Rechtslage bei Mängeln und Zeitverzögerungen

Schmelzi

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Hallo ihr Lieben,
Ich hoffe, dass ich hier etwas schlauer werde. Wir haben im Oktober 2013 bei einem großen Händler in der Nähe von Bremen eine Küche für 10.000 Euro gekauft. Die Beratung war super, die Lieferzeit (wie erwartet) recht lang aber ok. KW 50 hatten wir dann endlich den Termin. Voller Freude sahen wir uns die Fortschritte beim Aufbau an. Die Ernüchterung folgte prompt. Am Tresen, der zu unserer Kochinsel gehört waren massive Schäden. Ebenso wiesen einige Wangen abgestoßene Ecken auf. Die Reklamation verlief zuerst problemlos. Im März wurde die neue Tresenplatte geliefert und montiert. Leider sah die schlimmer aus als die erste. Aber die neuen Wangen waren ohne Schäden. Das Montage-Team zog zähneknirschend wieder los und versprach: Wir kommen dann wieder. So war es dann auch. Gestern, also am 15. April standen die zwei wieder vor der Tür. Sie hatten dieses Mal morgens schon die Ware kontrolliert und es gab keine abgestoßenen Ecken. Alte Tresenplatte abgebaut, neue wieder aufgeschraubt: Böse Falle. Nun sind zwar die Ecken in Ordnung, aber die gesamte Platte ist gebrochen. Mängelbericht kam auf den Stapel, die Monteure zogen wieder los und sagten: Wir kommen dann mal wieder.
Hut ab vor dem Montage-Team, die Jungs sind klasse.
Unschön ist zudem, dass unser Geschirrspüler vermutlich nur Dekoration ist. Nach 5 mal auf und zu weist dieser Schleifspuren an der Innenseite der Wange auf. Laut des Händlers kann man hier aber nicht handeln, da wir den Mangel nicht sofort bei der ersten Reklamation mit angegeben haben. ?? Sehr putzig.
Die Firma hat bereits 5.000 Euro Vorauszahlung bekommen. Die neue Platte hat sicherlich wieder 4 bis 6 Wochen Lieferzeit. Also wird wohl die Küche ca. Ende Mai fertiggestellt werden. Sofern nicht wieder die Platte hinüber ist oder der Geschirrspüler mittlerweile auseinander gefallen.
Meine Begeisterung hält sich zumindest in grenzen.
Wie sieht in diesem Falle die Rechtslage aus? Ich möchte den Vertrag nicht wandeln, aber eine Preisminderung aufgrund der langen Wartezeit und der (mindestens) 3 Nachbesserungsversuche sollte wohl möglich und auch gerechtfertigt sein.
Was habt ihr für Erfahrungen? Wie gesagt, es sind noch 5.000 Euro offen, die ich auch nicht bezahlen werde, bevor nicht alle Mängel behoben sind.
Für Erfahrungen und Hinweise bin ich Euch dankbar. Vielleicht steckt ja jemand im gleichen Problem fest. Ich freue mich auf Eure Ideen!!
Viele, liebe Grüße,
Schmelzi
 

martin

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AW: Rechtslage bei Mängeln und Zeitverzögerungen

Vorab erst einmal: eine Rechtsberatung können und dürfen wir hier nicht geben! Also deshalb nur meine persönliche Ansicht.

Wenn der GSp Schleifspuren verursacht, deutet das auf fehlerhafte Montage hin. Hier hast Du dann ja wohl ein Recht auf Mängelbeseitigung.

Da Dir eine Nachbesserung der anderen Mängel zugesagt wurde und Du nicht wandeln willst, wirst Du warten müssen. Die traurige Erfahrung ist halt: wenn der Wurm erst drin ist, dann ....

Als Entschädigung für Deine Malessen könntest Du dem Händler einen Ersatz in "Naturalien" vorschlagen, z.B. Schubkasteneinteilung, nette Pfanne oder ähnliches.

Wichtig: bleib im Gespräch mit dem Händler.
 

Schmelzi

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AW: Rechtslage bei Mängeln und Zeitverzögerungen

Hallo Martin,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin ein Stückchen weiter.
LG!
 

racer

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AW: Rechtslage bei Mängeln und Zeitverzögerungen

Also, ein Recht auf Entschädigung hast du nicht... dies erwirkst Du erst, wenn Du den Händler schriftlich in Verzug setzt... ansonsten hat der Händler erst einmal das Recht der Nachbesserung (meines Wissens bis zu drei Versuchen)

eine Rechtsberatung ist dies natürlich nicht, die kann und darf nur ein Anwalt geben...

Das der Geschirrspüler schleift ist ganz klar ein Mangel. Und da die Küche noch kein halbes Jahr steht gilt auch noch keine Beweisumkehr.. du musst dem Händler nicht beweisen, dass das schon war, der Händler hat das in Ordnung zu bringen...

mfg

Racer
 

Tara

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AW: Rechtslage bei Mängeln und Zeitverzögerungen

Aus eigener Erfahrung bzw. vielen Berichten kommt es wohl relativ selten vor, dass eine Küche geliefert wird und alles in Ordnung ist.
Bei uns kamen die armen Monteure auch mehrmals. Nimm es gelassen, auch wenn es ärgerlich ist.

Du hast eine Küche und kein Auto gekauft.
 

Schmelzi

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AW: Rechtslage bei Mängeln und Zeitverzögerungen

@Racer:
Vielen Dank für den Kommi. In Verzug gesetzt ist der Händler und der Schriftverkehr läuft natürlich weiter. Manchmal haben die allerdings (wie wir auch) bei Beschwerden, die Ohren auf Durchzug.
@Tara:
Natürlich auch Dir vielen Dank! Mit einem mangelfreien Produkt habe ich natürlich nicht gerechnet. Die Monteure tun mir sogar leid. Wenn das da ständig so läuft, bin ich vermutlich so ziemlich die einzige, die den Frust nicht an denen auslässt. ;-)

Ich werde mich nun noch mal den allgemeinen Mecker-Mails an den Händler widmen und harre dann der Dinge, die da kommen.
 

Tara

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AW: Rechtslage bei Mängeln und Zeitverzögerungen

Mein GöGa kommt aus einer anderen Branche und hatte und hat gar kein Verständnis dafür. Es war nicht leicht für ihn, ich hatte halt schon die anderen Informationen hier aus dem Forum.

Wir haben übrigens immer wieder eine Teilzahlung geleistet, wenn etwas in Ordnung gebracht wurde.

Die Monteure konnten bei uns gar nix dazu. Die taten mir immer leid...

Aber vielleicht wollten die auch immer wieder kommen, da die Verpflegung und Entgelt schon 1a war;D
 
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