Rücktritt nach unterschriebenem Vertrag

moni

Hallo!
Ich melde mich im Auftrag einer sehr guten Freundin!
Diese hat letzen Samstag einen Vertrag im Möbelladen unterschrieben. Dort hatte man ihr ein "Superangebot" unterbreitet. Gestern waren wir in dem Küchenstudio , in dem ich meine Küche erworben hatte, und das Angebot dort war wesentlich besser.
Wie sieht es damit aus, wenn meine Freundin nun von dem am Samstag unterschriebenen Vertrag zurücktreten möchte? Anzumerken ist noch, dass die Küche finanziert wird und sie diese Woche bei der Möbelfirma noch einmal hinkommen soll, um die Finanzierungsgeschichte klarzumachen.
Vielen lieben Dank für Eure Mithilfe!

Grüsse
Moni
 

Michael

Admin
Beiträge
18.377
Hallo Moni,

ein unterschriebener Vertrag ist nicht mehr zu stornieren. Dementsprechend ist die Freundin auf das Entgegenkommen des Händlers angewiesen. Besteht er auf den Vertrag ist ein Rücktritt nur mit einer, meist vertraglich festgehaltenen, Stornogebühr einzuleiten.
Unverständlich ist für mich, warum das andere Küchenstudio nicht vor der Unterzeichnung des Vertrages aufgesucht wurde. Man vergleicht und informiert sich ja im Vorfeld. Oder wurde mit Preisdruck gearbeitet? " Dieser Preis gilt nur, wenn Sie heute unterschreiben".
Aber unabhängig davon ist es jetzt leider zu spät.
 

moni

Themenersteller:in
Hallo Michael,
danke für deine Info. Warum meine Freundin gleich unterschrieben hat, kann ich leider auch nicht verstehen. Hab extra drauf hingewiesen, sich mehrere Angebote einzuholen. Nun denn.
Meine Freundin war dann gestern wieder in dem Möbelladen, in dem sie den Vertrag unterschrieben hatte. Dort hat sie mit offenen Karten gespielt und der Verkäufer möchte nun gerne das Angeot des anderen Küchenstudios haben, damit er dies entsprechend unterbieben könne - sie würden ja immerhin mit Tiefstpreisgarantie werben ...

Habe meiner Freundin vorgeschlagen, vorerst nichts schriftliches von der anderen Firma vorzulegen, der Küchenverkäufer soll halt sein Angebot noch einmal neu kalkulieren.

Bei meinem Küchenkauf musste ich auch keinem Verkäufer ein schriftliches Angebot von der Konkurrenz vorlegen, wir hatten lediglich erwähnt, dass der Preis unter Summe x liegen müsse, und das war immer ausreichend (allerdings hatten wir nicht im voraus schon unterschrieben)!

Wenn ich was neues höre, melde ich mich noch einmal kurz!

Viele Grüsse und noch einmal vielen Dank!

Moni
 

Michael

Admin
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18.377
Ist sicher interessant, was aus der Geschichte geworden ist. Evtl. wendet sich ja doch noch alles zum Guten :-)
 

moni

Themenersteller:in
Hallöchen!
Hier bin ich ja noch eine Antwort schuldig ;-)
Meine Freundin konnte sich mit dem Möbelgeschäft noch einigen. Dieses hat im Prinzip den gleichen Preis gemacht, wie das Küchenstudio , in dem sie anschließend mit mir waren :-)

Grüsse
Moni
 

2007remy

Mitglied

Beiträge
9
Hallo,

Ihr seit alle 3 x 7 und könnt lesen. Was ist denn Eure Unterschrift wert, wenn Ihr 3 Tage später anderer Meinung seit.

Alle wissen nur Haustürgeschäfte, Internetverkäufe, Versicherungen haben ein Rücktrittsrecht und auch solche, wo dieses gesondert vereinbart war.

Hört auf zu Heulen, denn Ihr wißt was Ihr tut und seit auch dafür verantwortlich, nicht immer die Bösen anderen.
 

Jan

Themenersteller:in
dem kann ich nur zustimmen ........ allerdings hat ins1der mit seiner aussage recht, ...... die willenserklärung des vertrags besteht auf die finanzierung der "möbel" ... sofern die finanzierung storniert/wiederrufen wird ist der Kaufvertrag auch nichtig!
 
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Punktgenau

Themenersteller:in
INS1DER hat gesagt.:
Hallo Moni!

Ein ganz wichtiger Hinweis in deinem ersten Beitrag war, dass die Küche finanziertz wurde. ACHTUNG: Bei einer Finanzierung gibt es IMMER 14 Tage Rücktrittsrecht - ohne Angabe von Gründen!!! Finanzierungen machen wir Verkäufer deswegen extrem ungern! Aber da stupst Dich natürlich niemand mit der Nase drauf.

Wenn Deine Freundin nun also lieber woanders kaufen möchte: Kein Problem - bis 14 Tage nach Datum des Finanzierungsvertrages.

Moin,
das stimmt insofern, als dass die Finanzierung bei Kaufvertragsunterzeichnung auch verbindlich schriftlich vereinbart war. Das eine eine Finazierung erst Wochen nach KV-Unterzeichnung vom Verkäufer gemacht wird ist allerdings eher unüblich, weiß er doch, dass das 14-tägige Rücktritsrecht erst bei Unterzeichnung des Finanzierungsantrages beginnt.

In diesem Sinne
Punktgenau
 

altekuech.de

Themenersteller:in
Hallo,

als erstes, wieso kauft man eine Küche um dann später zurückzutreten, der Händler hat nach Abschluss einen ziemlichen Verwneuungsaufwand das kann ich nicht verstehen, wäre es nicht vernünftiger das man sich erst Angebote einholt und dann unterschreibt.

Bei Finanzierung besteht zwei Wochen Rücktrittsrecht, der Kunde muss beim Finanzierungs- Antrag eine Widerrufsbelehrung unterschreiben!


neuekueche.de
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

moni

Themenersteller:in
Hallo zusammen,
meine Freundin und Ihr Partner wurden halt vom Küchenstudio damals "überrumpelt" ... nun denn ist vorbei, sie konnten sich mit dem Studio einigen und ich denke, dass beide Parteien nun zufrieden sind.

Ganz liebe Grüsse
Moni
 
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