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Hallo zusammen,
obenstehende Klausel habe ich beim Kauf meiner neuen Küche (Aufbau Mittwoch!) unterschrieben.
4000 (von 8000) Euro stehen noch aus und sollen "am Tag der Lieferung" bezahlt werden.
Ich gehe davon aus daß die Klausel unwirksam ist nach §307 BGB.
Was ist Eurer Meinung nach eine sinnvolle und faire Art der Bezahlung?
meine Idee: Ich zahle den Monteuren 3200 nach erfolgtem Aufbau (sofern alles gutgeht) und die letzten 800 Eur zwei Tage später (nachdem wir den Backofen, die DAH, die Spülmaschine usw jeweils ein- bis zweimal verwendet haben und klar ist daß alles sitzt, nix quillt und nix quietscht).
Fair?
BG
Oliver
obenstehende Klausel habe ich beim Kauf meiner neuen Küche (Aufbau Mittwoch!) unterschrieben.
4000 (von 8000) Euro stehen noch aus und sollen "am Tag der Lieferung" bezahlt werden.
Ich gehe davon aus daß die Klausel unwirksam ist nach §307 BGB.
Was ist Eurer Meinung nach eine sinnvolle und faire Art der Bezahlung?
meine Idee: Ich zahle den Monteuren 3200 nach erfolgtem Aufbau (sofern alles gutgeht) und die letzten 800 Eur zwei Tage später (nachdem wir den Backofen, die DAH, die Spülmaschine usw jeweils ein- bis zweimal verwendet haben und klar ist daß alles sitzt, nix quillt und nix quietscht).
Fair?
BG
Oliver