Reklamationsgründe?

potato

Hallo,

vor kurzem wurde meine Granitarbeitsplatte in L-Form eingebaut.
Dort, wo die beiden Arbeitsplatten mit Slikon miteinander verbunden worden sind ist mir nun aufgefallen, dass eine Hälfte eben miteinander verbunden ist, die andere Hälfte aber ca. 2 mm übersteht. Perfekte Arbeit ist das meiner Meinung nach nicht, ich denke, das ist ein Reklamationsgrund, wie seht Ihr das?
Hinzu kommt, dass ich kürzlich einen Wasserschaden in der Küche hatte und beim Entfernen der Küchenleisten festgestellt habe, dass eine davon um ca. 1-2 cm schmäler als die andere ist. Wenn man vor der Küche direkt steht, fällt es nicht auf, wenn man sich aber bückt, klafft einem dann aber schon ein breiter schwarzer Spalt entgegen, was auch nicht gerade toll ist. Die Längsleiste ist aus zwei Teilen zusammengestückelt und auf der Rückseite mit zwei Scharnieren verbunden, ist das so üblich, bzw. gibt es keine Küchenleisten die am Stück sind (z.B. weil es evl. DIN-Normen gibt)?
Seht Ihr darin auch einen Reklamationsgrund?

Danke und Viele Grüße
Elke
 

mozart

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AW: Reklamationsgründe?

Hallo Elke,
auch ohne genaue Kenntnis der Gegebenheiten-2mm Höhenversatz sind bei weitem zuviel. Das läßt sich praktisch 100%ig justieren. Und so sollte es auch abgeliefert werden.
Der Sockel sollte nach dem Wasserschaden ohnehin erneuert werden.
Grüße,
Jens
 

martin

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AW: Reklamationsgründe?

Ich stimme Jens zu: 2mm sind definitiv zuviel. Jetzt muss festgestellt werden, ob die Platte(n) krumm sind, oder der Unterbau schlecht ausgerichtet ist.

Die Längsleiste ist aus zwei Teilen zusammengestückelt und auf der Rückseite mit zwei Scharnieren verbunden, ist das so üblich, bzw. gibt es keine Küchenleisten die am Stück sind

Die maximale Länge der Sockelleiste wird von Maßen der Platte, aus der sie geschnitten wird, bestimmt. Bei manchen Platten ist bei bestimmter Maserungsrichtung schon bei gut 250cm die Maximallänge erreicht. Dann muss halt angesetzt werden.
 
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AW: Reklamationsgründe?

Guten Tag,
die RAL-GZ 430 Ausgabe 2008 nennt bei Natursteinarbeitsplatten eine zulässige Toleranz von +- 1 mm am Plattenstoß. Das ergibt dann 2 mm.

Gestückelte Sockelblenden sind zulässig, wenn die geforderte Länge material- oder technisch bedingt einteilig nicht lieferbar ist.

Ein Höhenunterschied von 2 cm bei der Sockelblende ist erklärungsbedürftig. Es gibt möglicherweise einen Grund, dass die eine Sockelblende gekürzt wurde.

Viele Grüße aus Hamburg
Dipl.-Kaufmann Peter Schirmann
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Einbauküchen und industriell gefertigte Kastenmöbel
 

Michael

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AW: Reklamationsgründe?

Hallo Potato,

mach doch mal bitte Fotos und stell sie hier ein. So können wir nur spekulieren, was dir auch nicht wirklich hilft.

Ob die 2mm APL-Versatz nun nach irgendeiner DIN oder RAL-GZ so konform sind oder nicht ist eigentlich wurscht. Wenn man sich Mühe gibt, bekommt man das auch wesentlich ebener hin. Es sei denn, eine der Platten wäre krumm.

Eigentlich kann man sich nur darüber wundern, dass solche Dinge kein Reklamationsgrund sein sollen, obwohl ein darüber hinweg geschobener Topf zur Beschädigung der Platte führen kann.*crazy*
 

potato

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AW: Reklamationsgründe?

Hallo,

danke für Eure Antworten.
Ich werde versuchen, ob ich ein Bild hin bekomme, wo man den Höhenunterschied erkennen kann (die Platten spiegeln sehr). Hab eben einen Topf darüber geschoben und es ist wirklich so, dass man dagegenstößt bzw. hängenbleibt.

Ich habe die beiden Leisten aufeinander gelegt und siehe da, sie sind doch gleich breit. Dennoch ist der Abstand von Oberkannte Leiste bis Höhe Oberschränke/Geschirrspüler ausgeprägter als auf der Längsseite:rolleyes: Leider kann ich im Moment kein Foto davon machen, weil die Leisten noch nicht wieder eingebaut wurden.

Von der Längsleiste kann ich eins machen.

Grüße
Elke
 

Michael

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AW: Reklamationsgründe?

Dann liegt es an deinem Fussboden, der offensichtlich nicht waage verläuft. Da die Küche zwingend waagerecht montiert werden muss, ergibt sich eine unterschiedliche Sockelhöhe.
 

potato

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AW: Reklamationsgründe?

Hallo,

ich hab jetzt mal ein Foto von der Leiste reingestellt (Vorder- und Rückseite). So wie es aussieht handelt es sich hierbei nicht um Neuware nach den Beschädigungen und den Bohrlöchern zu urteilen.
Ein weiterer großer Kritikpunkt meinerseits ist der (ultrahäßliche) Abluftschlauch, obwohl lt. Küchenplaner ein Flachkanal verinbart wurde.
Die beiden Monteure meinten, dass das bei mir nicht möglich wäre, wegen der Höhe und Durchmesser des Abluftkastens, bzw.-öffnung *crazy*

Lt. mehreren anderen Fachleuten ist das totaler Quatsch! Kosten dafür werden mit 210,00 Euro beziffert. Ich habe gesagt, dass ich im Baumarkt für ein paar Euro diesen Schlauch samt Schlauchklemme kaufen könnte und selber montieren, es würde dann genauso "bescheiden" aussehen. Was meint Ihr dazu?

Danke und Grüße
Elke
 

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Cooki

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AW: Reklamationsgründe?

zu deinen Bildern kann ich nur sagen: OHNE WORTE !!! >:(

Das Problem bei der Haube ist natürlich, dass der Ausschnitt in der Haube in der falschen Höhe gemacht wurde. Natürlich hätte man das anders lösen können.

Ich würde empfehlen, ab Oberkante Hängeschränke eine Deckenblende einzubauen. So sieht man das Abluftsystem nicht mehr und die Küche wirkt dann ruhiger.

Lass das System auf Compair-flow Flachkanal tauschen. Auch wenn du einen Knick mehr hast, wird es mit Sicherheit leiser und druckstabiler.
 

potato

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AW: Reklamationsgründe?

Hallo Michael,

das Bild von dem Abluftschlauch habe ich schon vor 2 Wochen gemacht, als die Küchenschränke eingebaut wurden (die Arbeitsplatte kam 2 Wochen später).
Habe versucht ein Foto von der Arbeitsplatte zu machen aber das spiegelt so, dass man auf dem Bild kaum noch was sehen kann. Könnte es vielleicht noch bei Tageslicht versuchen, evtl. wäre das besser.

Grüße Elke
 

martin

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AW: Reklamationsgründe?

Der Sockel sieht nach einen mißlungenen Schraubversuch aus.

Der Rüssel ist nicht nur häßlich und strömungstechnisch ungünstig, sondern mit 210 Euronen auch ca. 70% zu teuer. Ich rate auch zu CompairFlow.
 

potato

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AW: Reklamationsgründe?

Hallo,

in der Diskussion mit den beiden Monteuren bekam ich allerlei Gründe von ihnen genannt, warum es anders nicht gehe: Höhe Abluftkasten, DIN-Normen von Abluftkanälen (als sie das nächste mal kamen, hatten sie einen rießigen, breiten und ebenso häßlichen Flachkanal aus weißem Hartplastik, der viel zu groß war dabei), die meisten Küchenplaner hätten keine Ahnung, was machbar wäre und was nicht, auf meinen Einwand hin, dass ich im Internet andere, schmale Flachkanäle mit allen möglichern Verbindungsstücken gesehen hätte, meinten sie, dass sie so etwas nicht auf Lager hätten. Davon abgesehen würde in meinem Küchenplan stehen, dass der Kunde auf Sichtbarkeit des Abluftrohres hungewiesen wurde und dies keinen Reklamationsgrund darstellen würde. Dass die Abluftverbindung tlw. zu sehen wäre. war mir klar aber so ja wohl nicht.
Ich habe dann gesagt, sollte es in der heutigen Zeit wirklich nicht möglich sein eine andere und saubere Lösung zu finden, dann möchte ich mein Geld zurück und stelle auf Umluft um (allerdings ist ja jetzt schon das Loch rausgesägt).
Sie nahmen den Abluftschlauch dann mit auf die Mängelliste auf, weil ich nicht locker gelassen hatte. Mal sehen, wie sie das nun lösen wollen.

Ist es Möglich, hier ein Bild oder Link zu dem von Euch genanntem Flachkanal einzustellen. Evtl. auch eines mit einer Deckenblende, ich kann mir im Moment nicht wirklich was darunter vorstellen. Aus welchem Material besteht eine solche Deckenblende und was passiert dann auf der rechten seite des Dunstabzuges :rolleyes:
Kann ich beides auch vom Küchenstudio verlangen oder zumindest diesen Schlauch?
Mein Dunstabzug ist tatsächlich ziemlich laut, ich hatte mich schon gewundert.

PS: Hier noch ein Foto von det beschädigten Kühlschranktüre (angeblich hatte sie das beide nicht gesehen....:-\)
 

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shopfitter

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AW: Reklamationsgründe?

Hi potato,

Ich nenns mal den Planungsklassiker. Kaminhaube mit seitlichem Abgang führt immer zu unschönen Lösungen.

Hätte der Planer ein ordentliches Aufmaß gemacht......

Ich würde das Kaminoberteil neu bestellen lassen und auf Umluft umstellen.

Du bräuchtest ein Monster von Blende, die Kaminoptik wäre dahin; in dem Zug, weg mit dem Boden am DA.

Gruß Stefan

P.S. Hoffentlich ist die Restmontage besser ausgeführt als die Sockellösung.
 

martin

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AW: Reklamationsgründe?

Wenn das Abluftsystem funktionieren soll, muss der Querschnitt groß genug sein. Superflache oder kleine Kanäle mindern den Wirkungsgrad.

Hier findest Du eine Übersicht des CompairFlow-Systems.
 

preusse01

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AW: Reklamationsgründe?

Hallo Elke,

von einer Deckenblende würde ich auch abraten!
Der Abstand vom Oberschrank bis zur Decke ist so hoch, dass es echt grauenvoll aussehen würde !

Ich würde auch nicht von rund auf eckig und dann wieder auf rund gehen. Das ist nicht nur laut, sondern auch wenig effektiv.

Ich gebe zu, dass der vorhandene Schlauch bei benutzung der Haube flattern wird und dadurch recht laut ist.

Mein Tip: Einfach einen schöneren Schlauch nehmen. Vielleicht aus Aluminium.
Der ist dann zwar auch sichtbar aber ich denke, damit könnte man leben.

Da Du die Möglichkeit hast, eine Abluft zu betreiben, rate ich von einer Umluft dringend ab!
Bitte bedenke, dass bei einer Umluftlösung ein Aktivfilter benötigt wird, welcher nach ca. 300 Betriebsstunden gewechselt werden muss.
Dieser kostet dann je nach Hersteller, so zwischen 45 und 75 Euronen.

Viele Grüsse aus dem sonnigen Berlin,

Preusse01.
 

mart

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AW: Reklamationsgründe?

hier noch eine Lösung:

- neuen oberen Haubenschacht bestellen,
- Flachkanal bestellen, an der Decke verlegen &
- mit Trockenbau verkleiden (Verkleidung so gering wie möglich wählen)
- zusätzlich muss für die Optik die Verkleidung auch rechts neben der Haube geferetigt werden
Die Verkleidung könnte dann in Wandfarbe gestrichen werden & fällt dadurch so wenig wie möglich auf.
 

preusse01

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AW: Reklamationsgründe?

Ach ja...

da der Abluftaustritt recht hoch liegt, würde es auch ein Rigipskasten über die gesamte Wandlänge tun.

Den Schacht der Haube kürzen, den Schlauch oben raus ziehen und im Rigipskasten verschwinden lassen.

Den Kasten schön renovieren und alles ist in bester Ordnung.

Bitte bedenke, dass Dein Verkäufer die Sichtbarkeit im Kaufvertrag vermerkt hat.
Also hat er Dich darauf hingewiesen, dass der Schlauch sichtbar ist.
Ich denke, mehr kann man nicht machen.

Viele Grüsse aus dem sonnigen Berlin,

Preusse01.
 

preusse01

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AW: Reklamationsgründe?

Hallo Mart,

Du warst ein Ticken schneller..............:o

Gruss aus dem sonnigen Berlin,

Preusse01.
 

martin

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AW: Reklamationsgründe?

Hallo Preusse01,

Ich würde auch nicht von rund auf eckig und dann wieder auf rund gehen. Das ist nicht nur laut, sondern auch wenig effektiv

hier irrst Du. CompairFlow ist deutlich effektiver und leiser als Rundrohr der gleichen Dimension.
 
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