Klaus53
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Hallo zusammen,
mein Neff Induktions-Kochfeld ist nach 1 Jahr defekt (Elektronikfehler) und muss lt. Kundendienst ausgebaut, Platine gewechselt, und wieder eingebaut werden. Reparatur von unten geht nicht, da eine Wanne fast über die gesamte Breite (80 cm) geht und die äußeren Schrauben nicht zugänglich sind.
Die Arbeitsplatte ist eine Silestone , das Feld flächenbündig eingebaut. Verfugt wurde mit einem zur APL passenden Silikon von Silestone (nennt sich wie die APL "Blanco Capri").
Jetzt geht der Zirkus los, das Silikon zu beschaffen. Der Steinmetz, ursprünglicher Lieferant der APL (Aufrag per Küchenstudio ) hat nichts (auf Lager geht ja auch nicht bei den vielen Farbvarianten, wird auch zu schnell unbrauchbar) und auch kein Interesse eine einzelne Kartusche zu beschaffen.
Das Küchenstudio will die Beschaffung über einen anderen Steinmetz versuchen (arbeiten jetzt mit anderen Sub-Unternehmern, Erfolg und Wartezeit der Beschaffung fraglich). Neff wollte das Feld nächste Woche reparieren, hat aber nur Silikon in "Bahama-beige" -- das dürfte farblich nicht passen.
Ich selbst sehe keine Möglichkeit, das Zeug vom Silestone-Vertrieb zu bekommen. In welche Zuständigkeit fällt denn jetzt die passende und optisch richtige Silikonfuge? Der BSH -Kundendienst behebt den technischen Schaden (Garantiefall), die Silikonfuge ist ein zwangsläufiger Folgeschaden, kann aber mangels nicht beschaffbarem Material nicht vom Kundendienst behoben werden.
Wer wäre nun verpflichtet, das passende Silikon zu beschaffen? Oder habe ich einfach Pech gehabt, und muß jetzt irgendwas akzeptieren?
Möglicherweise bleibt mir nur der Einkauf einer ähnlichen Farbe Naturstein-Silokon im Baumarkt.
Das kann's doch nicht sein
Danke und freundliche Grüße
Klaus
mein Neff Induktions-Kochfeld ist nach 1 Jahr defekt (Elektronikfehler) und muss lt. Kundendienst ausgebaut, Platine gewechselt, und wieder eingebaut werden. Reparatur von unten geht nicht, da eine Wanne fast über die gesamte Breite (80 cm) geht und die äußeren Schrauben nicht zugänglich sind.
Die Arbeitsplatte ist eine Silestone , das Feld flächenbündig eingebaut. Verfugt wurde mit einem zur APL passenden Silikon von Silestone (nennt sich wie die APL "Blanco Capri").
Jetzt geht der Zirkus los, das Silikon zu beschaffen. Der Steinmetz, ursprünglicher Lieferant der APL (Aufrag per Küchenstudio ) hat nichts (auf Lager geht ja auch nicht bei den vielen Farbvarianten, wird auch zu schnell unbrauchbar) und auch kein Interesse eine einzelne Kartusche zu beschaffen.
Das Küchenstudio will die Beschaffung über einen anderen Steinmetz versuchen (arbeiten jetzt mit anderen Sub-Unternehmern, Erfolg und Wartezeit der Beschaffung fraglich). Neff wollte das Feld nächste Woche reparieren, hat aber nur Silikon in "Bahama-beige" -- das dürfte farblich nicht passen.
Ich selbst sehe keine Möglichkeit, das Zeug vom Silestone-Vertrieb zu bekommen. In welche Zuständigkeit fällt denn jetzt die passende und optisch richtige Silikonfuge? Der BSH -Kundendienst behebt den technischen Schaden (Garantiefall), die Silikonfuge ist ein zwangsläufiger Folgeschaden, kann aber mangels nicht beschaffbarem Material nicht vom Kundendienst behoben werden.
Wer wäre nun verpflichtet, das passende Silikon zu beschaffen? Oder habe ich einfach Pech gehabt, und muß jetzt irgendwas akzeptieren?
Möglicherweise bleibt mir nur der Einkauf einer ähnlichen Farbe Naturstein-Silokon im Baumarkt.
Das kann's doch nicht sein
Danke und freundliche Grüße
Klaus