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Im Rahmen der Umsetzung eines Küchen-Messeangebotes mit 30%igem Rabatt und Granit-Aktion (Arbeitsplatten aus Granit zum Preis von herkömmlichen Platten zuzüglich Zuschnittkosten) ergeben bei der Preiskalkulation noch einige offene Fragen. Ich vergleiche hierbei das Leistungsspektrum eines Messeangebotes mit dem aktuell offerierten Angebot und stelle bei der Herdausstattung, Spüle, Armatur eine geringere Qualität (bei zumeist gleichem Hersteller) fest, die sich preislich auf eine Differenz von ca. 820,- EUR summiert. Die Möbelausstattung differiert durch die verlängerte Höhe der Oberschränke (3 Einlegeböden) und des Geräteschrankes auf jeweils 220cm. Gegenüber dem Beispielsangebot aus der Messe müssen 1 Oberschrank (60 x 40, Einlegeböden) sowie 2 Unterschränke (60x 40, Einlegeböden), weiterhin ein zwei ca. 37cm tiefe Regalschränke (Höhe 220, Breite 60, Einlegeböden) sowie ein abgeschrägtes Schrankelement am Türanschlag (Tiefe 37, Breite abgeschrägt 30 x 220, Einlegeböden).
Ansonsten entstehen noch Extrakosten durch insgesamt 3 Arbeitsplatten (280 x 60; 211x 60; 192x80 [Tischlösung]), von denen zumindestens 35%-45% im ursprünglichen Messeangebot ebenfalls bereits abgedeckt sind.
Rechtfertigten die genannten zusätzlichen Posten einen Anstieg des Endpreises von 11380,- auf 13350,- EUR (zuzüglich Kosten für den Zuschnitt, die separat gezahlt werden) oder wird hier versucht, die gewährte Rabattkosten durch eine geringwertigere Technikausstattung (ca. 820,-) und vglw. hoch angesetzte Möblierungskosten zugunsten des Händlers „unauffällig“ zu unterlaufen?
Über entsprechende Einschätzungen wäre ich sehr erfreut Jockel
Ansonsten entstehen noch Extrakosten durch insgesamt 3 Arbeitsplatten (280 x 60; 211x 60; 192x80 [Tischlösung]), von denen zumindestens 35%-45% im ursprünglichen Messeangebot ebenfalls bereits abgedeckt sind.
Rechtfertigten die genannten zusätzlichen Posten einen Anstieg des Endpreises von 11380,- auf 13350,- EUR (zuzüglich Kosten für den Zuschnitt, die separat gezahlt werden) oder wird hier versucht, die gewährte Rabattkosten durch eine geringwertigere Technikausstattung (ca. 820,-) und vglw. hoch angesetzte Möblierungskosten zugunsten des Händlers „unauffällig“ zu unterlaufen?
Über entsprechende Einschätzungen wäre ich sehr erfreut Jockel