Mitglied
- Beiträge
- 6
- Wohnort
- München
Hallo Forums-Mitglieder,
ich bin neu hier und habe versucht über die Suche einen Beitrag zu finden, bin aber nicht fündig geworden.
Ich möchte gerne mein Problem schildern:
Wir haben in unsere neue Wohnung eine Küche planen lassen. Geworden ist es eine nobilia Riva in der Farbe Weißbeton Nachbildung mit einer Natursteinarbeitsplatte.
Um diese Arbeitsplatte bzw. den Einbau/Zuschnitt dieser Arbeitsplatte geht es.
Am 20. und 21.07.2021 wurde die Küche montiert, seit dem ist kein neuer Termin bzgl. Mangelbeseitigung erfolgt.
Bemängelt wurde von mir unter anderem die Arbeitsplatte bei der Spüle.
Ich habe drei Bilder mit angehängt.
Auf allen Bildern lässt sich gut erkennen wie es auszusehen hätte (die rechte Seite) und wie es dann links ausgeführt wurde.
Es geht mir darum, dass die Arbeitsplatte nach vorne "übersteht", also unter den Wandpanelen hervor (leihenhaft mit 3mm gemessen), und einen sehr großen Spalt (leihenhaft mit 6mm gemessen) zur Wand aufweist.
Das Küchenstudio weigert sich das als Mangel anzuerkennen und beruft sich auf Einbautoleranzen, die ich hinzunehmen hätte. Zitat: "Sie sprechen von Materialtoleranzen, ich spreche aber von der Einbautoleranz. Mit 4-5mm ist das absolut in Ordnung. Wir werden hier weder Austausch noch Entschädigung vornehmen"
Von diesen Toleranzen ist aber im Kaufvertrag nichts zu sehen.
Ich hatte mir damals beim Einbau von den Monteuren mündlich bestätigen und zeigen lassen, dass es keine Einbautoleranzen sind, da die Platte hinten rechts komplett bündig an der Wand sitzt und auch hinten an der langen Wand bündig anliegt.
Meiner Meinung nach handelt es sich daher um einen Mangel bzw. um fehlerhaftes Aufmaß oder fehlerhaften Zuschnitt.
Zur Behebung möchte das Küchenstudio weißes Acryl in den Spalt spritzen.
Ich habe mir nach DIN-Normen bzw. Toleranzen die Finger wund-gegoogelt und bin nicht weiter gekommen, daher bitte ich euch um Mithilfe.
Danke im Voraus
ich bin neu hier und habe versucht über die Suche einen Beitrag zu finden, bin aber nicht fündig geworden.
Ich möchte gerne mein Problem schildern:
Wir haben in unsere neue Wohnung eine Küche planen lassen. Geworden ist es eine nobilia Riva in der Farbe Weißbeton Nachbildung mit einer Natursteinarbeitsplatte.
Um diese Arbeitsplatte bzw. den Einbau/Zuschnitt dieser Arbeitsplatte geht es.
Am 20. und 21.07.2021 wurde die Küche montiert, seit dem ist kein neuer Termin bzgl. Mangelbeseitigung erfolgt.
Bemängelt wurde von mir unter anderem die Arbeitsplatte bei der Spüle.
Ich habe drei Bilder mit angehängt.
Auf allen Bildern lässt sich gut erkennen wie es auszusehen hätte (die rechte Seite) und wie es dann links ausgeführt wurde.
Es geht mir darum, dass die Arbeitsplatte nach vorne "übersteht", also unter den Wandpanelen hervor (leihenhaft mit 3mm gemessen), und einen sehr großen Spalt (leihenhaft mit 6mm gemessen) zur Wand aufweist.
Das Küchenstudio weigert sich das als Mangel anzuerkennen und beruft sich auf Einbautoleranzen, die ich hinzunehmen hätte. Zitat: "Sie sprechen von Materialtoleranzen, ich spreche aber von der Einbautoleranz. Mit 4-5mm ist das absolut in Ordnung. Wir werden hier weder Austausch noch Entschädigung vornehmen"
Von diesen Toleranzen ist aber im Kaufvertrag nichts zu sehen.
Ich hatte mir damals beim Einbau von den Monteuren mündlich bestätigen und zeigen lassen, dass es keine Einbautoleranzen sind, da die Platte hinten rechts komplett bündig an der Wand sitzt und auch hinten an der langen Wand bündig anliegt.
Meiner Meinung nach handelt es sich daher um einen Mangel bzw. um fehlerhaftes Aufmaß oder fehlerhaften Zuschnitt.
Zur Behebung möchte das Küchenstudio weißes Acryl in den Spalt spritzen.
Ich habe mir nach DIN-Normen bzw. Toleranzen die Finger wund-gegoogelt und bin nicht weiter gekommen, daher bitte ich euch um Mithilfe.
Danke im Voraus
Anhänge
Zuletzt bearbeitet: