zeiRAM
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Hallo,
ich bin durch einen ähnlichen Artikel auf dieses Forum gestossen. Ich habe am Do 29.07.2010 eine Küche und Bett bei XXXLutz per 0% Finanzierung gekauft. Der Verkäufer hatte, leider ohne Zeuge, mir gesagt das ich 14 Tage Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen hätte. Abends habe ich mir das Angebot angesehen und festgestellt das kein Wasserhahn enthalten war und die Arbeitsplatte mit 70cm für einen 71,5cm Bereich zu klein ist. Weiterhin hatte ich noch ein Bett, auch 0% Finanzierung, gekauft bei dem die falschen Nachtschränke bestellt wurden. Auch auf Nachfrage wurde mir gesagt, das wären die Kommoden dich ich haben wollte. Ich habe nun der Hersteller angeschrieben. Am nächsten Tag habe ich das Angebot bei 2 weiteren Möbelhaus prüfen lassen. Auch hier wurde der fehlende Wasserhahn und die zu kleine Arbeitsplatte bemerkt. Ich habe darauf hin den Vertrag per Fax gekündigt und bei einem anderen Möbelhaus für den gleichen Preis, aber mit passender Arbeitsplatte und Wasserhahn bestellt. Am Samstag rief mich das erste Möbelhaus an und wollte wissen warum ich gekündigt habe. Ich habe meine Entscheidung erklärt. Der Verkäufer meinte wenn ich nochmal gekommen wäre hätte man das alles klären können. Ich habe gesagt, das ich das unseriös fand und mich bei dem anderen Möbelhaus besser aufgehoben fülle. Der Verkäufer verabschiedete sich. Nach 30min rief er erneut an und wies mich darauf hin das seid neuem EU Recht ab 1.6. 0% Finanzierung mit Barkauf gleichzusetzen ist und ich damit kein Rücktrittsrecht habe. Ich war also heute beim Anwalt und diese hatte sich meine Verträge angesehen und die Aussage das Möbelhaus, bzgl. neuem EU Recht bestätigt. Er meinte einzig und allein Kulanz würde hier greifen. Das Möbelhaus will aber den Vertrag erfüllen und weist jeder Schuld von sich. Der Filialleiter sagte mir, wenn ich Ihn gefragt hätte, hätte er mir das auch gesagt. Im BfB $360 steht nun aber ich hätte schriftlich über mein Widerspruchsrecht belehrt werden müssen. Weiterhin sieht er die Schuld allein bei mir. Nun möchte ich auf jeden Fall von beiden Verträgen, auch für das Bett, zurücktreten. Welche weitere Möglichkeiten gibt es ?
ich bin durch einen ähnlichen Artikel auf dieses Forum gestossen. Ich habe am Do 29.07.2010 eine Küche und Bett bei XXXLutz per 0% Finanzierung gekauft. Der Verkäufer hatte, leider ohne Zeuge, mir gesagt das ich 14 Tage Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen hätte. Abends habe ich mir das Angebot angesehen und festgestellt das kein Wasserhahn enthalten war und die Arbeitsplatte mit 70cm für einen 71,5cm Bereich zu klein ist. Weiterhin hatte ich noch ein Bett, auch 0% Finanzierung, gekauft bei dem die falschen Nachtschränke bestellt wurden. Auch auf Nachfrage wurde mir gesagt, das wären die Kommoden dich ich haben wollte. Ich habe nun der Hersteller angeschrieben. Am nächsten Tag habe ich das Angebot bei 2 weiteren Möbelhaus prüfen lassen. Auch hier wurde der fehlende Wasserhahn und die zu kleine Arbeitsplatte bemerkt. Ich habe darauf hin den Vertrag per Fax gekündigt und bei einem anderen Möbelhaus für den gleichen Preis, aber mit passender Arbeitsplatte und Wasserhahn bestellt. Am Samstag rief mich das erste Möbelhaus an und wollte wissen warum ich gekündigt habe. Ich habe meine Entscheidung erklärt. Der Verkäufer meinte wenn ich nochmal gekommen wäre hätte man das alles klären können. Ich habe gesagt, das ich das unseriös fand und mich bei dem anderen Möbelhaus besser aufgehoben fülle. Der Verkäufer verabschiedete sich. Nach 30min rief er erneut an und wies mich darauf hin das seid neuem EU Recht ab 1.6. 0% Finanzierung mit Barkauf gleichzusetzen ist und ich damit kein Rücktrittsrecht habe. Ich war also heute beim Anwalt und diese hatte sich meine Verträge angesehen und die Aussage das Möbelhaus, bzgl. neuem EU Recht bestätigt. Er meinte einzig und allein Kulanz würde hier greifen. Das Möbelhaus will aber den Vertrag erfüllen und weist jeder Schuld von sich. Der Filialleiter sagte mir, wenn ich Ihn gefragt hätte, hätte er mir das auch gesagt. Im BfB $360 steht nun aber ich hätte schriftlich über mein Widerspruchsrecht belehrt werden müssen. Weiterhin sieht er die Schuld allein bei mir. Nun möchte ich auf jeden Fall von beiden Verträgen, auch für das Bett, zurücktreten. Welche weitere Möglichkeiten gibt es ?