Sachmängel an neuer Küche -- Rückgabe möglich?

klerol

Hallo,
im Dezember habe ich Online eine Respekta Küche bei OBI bestellt, die pünktlich Mitte Dezember geliefert wurde.
Nachdem die Küche aufgestellt war und die Küchenfronten eingebaut wurden stellte sich heraus, dass einige Türen falsch geliefert waren. Also reklamierten wir das und erhielten recht schnell eine neue Lieferung mit Türen.

Leider war wieder der selbe Fehler passiert und die Fronten waren teilweise falsch geliefert. Als wir dann die Folie von der matt schwarzen Front abziehen wollten merkten wir, dass sich die Folie nur schwer entfernen ließ.
Einige Tage später sahen wir im Sonnenlicht, dass die Fronten aussahen, als wären sie voller Kalkablagerungen. Außerdem sah man von der Schutzfolie noch Reste einer Aufschrift, die sich von der Folie auf die Türen übertragen hat. Da sich das nicht abwischen ließ, reklamierten wir dieses wieder bei OBI und sendeten entsprechende Fotos mit.

Die Ersatzlieferung hatte dann wieder die selben Fehler: Türen falsch geliefert, Fronten fehlerhaft. Ich habe dann OBI eine letzte Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt, die dann mit einer abermaligen Falschllieferung verstrich.
Die Küche haben wir selber ausgebaut und die Lieferung ging bis an die Bordsteinkante. Wie ich gelesen habe ist der Verkäufer dafür Verantwortlich, Mängel auf seine Kosten zu beseitigen. Ich habe OBI daher mitgeteilt, dass ich nicht bereit bin den bisherigen Aufwand alleine zu tragen. Ausserdem bin ich schwer Herzkrank und bekomme dieses Jahr ein Kunstherz. Daher ist bei mir absolute Schonung angesagt und meine Bekannten haben auch nicht immer Zeit um zu helfen. Ausserdem entstehen ja auch zusätzliche Kosten dadurch und wir hatten einen zeitlichen Mehraufwand von bisher ca. 100 Stunden.

Nachdem ich OBI 2x mitgeteilt hatte, dass ich ein angemessenes Angebot für den entstandenen Mehraufwand sowie Schaden erwarte. Andernfalls mache ich von meinen Rechten Gebrauch. OBI bot mir einen Einkaufsgutschein von 10% für den nächsten Einkauf an (den gab es gestern sowieso für alle in einer Zeitung), was ich dankend ablehnte. 10% für den bisherigen Aufwand fand ich ganz schon unverschämt und teilte OBI das auch (anders verpackt) mit. Als jetzt die 5.te Lieferung angekündigt wurde und wir weiterhin kein Abgebot von OBI erhielten, habe ich die Annahme der Fronten einen Tag später dann auch verweigert. So hatte ich es angedroht und wegen dem ignoranten Verhalten von OBI (Mit keinem Wort auch meine Emails und meine Forderung eingehen) blieb mir keine andere Möglichkeit.

Nun bekam ich nach 5 Tage eine Antwort von OBI (die mussten die Antwort vom Lieferanten abwarten. Hier der Text:

Sehr geehrter Herr K,

unser Lieferant Respekta bietet Folgendes an:
Aus reiner Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht werden wir hier einmalig eine Nachlieferung
der beiden Frontenpakete und des passenden Korpuspaketes für die Unterschränke mit DHL-Abtrageservice veranlassen

Gegen Vorlage einer ordentlichen und zumutbaren Handwerker-Rechnung werden wir die Nachmontagekosten übernehmen
Wären Sie mit diesem Vorschlag so einverstanden?

Mit freundlichen Grüßen
Ticket-ID: Ticket-ID: 139xxx
Michael xxxx
OBI Kundenservice

Was soll ich damit... das ist doch gar nichts. Und wieso soll ich Handwerker Rechnungen einreichen? Habe ich als Kunde nicht ein Wahlrecht auf Minderung oder Rückgabe der Küche? Die Mängel wurden ja zugegeben, aber man bewegt sich keinen Millimeter auf uns zu und machen so, als wenn es normal ist, dass der Kunde Mängel kostenlos beseitigt, wenn er Ersatz erhält.

Am liebsten würde ich den Vertrag anfechten und vom Kauf zurück treten. Ist das möglich oder was würden Sie mir raten.

Vielen Dank im voraus,
MfG klerol
 

mozart

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Wiesbaden
Wie groß ist denn der Anteil der fehlerhaften Fronten?
Sprechen wir von 2 Türen oder von 15 Bauteilen?
 

Wolfgang 01

Spezialist
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Lipperland
Wir dürfen hier keine Rechtsauskünfte erteilen.....

Aber seine Meinung darf man äußern (noch);-)

Folgendes hast du jetzt sicher: Die Nachlieferung und die Übernahme der Montagekosten. Die Floskel "ohne Anerkennung blabla" lassen wir jetzt mal so stehen.

Eigentlich gibt es jetzt keinen Grund mehr sich vor Gericht zu streiten. Es sei denn man möchte die Kosten zahlen. Auch du müsstest was bezahlen, weil sich Obi ja bereit erklärt hat für den Schaden aufzukommen. Wenn auch nur Teilweise.
Es trifft euch also beide. So wie ich es herauslesen kann, trifft es dich wohl härter...Leider.

Ich würde die Fronten montieren- und die Rechnung von Obi übernehmen lassen und gut ist. Wie angeboten.
Viel mehr wirst du bei einem Rechtsstreit auch nicht herausholen können.
 
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