ecke hängen, und wenn du Pech hast auch was Schweres, was dir dann das Dekor von der Splanplatte reißt - spätestens dann ist da nix mehr "wasserfest".
 

Berde

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@Andraxis Da hier schon
der Spankern zu sehen ist von einem Quellschaden auszugehen.
Wort vergessen:
"ist von einem baldigen Quellschaden auszugehen"

Die sagten auch dass da nichts passieren kann weil sie wasserfesten Leim benutzen.
Das wird dir die Firma sicher schriftlich und mit
Stempel geben;-)

Nachträglich wird bei Verleimung nicht viel gehen, würde heißen
Platten komplett raus und Neu. NV müsste dann auch raus.

Ähnliches Thema dort gehts u.a. auch um die Toleranz.
 

Wolfgang 01

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Moin,

es gibt nicht "den" Toleranzbereich. Wo steht das geschrieben? Worauf beruht sich der Händler wenn er einen Toleranzbereich anführt?
Das was der Händler dir "verkaufen" will, ist bestenfalls eine Behauptung, mehr nicht.
Das kannst du auch. Du kannst ebenfalls Behaupten das ein Mangel vorliegt, den der Händler auf seine Kosten zu beheben hat.
 

Berde

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@Wolfgang 01
Beim Arbeitskreis Moderne Küche gibt es ein Merkblatt dazu,
ist aber wohl nur für Mitglieder einzusehen, ich weiss nicht was dort steht.

Im Tischlerforum ist zu lesen dass lt. AMK seit 10/2011 bis 0,2mm Versatz
in der Toleranz liegt.(ohne Gewähr meinerseits)

Zitat:
Zu folgenden Themengebieten liegen aktuell AMK-Merkblätter vor:
AMK-MB 007: Küchenmöbel – Qualitätsanforderungen an Küchen-Arbeitsplatten
 

Wolfgang 01

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Ja Berde, diese "Merkblätter" kenne ich auch.
Es sind aber nur Merkblätter von irgendwelchen Vereinen, Arbeitskreisen etc.
Also Orientierungshilfen um Lösungen zu finden.
Nichts "Handfestes";-)

Handfestes bei diesem Problem ist folgendes:

"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."

Ich nehme an das der TE den Punkt 2 erfüllt hat, und der Händler sein Geld bekommen hat.

Den Punkt 1 hat der Händler nicht erfüllt.
Denn so eine Verbindung ist Pfusch. Und nichts anderes.

Ich würde reklamieren und auf Nachbesserung bestehen, wenn es meine Küche wäre. Sollte noch ein Betrag offen zur Zahlung sein, würde ich diesen einbehalten bis die Sache aus der Welt geschafft wurde;-)
 

Snow

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Das
AMK-MB 007: Küchenmöbel – Qualitätsanforderungen an Küchen-Arbeitsplatten
gilt aber meines Wissens nach zur anerkannten Bewertung eines Mangels. Insofern kann mMn dieses Merkblatt schon heranziehen, denn
Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Insofern wird das Merkblatt als Orientierungshilfe bei einem Rechtstreit sicher Berücksichtigung finden.
So allerdings
Denn so eine Verbindung ist Pfusch. Und nichts anderes.
sehe ich das auch.
 

Wolfgang 01

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gilt aber meines Wissens nach zur anerkannten Bewertung eines Mangels. Insofern kann mMn dieses Merkblatt schon heranziehen, denn

Glaube ich jetzt nicht...
Denn, dieses Merkblatt verliert seine "Gültigkeit" spätestens dann, wenn eine Referenz vorhanden ist.

Der Klassiker: Eine U-Form. Zwei Verbindungen. Eine davon ohne Mangel, die andere Mangelhaft.
Spätestens hier kannste mit dem Merkblatt den Kamin anzünden....
 

Snow

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@Wolfgang 01
Warum das denn, die eine Verbindung bleibt doch ein Mangel, aus welchem Grund also sollte dieser Mangel dann keine Berücksichtigung laut Merkblatt finden. Da doch erst recht, bei der anderen Plattenverbindung ist es ja auch tadellos gegangen.:so-what:
 

Wolfgang 01

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Weil dann eh die gesetzliche Bestimmung zählt und nicht mehr irgendein Schriftstück als Merkblatt etc.
Das Gesetz kennt dann den Ist-Zustand (die mangelhafte Verbindung) und den Soll-Zustand (die mangelfreie Verbindung).
Da nun beides vorhanden ist (Referenz) stellt sich die Frage nach einer Bewertung nicht mehr, da es ja nun einen Beweis gibt. Die mangelfreie Verbindung.
 

Snow

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Ah, verstanden. In dem Fall ja logischerweise nicht notwendig.
 

Wolfgang 01

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Ja, und wenn man wie in diesem Fall nur eine Verbindung hat die mangelhaft ist und eine Referenz benötigt, geht man zum Händler und guckt da mal nach einer "guten" Verbindung....:smoke:
 
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