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Hallo zusammen,
Erst einmal vielen Dank an alle Foren-User; seit längerer Zeit lese ich hier regelmäßig mit und habe schon viel von euch gelernt
Könntet ihr mir bitte bei einer Frage bzgl. Restzahlung beim Küchenkauf helfen? Ich habe eine Küche gekauft, die Mitte Februar geliefert werden soll. Danach werden noch die Natursteinplatte und die Nischenrückwand aus Glas geliefert. Ich habe meiner KFB folgenden Vorschlag bzgl. der Zahlungen gemacht:
Bisher war das Verhältnis zu meiner KFB sehr gut und vertrauensvoll. Ich würde jetzt gerne von euch verstehen, wie „marktübliche“ Vereinbarungen bzgl. der Restzahlung sind. Ich meine schon öfter gelesen zu haben, dass eine Restzahlung nach Mängelfreiheit nicht unüblich ist.
Danke und viele Grüße,
Thomas
Erst einmal vielen Dank an alle Foren-User; seit längerer Zeit lese ich hier regelmäßig mit und habe schon viel von euch gelernt
Könntet ihr mir bitte bei einer Frage bzgl. Restzahlung beim Küchenkauf helfen? Ich habe eine Küche gekauft, die Mitte Februar geliefert werden soll. Danach werden noch die Natursteinplatte und die Nischenrückwand aus Glas geliefert. Ich habe meiner KFB folgenden Vorschlag bzgl. der Zahlungen gemacht:
- 45% Anzahlung (bereits geleistet)
- 25% bei Lieferung der Holzteile und Elektrogeräte
- 20% bei Lieferung der Natursteinplatte und Nischenrückwand aus Glas
- 10% Restzahlung nachdem ggfs. alle Mängel beseitigt wurden. Ich hatte vorgeschlagen, dass ich die Küche 2-3 Tage nutzen möchte, um mögliche Mängel zu finden.
Bisher war das Verhältnis zu meiner KFB sehr gut und vertrauensvoll. Ich würde jetzt gerne von euch verstehen, wie „marktübliche“ Vereinbarungen bzgl. der Restzahlung sind. Ich meine schon öfter gelesen zu haben, dass eine Restzahlung nach Mängelfreiheit nicht unüblich ist.
Danke und viele Grüße,
Thomas