Reklamation: Statt Schrank nur Blende geliefert

Chrijemo

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Hallo zusammen,

wir haben am vergangenen Montag endlich unsere neue Einbauküche bekommen, aber leider ist einiges schiefgegangen. (Zu dicke Arbeitsplatte durch Messfehler, leckender Wasserhahn... letzteres ist bereits nachgeliefert, auf die neue Arbeitsplatte müssen wir 3 weitere Wochen warten.)

Ein Problem ist, dass uns statt eines Mikrowellenoberschranks mit Tür, Griff und Einlegeboden (und so steht es auch im Kaufvertrag) nur eine Blende angebaut wurde.

Auf mehrmaliges Nachfragen schrieb uns der Händler, dass der bestellte Schrank gar nicht mit unserem Gerät kompatibel ist und daher vom Hersteller in eine Blende geändert wurde. Der Vertrag wurde dahingehend nachträglich geändert und man hat versäumt, uns darüber zu informieren(!).

Was besonders ärgerlich ist: Im Laden hat man uns ein Mikrowellen/Dunstabzugshauben Kombigerät "aufgeschwatzt", mit dem Hinweis, dass man so super noch den Stauraum darüber nutzen kann. Wir waren überzeugt und der Planer hat in der 3D-Zeichnung den Schrank eingesetzt. Auf der Basis haben wir unterschrieben.

Wir sind der Meinung, dass sich über dem Gerät sehr wohl ein Schrank anbringen lässt, wenn man den Einlegeboden entsprechend am Abluftrohr aussägt, die Firma weigert sich jedoch vehement, uns hier Vorschläge zu unterbreiten oder uns zumindest anzubieten, den Kaufpreis zu mindern. Leider ist die Küche auch schon komplett bezahlt...

In meinen Augen liegt hier ein Sachmangel vor, denn wir haben nicht das geliefert bekommen, was wir bestellt haben. Deshalb habe ich gerade ein Reklamationsschreiben mit einer Nacherfüllungsfrist aufgesetzt, das wir heute per Einschreiben versenden werden.

Zwei Sätze im Kaufvertrag lassen mich allerdings stutzen und ich hoffe, hier ist jemand, der sie mir erklären kann. Zum einen steht im allgemeinen Teil des Vertrags "Änderungen der Frontenaufteilung herstellerbedingt vorbehalten", zum anderen steht in der Beschreibung des Artikels

Oberschrank für Mikrowelle
1 Tür: Nischenabhängig
Ausführung n. Werksfestlegung
1 Einlegeboden, Nischenabhängig
1 Gerätenische 35-45cm
ohne Rückwand
ohne Einbaurahmen

Könnte uns dieser Satz "Festlegung nach Werksfestlegung" hier ein Strich durch die Rechnung machen. Wie sieht es mit der "Änderung der der Frontenaufteilung" aus. Damit kann ich irgendwie nicht viel anfangen.

Ich würde mich freuen, wenn jemand antwortet, der mit diesen Klauseln vertraut ist. Vielen Dank schonmal im Voraus.

VG

Chrijemo
 

Helmut Jäger

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Bilder würden hier weiterhelfen die Situation einzuschätzen. Fabrikat und Typenbezeichnung der Mikrowelle wäre auch noch erforderlich.
Gruß Helmut
 

Boschibär

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Der echte Norden
Ich denke, hier wurde vom Verkäufer zwar nicht sonderlich glücklich informiert, aber vom Ablauf her ist es richtig.
Der Hersteller fertigt Geräteschränke immer unter der Berücksichtigung, welches Gerät verbaut wird.
Wenn kein sinnvoll nutzbarer Raum entsteht, wird verblendet.

Ich weise meine Kunden jedoch auch immer explizit darauf hin.

Sinngemäß die gleichen Sätze habe wir auch überall stehen - sogar auf den Zeichnungen.

Deine Chancen, hier mit Druck etwas zu erreichen schätze ich als klein ein. Wenn das Küchenstudio gut ist, bauen sie den Schrank entsprechend um.
 

Chrijemo

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Vielen Dank für die Rückfragen - Es geht mir jetzt allerdings weniger um eine Einschätzung, ob man dort einen tatsächlich einen Schrank einbauen kann. Ich möchte wissen, ob die aufgeführten Klauseln meine Chance, die Reklamation durchzubringen, schmälern. Also eher um die vertragsrechtlichen Aspekte.
 

Chrijemo

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Hallo Boschibär, vielen Dank! Aber ich kann doch nicht einfach einen unterzeichneten Kaufvertrag abändern und der anderen Vertragspartei nichts davon erzählen! Das kann doch nicht rechtens sein...!?
 

bibbi

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Das genannte Gerät ist ein Zwischenbaugerät.Der angegebene Schrank in deinem Kaufvertrag/Zeichnung dient nur als Kalkulationsgrundlage und wird vom Hersteller so gefertigt wie es das Gerät erfordert,bzw die Fertigungsmöglichkeiten es hergeben.
Aus meiner Sicht ist dies keine Reklamation sondern ein Kommunikationsproblem.
Dazu kommt,das dieses Gerät eher selten zum Einsatz kommt,der KFB hat wahrscheinlich nicht gewusst ,wie die Konstruktion ist.(Ich musste gerade auch noch mal nachsehen)
LG Bibbi
 

Chrijemo

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Meines Erachtens kann es nicht zu Lasten des Kundens fallen, wenn sich ein Küchenplaner nicht mit den Geräten auskennt. Er hat uns das Gerät schließlich vorgeschlagen und wir hätten es ohne die Schrankmöglichkeit nicht gekauft.

Außerdem kann mir keiner erzählen, dass eine einfache Blende genauso teuer ist, wie ein Schrank mit Scharnieren, Griff und Einlegeboden...

Wie wärst Du denn mit dem Kunden umgegangen in solch einem Fall, Bibbi?
Ich hätte mich zunächst einmal für den Umstand entschuldigt und geguckt, ob ich in einem anderen Punkt irgendwie entgegenkommen könnte - nichts dergleichen ist passiert. Stattdessen wurden wir angemault, dass man eh schon höhere Kosten hätte, jetzt wo die Arbeitsplatte neu muss (Fehler der vom Küchenhändler bestellten Messfirma...).

Kundenorientierung sieht für mich anders aus...

Trotzdem danke und VG
Chrijemo
 

Nice-nofret

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Rechtliche verbindliche Auskünfte können wir Dir keine geben, wir sind ein Küchenforum und keine Rechtsberatung - dafür gibt es spezialisierte Foren, in denen Juristen unterwegs sind.
 

Boschibär

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Kundenorientiert ist hier sicherlich nicht kommuniziert worden seitens Deines Händlers.
Dies ändert jedoch nichts daran, was bibbi und ich bereits gesagt haben, auch wenn Du gerne etwas anderes hören würdest. Vertragsrechtlich wirst Du da nicht weiterkommen.
 

kingofbigos

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Korrekt:

MikroTandem mit 22 Liter Garraum AVM 960 IX - Whirlpool Deutschland

Von Bauknecht heißt es MHC 8822 aber ich finde keinen Link.

Meiner Meinung nach macht ein Schrank darüber keinen Sinn und eine Blende ist richtig: Es ist nämlich über dem sichtbaren Teil des Gerätes noch ein ca. 14cm hoher unsichtbarer Teil, der dann hinter der Blende steckt. Und darüber dann das Luftrohr nach oben. Viele Kollegen kennen dieses Gerät nicht.
 

bibbi

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Deshalb fragte ich ja nach der Schranköhe ob eine Klappe o. ähnl überhaupt Sinn macht.
Aber darum ging es dem TE ja offensichtlich nicht.
LG Bibbi
 

Berde

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Danke für den Link @kingofbigos, ich habe solch ein Gerät noch nie gesehen
und noch nie davon gehört:-[

Lt. der Montageanleitung aus deinem Link wird das Gerät zwischen zwei
Hängeschränke montiert, kann also gar keinen eigenen Schrank haben.
Nur darüber wäre, wie in der Montageanleitung zu sehen, ein Schrank
möglich.Das Gerät selbst braucht 570 mm in der Höhe.
 

Berde

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Und vermutlich sind die Schränke nebenan nicht so hoch das
über dem Gerät noch ein Schrank möglich wäre.;-)
 

kloni

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Ja dann sollte aber der nicht gebrauchte Schrank dem TE in irgendeiner Form Gutgeschieben werden und wenns nur ein Gimik für die Nischenrückwand oder ähnliches ist.
 
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