Restwertermittlung einer noch nicht komplett bezahlten Küche bei Trennung

migo39

Mitglied

Beiträge
2
Hallo,

ich bin neu hier, habe schon zahlreiche Threads durchsucht, habe aber leider nicht das finden können, was ich suche. Nun hoffe ich hier auf Fachleute, die mir hoffentlich helfen können.

Ganz kurz zu meiner Sache:

Meine Ex und ich haben uns vor 2 Jahren eine Einbauküche gekauft. KP: 5948,- Euro.
Das ganze lief über eine 0%-Finanzierung, sprich 30 Raten a 199,- sowie eine Abschlußrate von 177,-

Bislang haben wir jeder genau 2000,- Euro abgezahlt, es sind also noch 1948,- offen.

Jetzt hat sie mich verlassen, die Küche bleibt hier. Sie möchte nun ausgezahlt werden.

Meine Recherchen haben ergeben, dass zur Restwertermittlung etwa folgender Massstab verwendet werden kann:

20% Abzug direkt nach Einbau, sowie pro Jahr 15% Abzug.

Nun frage ich mich jedoch, ob ich nun als Basiswert den kompletten Kaufpreis veranschlagen muss, oder ob ich die bislang bezahlten 4000,- nehmen kann/sollte/darf.
Die restlichen Raten werde ich ja schließlich auch alleine zahlen.

Das wir uns damals als Preislimit eigentlich 4000,- Euro gesetzt hatten und sie aber diverse Wünsche hatte, denen ich letztendlich ihr zuliebe zugestimmt habe, laß ich jetzt mal außen vor, da dies nur einen moralischen "Wert" haben kann. Denn unterschrieben haben wir ja beide.

Ein paar infos zur Küche:
-gekauft bei Cookie Küchen-Discounter vor exakt 2 Jahren
-NOBILIA , Modell Primo
-Farbe Weiß Hochglanz

Geräte:
- TEKA Glaskeramik Kochplatte
- Progress Einbaubackofen (Hocheinbau)
- AEG side by side Kühl -Gefrierkombination mit Eiswürfelmaker
- AEG Geschirrspüler 60cm, Mod. Favorit
- No Name Dunstabzug Kopffrei

Ich füge gerne noch 2 Bilder der küche ein. Sie ist natürlich genau auf diese Wohnung (Wanddurchbruch Küche/Wohnzimmer) zugeschnitten.

Ich hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann...
2012-09-28 12.48.25.jpg 2012-09-28 12.48.36.jpg
 

martin

Moderator

Moderator
Beiträge
13.054
Wohnort
Barsinghausen
AW: Restwertermittlung einer noch nicht komplett bezahlten Küche bei Trennung

Vorab: dies ist meine höchstpersönliche Ansicht und keine Rechtsberatung!

Kaufpreis der Küche 5948,-

Abschreibungen:
Direkt nach Einbau 20% = 1189,60
2x10% (15% ist unrealistisch) v. Restwert (4758,40) = 951,68

Gesamtabschreibung also 2141,28 oder 1070,64 pro Person. Somit hat bei bezahlten 2000,00 jeder der Partner 929,36 mehr bezahlt als die Küche an Wert verloren hat. Dieser Betrag steht also nach meinem Dafürhalten dem ausscheidenden Partner als Ausgleich zu.
 

migo39

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
2
AW: Restwertermittlung einer noch nicht komplett bezahlten Küche bei Trennung

D.h. ich nehme demnach zum einen den Kaufpreis.
Aber wie sieht es denn aus mizt den 2 Jahren "Abnutzungsgebühr" (blöder Begriff)
Sollte ich da nicht auch noch eine Pauschale abziehen?
 

Fantast

Premium
Beiträge
209
AW: Restwertermittlung einer noch nicht komplett bezahlten Küche bei Trennung

Nö, habt Ihr ja beide gleich abgenutzt, Außerdem ist die Abnutzung genau das, wofür die Abschreibung von 10% pro Jahr gedacht ist.

Man könnte auch eine lineare Abschreibung von 10% pro Jahr argumentieren. Dass Du 20% vorweg abziehst, kommt Dir schon entgegen.
 

Nice-nofret

Moderatorin

Moderator
Beiträge
22.214
Wohnort
Schweiz
AW: Restwertermittlung einer noch nicht komplett bezahlten Küche bei Trennung

Die Abschreibung ist ja für die Nutzung .. das kannst Du nicht doppelt berechnen.

Falls Du mal wieder eine neue Küche planst, dann komme gleich hier ins Forum .. ich sehe da Optimierungsmöglichkeiten ;-)
 

Ähnliche Beiträge

Neff Hausgeräte Ballerina Küchen Blum Bewegungstechnologie Weibel - Intelligente Küchenlüftung

Neff Spezial

Blum Zonenplaner

Weibel Abluft-Tuning

Weibel Abluft-Tuning
Oben