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Hallo zusammen,
wir haben am vergangenen Montag endlich unsere neue Einbauküche bekommen, aber leider ist einiges schiefgegangen. (Zu dicke Arbeitsplatte durch Messfehler, leckender Wasserhahn... letzteres ist bereits nachgeliefert, auf die neue Arbeitsplatte müssen wir 3 weitere Wochen warten.)
Ein Problem ist, dass uns statt eines Mikrowellenoberschranks mit Tür, Griff und Einlegeboden (und so steht es auch im Kaufvertrag) nur eine Blende angebaut wurde.
Auf mehrmaliges Nachfragen schrieb uns der Händler, dass der bestellte Schrank gar nicht mit unserem Gerät kompatibel ist und daher vom Hersteller in eine Blende geändert wurde. Der Vertrag wurde dahingehend nachträglich geändert und man hat versäumt, uns darüber zu informieren(!).
Was besonders ärgerlich ist: Im Laden hat man uns ein Mikrowellen/Dunstabzugshauben Kombigerät "aufgeschwatzt", mit dem Hinweis, dass man so super noch den Stauraum darüber nutzen kann. Wir waren überzeugt und der Planer hat in der 3D-Zeichnung den Schrank eingesetzt. Auf der Basis haben wir unterschrieben.
Wir sind der Meinung, dass sich über dem Gerät sehr wohl ein Schrank anbringen lässt, wenn man den Einlegeboden entsprechend am Abluftrohr aussägt, die Firma weigert sich jedoch vehement, uns hier Vorschläge zu unterbreiten oder uns zumindest anzubieten, den Kaufpreis zu mindern. Leider ist die Küche auch schon komplett bezahlt...
In meinen Augen liegt hier ein Sachmangel vor, denn wir haben nicht das geliefert bekommen, was wir bestellt haben. Deshalb habe ich gerade ein Reklamationsschreiben mit einer Nacherfüllungsfrist aufgesetzt, das wir heute per Einschreiben versenden werden.
Zwei Sätze im Kaufvertrag lassen mich allerdings stutzen und ich hoffe, hier ist jemand, der sie mir erklären kann. Zum einen steht im allgemeinen Teil des Vertrags "Änderungen der Frontenaufteilung herstellerbedingt vorbehalten", zum anderen steht in der Beschreibung des Artikels
Oberschrank für Mikrowelle
1 Tür: Nischenabhängig
Ausführung n. Werksfestlegung
1 Einlegeboden, Nischenabhängig
1 Gerätenische 35-45cm
ohne Rückwand
ohne Einbaurahmen
Könnte uns dieser Satz "Festlegung nach Werksfestlegung" hier ein Strich durch die Rechnung machen. Wie sieht es mit der "Änderung der der Frontenaufteilung" aus. Damit kann ich irgendwie nicht viel anfangen.
Ich würde mich freuen, wenn jemand antwortet, der mit diesen Klauseln vertraut ist. Vielen Dank schonmal im Voraus.
VG
Chrijemo
wir haben am vergangenen Montag endlich unsere neue Einbauküche bekommen, aber leider ist einiges schiefgegangen. (Zu dicke Arbeitsplatte durch Messfehler, leckender Wasserhahn... letzteres ist bereits nachgeliefert, auf die neue Arbeitsplatte müssen wir 3 weitere Wochen warten.)
Ein Problem ist, dass uns statt eines Mikrowellenoberschranks mit Tür, Griff und Einlegeboden (und so steht es auch im Kaufvertrag) nur eine Blende angebaut wurde.
Auf mehrmaliges Nachfragen schrieb uns der Händler, dass der bestellte Schrank gar nicht mit unserem Gerät kompatibel ist und daher vom Hersteller in eine Blende geändert wurde. Der Vertrag wurde dahingehend nachträglich geändert und man hat versäumt, uns darüber zu informieren(!).
Was besonders ärgerlich ist: Im Laden hat man uns ein Mikrowellen/Dunstabzugshauben Kombigerät "aufgeschwatzt", mit dem Hinweis, dass man so super noch den Stauraum darüber nutzen kann. Wir waren überzeugt und der Planer hat in der 3D-Zeichnung den Schrank eingesetzt. Auf der Basis haben wir unterschrieben.
Wir sind der Meinung, dass sich über dem Gerät sehr wohl ein Schrank anbringen lässt, wenn man den Einlegeboden entsprechend am Abluftrohr aussägt, die Firma weigert sich jedoch vehement, uns hier Vorschläge zu unterbreiten oder uns zumindest anzubieten, den Kaufpreis zu mindern. Leider ist die Küche auch schon komplett bezahlt...
In meinen Augen liegt hier ein Sachmangel vor, denn wir haben nicht das geliefert bekommen, was wir bestellt haben. Deshalb habe ich gerade ein Reklamationsschreiben mit einer Nacherfüllungsfrist aufgesetzt, das wir heute per Einschreiben versenden werden.
Zwei Sätze im Kaufvertrag lassen mich allerdings stutzen und ich hoffe, hier ist jemand, der sie mir erklären kann. Zum einen steht im allgemeinen Teil des Vertrags "Änderungen der Frontenaufteilung herstellerbedingt vorbehalten", zum anderen steht in der Beschreibung des Artikels
Oberschrank für Mikrowelle
1 Tür: Nischenabhängig
Ausführung n. Werksfestlegung
1 Einlegeboden, Nischenabhängig
1 Gerätenische 35-45cm
ohne Rückwand
ohne Einbaurahmen
Könnte uns dieser Satz "Festlegung nach Werksfestlegung" hier ein Strich durch die Rechnung machen. Wie sieht es mit der "Änderung der der Frontenaufteilung" aus. Damit kann ich irgendwie nicht viel anfangen.
Ich würde mich freuen, wenn jemand antwortet, der mit diesen Klauseln vertraut ist. Vielen Dank schonmal im Voraus.
VG
Chrijemo