Restzahlung der Küche noch vor Mängelfreiheit üblich?

Skipper_HD

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Hallo zusammen,

Erst einmal vielen Dank an alle Foren-User; seit längerer Zeit lese ich hier regelmäßig mit und habe schon viel von euch gelernt :-)

Könntet ihr mir bitte bei einer Frage bzgl. Restzahlung beim Küchenkauf helfen? Ich habe eine Küche gekauft, die Mitte Februar geliefert werden soll. Danach werden noch die Natursteinplatte und die Nischenrückwand aus Glas geliefert. Ich habe meiner KFB folgenden Vorschlag bzgl. der Zahlungen gemacht:
  • 45% Anzahlung (bereits geleistet)
  • 25% bei Lieferung der Holzteile und Elektrogeräte
  • 20% bei Lieferung der Natursteinplatte und Nischenrückwand aus Glas
  • 10% Restzahlung nachdem ggfs. alle Mängel beseitigt wurden. Ich hatte vorgeschlagen, dass ich die Küche 2-3 Tage nutzen möchte, um mögliche Mängel zu finden.
Meine KFB hat mir heute Abend mitgeteilt, dass ich den Restbetrag nach „Komplett-Lieferung“ sofort leisten müsste. Falls Mängel bei der Montage feststellbar wären, dann könnte ich mit dem Monteur den Betrag besprechen (des jeweiligen Mangels) und diesen bis zur Ausbesserung zurückhalten.

Bisher war das Verhältnis zu meiner KFB sehr gut und vertrauensvoll. Ich würde jetzt gerne von euch verstehen, wie „marktübliche“ Vereinbarungen bzgl. der Restzahlung sind. Ich meine schon öfter gelesen zu haben, dass eine Restzahlung nach Mängelfreiheit nicht unüblich ist.

Danke und viele Grüße,
Thomas
 

mozart

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Hi,
eine solche Regelung ist zwar nicht gänzlich ungewöhnlich, aber die große Ausnahme.
Fast alle Anbieter fordern den vollen Preis zumindest nach Lieferung aller Komponenten und Erstmontage, sofern keine Mängel erkennbar sind.
Verbraucher können in D ohnehin beruhigt sein. Im Zweifelsfall kriegen sie immer recht.
 

Skipper_HD

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Hallo Mozart,

OK, vielen Dank für deine Antwort. Dann werde ich mich danach richten. Ich möchte nämlich keine „exotischen“ Deals aushandeln :-)

Viele Grüße,
Thomas
 

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