Mitglied
- Beiträge
- 14
Hallo liebe Küchen-Profis und -Fans,
ich bräuchte einen rechtlichen Rat. Wir haben vor Monaten für unser noch im Bau befindliches Haus einen Kaufvertrag für eine Einbauküche mit einem großen Möbelhaus abgeschlossen (wir brauchten Installationspläne ). Da sich der Bau hinzieht, hatten wir zwischenzeitlich die Gelegenheit, bei anderen kleineren Küchenspezialisten reinzuschauen und haben nun festgestellt, daß die ursprünglich geplante Küche nicht 100% unserem Wunsch entspricht und wir uns auch vom Service bei einem kleineren Küchenverkäufer besser aufgehoben fühlen. Die Küche wurde noch nicht bestellt, wir konnten noch nicht mal einen Termin für das Aufmaß festlegen. Wir haben bisher nur eine kleine Anzahlung geleistet (direkt nach Abschluß des Vertrages) und der nächste (größere) Betrag ist erst in 2 Monaten fällig. Nun stellt sich uns die Frage, ob und welche Rücktrittsmöglichkeiten wir in diesem Stadium noch haben. Die AGB unseres Vertrages geben hierzu leider nichts her.
Weiß jemand, wie das grundsätzlich läuft? Unserer Meinung nach, sollte ein Rücktritt noch möglich sein, da dem Möbelhaus ja noch kein Verlust entstanden ist: außer Planung bisher keine Aufwendungen. Was meint Ihr?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten
ich bräuchte einen rechtlichen Rat. Wir haben vor Monaten für unser noch im Bau befindliches Haus einen Kaufvertrag für eine Einbauküche mit einem großen Möbelhaus abgeschlossen (wir brauchten Installationspläne ). Da sich der Bau hinzieht, hatten wir zwischenzeitlich die Gelegenheit, bei anderen kleineren Küchenspezialisten reinzuschauen und haben nun festgestellt, daß die ursprünglich geplante Küche nicht 100% unserem Wunsch entspricht und wir uns auch vom Service bei einem kleineren Küchenverkäufer besser aufgehoben fühlen. Die Küche wurde noch nicht bestellt, wir konnten noch nicht mal einen Termin für das Aufmaß festlegen. Wir haben bisher nur eine kleine Anzahlung geleistet (direkt nach Abschluß des Vertrages) und der nächste (größere) Betrag ist erst in 2 Monaten fällig. Nun stellt sich uns die Frage, ob und welche Rücktrittsmöglichkeiten wir in diesem Stadium noch haben. Die AGB unseres Vertrages geben hierzu leider nichts her.
Weiß jemand, wie das grundsätzlich läuft? Unserer Meinung nach, sollte ein Rücktritt noch möglich sein, da dem Möbelhaus ja noch kein Verlust entstanden ist: außer Planung bisher keine Aufwendungen. Was meint Ihr?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten