Schallschutz bei der Einbauküche

Cagan

Mitglied

Beiträge
4
Wohnort
München
Hallo Küchen Forum User,

ich bin schon sehr lange hier unterwegs und war begeistert wie Informativ dieses Forum ist.
Jedoch habe ich dieses mal eine Frage.

Ein Küchen-Kunde hat heute, von seinem Wohnbau Unternehmen ein .pdf zugeschickt bekommen. Diese hat er an uns weitergeleitet, das wir dies bei Ihm bitte mit einbauen sollen.

Es handelt sich um Schallschutz von der Firma Stauffer.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es neuerdings Plicht ist diese Schallschutz-Teile mit in die Küche einbauen müssen. Ich verkaufe schon seid knapp 5 Jahren Einbauküchen, an Privat-Haushalte oder Firmen. Bis jetzt gab es nichts dergleichen.

Nicht das der Schallschutz schlecht sein muss, befürchte jedoch dass dies ein überteuert "Schutz" ist und diese dem Mieter aufgezwungen wird etwas zu kaufen was nicht unbedingt notwendig ist.

Immerhin sind alle Türen und Auszüge bei uns gedämpft eingeplant, sowie eine stabile Küche von Nobilia die schon ab Werk die Schranke maschinell festmontiert und kein Klappergestell ist.

Hier ist auch die Frage, ob die Schallschutz-Teile das Wohnbau-Unternehmen dem Mieter zur Verfügung stellt, der Kunde es selbst beziehen muss oder wir die Kosten übernehmen?

Im Anhang befindet sich ein Info Prospekt von der Firma Stauffer.
 

Anhänge

  • Schallschutz Küchenbau.pdf
    1,2 MB · Aufrufe: 2.885

martin

Moderator

Moderator
Beiträge
13.054
Wohnort
Barsinghausen
Ob der Schallschutz Pflicht ist (ich halte das für ein Gerücht) kann die verbindlich nur das zuständige Bauamz sagen.
 

Gatto1

Spezialist
Beiträge
1.985
Wohnort
Naumburg
Ach herrlich, mit was man alles Geld machen kann. Um den Schallschutz auch wirklich effizient zu machen ist es dort bestimmt auch vorgeschrieben, das die Wände mit Eierkartons bestückt werden um die Belästigung der Nachbarn durch Gespräche zu minimieren. Teppichboden mit Korkunterlage und Filzpantoffeln sind in einer solchen Küche ja ohnehin Pflicht. Sind in solchen Wohnungen eigentlich Duschen bzw. Fernseher mit Dolby-Surround erlaubt ?

Mal Scherz beiseite, ich halte derartige Maßnahmen für völlig unnötig und überzogen.
Im privaten Bereich kenne ich auch keine Rechtsverordnung, die eine solche zusätzliche Maßnahme verbindlich vorschreiben würde.
 

martin

Moderator

Moderator
Beiträge
13.054
Wohnort
Barsinghausen
Nachtrag: Derartige Maßnahmen können vom Vermieter allenfalls im Altbau (Baujahr vor 1970) angeordnet werden
 

Cagan

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
4
Wohnort
München
Ach herrlich, mit was man alles Geld machen kann. Um den Schallschutz auch wirklich effizient zu machen ist es dort bestimmt auch vorgeschrieben, das die Wände mit Eierkartons bestückt werden um die Belästigung der Nachbarn durch Gespräche zu minimieren. Teppichboden mit Korkunterlage und Filzpantoffeln sind in einer solchen Küche ja ohnehin Pflicht. Sind in solchen Wohnungen eigentlich Duschen bzw. Fernseher mit Dolby-Surround erlaubt ?

Mal Scherz beiseite, ich halte derartige Maßnahmen für völlig unnötig und überzogen.
Im privaten Bereich kenne ich auch keine Rechtsverordnung, die eine solche zusätzliche Maßnahme verbindlich vorschreiben würde.

Das denke ich mir auch. Das Gebäude ist sehr neu, Bj. 2014. Daher denke ich mal, das die Bauherren die DIN4109 einhalten, um somit Nachbarn vor Lärm schützen können.

Oder wurde hier gespart und dem Kunden wird nachträglich Schallschutz verkauft? :-)
 

Gatto1

Spezialist
Beiträge
1.985
Wohnort
Naumburg
Nein, ich denke, das die gängigen Bauvorschriften etc. sicherlich eingehalten wurden (sonst könnte das für den Bauherren ja recht teuer werden). Ich vermute mal eher, das hier der Bauleiter etwas über das Ziel hinausschießt (probieren kann man es ja) oder das da vielleicht noch ein paar Provisionsvereinbarungen existieren :-)
 

Cagan

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
4
Wohnort
München
Ja, das habe ich mir auch als erstes gedacht :-)

Vielen Dank für die Antworten.
 

menorca

Moderatorin

Moderator
Beiträge
19.812
Wohnort
München
Bin kein Jurist, aber habe grade gebaut und viel dazu gelesen:
Die Frage ist, wer ist eigentlich der Bauherr?
Wenn es ein Wohnungsbauunternehmen ist, und die späteren Eigentumswohnungsbesitzer die Wohnung erst im Fertigzustand übernehmen, dann sind diese nicht die Bauherren.
Für die Einhaltung aller Vorschriften/Gesetze/Auflagen im Zusammenhang mit dem Bau (Standsicherheit, Brandschutz, Energieeffizienz usw und eben auch Schallschutz) ist das Wohnungsbauunternehmen zuständig.

Bleibt Ablage P für diesen Prospekt. :cool:
 

tantchen

Premium
Beiträge
6.540
Wohnort
Bodensee
Vor allem: wer soll das bitteschön hinterher kontrollieren? Sollen die Mieter etwa den Bauleiter in die Whg. lassen, damit der das nachprüft???? Wohl kaum...

Denke auch, dass das typische "Vetternwirtschaft" ist.

Meine Mutter schläft im MFH direkt an der Wand, wo der Nachbar seine Küche mit Granitarbeitsplatte hat. Fertigstellung 2013. Den hört sie auch nur, wenn er laut rumscheppert. Aber ich wage sehr zu bezweifeln, dass diese Alibi-Plastikdinger da irgendwas bringen würden. :tounge:
 

shopfitter

Team
Beiträge
2.130
Hi,
wenn wir in Österreich montieren, ist das Auflage. Verwendetes Montagematerial muß angegeben werden und zugelassen sein.

Stauffer muß es aber nicht sein, da gibts auch andere.
 

Cagan

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
4
Wohnort
München
Gut, habe bei der Lokalbaukommission angerufen. Wir brauchen diese Gummi/Schaumstoff-Auflagen nicht mitmontieren.

Ist also hier in Deutschland egal.
Hier sind die Neubauten ziemlich Schallsicher nach DIN4109 gebaut. Daher ist es hier in Deutschland mehr ein Bauernfänger als ein Nutzen für Mieter oder Eigentümer.

DIN4109 befindet sich im Anhang :-)

Den Anhang musste ich leider aus urheberrechtlichen Gründen Löschen

Martin, Moderator
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Neff Hausgeräte Ballerina Küchen Blum Bewegungstechnologie Weibel - Intelligente Küchenlüftung

Neff Spezial

Blum Zonenplaner

Weibel Abluft-Tuning

Weibel Abluft-Tuning
Oben