RCD bzw. Fi Schalter nachrüsten bei Umbau

jojokitchen

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Hallo zusammen

bei meinem Küchenumbau werden auch 2 Steckdosen erweitert, zwei Stromkreise zum HWR für BO und DGC abgezweigt, sowie das Induktionskochfeld mit einer 5 m langen Verlängerung an der alten Herdanschlussdose angeschlossen.

Es gibt noch keinen RCD / Fi in der Unterverteilung da Haus von 1987.

Bisherige Sicherungen der Küche:
3 x 16A für den Herd, 2 x 16 A für Stromkreis im HWR ( nun auch BO und DGC )
1 x 16 A für GSP und 1 x 16 A für Licht und Steckdosen.

Weiter Sicherungen im Erdgeschoss: je 1 x Flur, WC, Büro, Esszimmer und 3 x für Wohnzimmer.

Frage:

Wo muss nun nach Vorschrift ein RCD / Fi hin ?
1.
Ist es sinnvoll die gesamte Unterverteilung im Erdgeschoss mit einem RCD / Fi zu sichern ?
Würde aber heissen, wenn im Wohnzimmer was auslöst ist das gesamte EG aus.
2.
Oder reicht es nach Vorschrift nur an den Steckdosen die keine fest angeschlossenen Geräte haben einen RCD / Fi einzubauen ?
3.
Oder RCD / FI gemeinsam für BO und DGC, RCD/FI für Licht und Steckdosen in der Küche.
Induktionsfeld ohne RCD / Fi da fest angeschlossen.

Gruss

Jo
 

KüchenOlli

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All diese Fragen beantwortet dir der Elektriker, der auch die beiden neuen Dosen abzweigt.

Und aus ganz gesundem Menschenverstand ist es schon sinnvoll, mehrere RCDs so zu verteilen, daß im Falle eines Falles nicht überall das Licht ausgeht, oder die Tiefkühltruhe unbemerkt längere Zeit stromlos werden kann.

Oliver
 

jojokitchen

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Hallo Oliver

All diese Fragen beantwortet dir der Elektriker, der auch die beiden neuen Dosen abzweigt.



Und genau deshalb frage ich hier, da ich bereits 3 Antworten bzw. Meinungen von Elektrikern habe.

Zwischen Rundumschlag im ganzen Haus bis zu nur die Stromkreise der Steckdosen die frei zugänglich sind ist alles da.

Und danke für den "gesunden" Menschenverstand.

Gruss

Jo
 

Wolfgang 01

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Du hast die bestehende Anlage bis jetzt überlebt, oder?
Was ändert sich jetzt daran wenn alles neu gemacht wird, außer das der Elektriker einen Auftrag bekommt?

Vorschriften in diesem Sinne gibt es nicht. Nur Verordnungen. DIN ist ein Verband. Wie zB. auch Küchenhändler in einem Verband sein können.

Wenn du Wert auf "Sicherheit" legst, wie immer man Sicherheit definiert, dann laß die Anlage so bauen bist dein Sicherheitsgefühl erreicht ist.
Ansonsten laß es so wie es ist. Ich würde es so lassen, wenn ich die Entscheidung treffen müßte....
 

KüchenOlli

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Vorschriften in diesem Sinne gibt es nicht.

Doch, gibt es. Die Anlage hat ohne RCD Bestandsschutz, solange sie unverändert betrieben wird. Nachrüsten von Stromkreisen ist eine Veränderung, dabei muß auf aktuellen Stand der Technik aufgerüstet werden. Den bestimmt nunmal der VDE.

Aber solange nichts passiert, passiert auch nichts...

Oliver
 

moebelprofis

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es gibt sehr wohl Vorschriften. Was der VDE und somit die DIN vorgibt ist bindend.
 

Wolfgang 01

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Das hängt immer vom Einzelfall ab.
Veränderungen am Verteiler hebt nicht Zwangsläufig den Bestandsschutz auf.

Man könnte auch eine Steckdose mit eingebautem RCD nutzen, etc.
Es gibt also immer mehrere Möglichkeiten.
 

Wolfgang 01

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ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin....;D
VDE ein Verband mit Sitz in Frankfurt....West;-)

Was sollen die mir Vorschreiben? Ich bin weder Mitglied in dem Verein noch nehme ich irgendein Vorteil vom Verband für mich in Anspruch.
Ist wohl eher Industrielobby.

Sicherheit ja, Lobby nein.
 

KüchenOlli

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Na ja, auch dein Haus wird von einem Versorger versorgt, dessen Anschlußbedingungen dazu schon ein paar Hinweise enthalten dürften. Und im Falle eines Falles wird ein Richter durchaus auf die Einhaltung des Standes der Technik prüfen.

Aber ein einem hast du Recht: was immer du machst, du bist selber dafür verantwortlich. Und das ist auch gut so.

Oliver
 

Wolfgang 01

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Jepp, Stand der Technik gibt es eben auch. Und nicht nur DIN und Co.
Ebenfalls natürlich auch Erfahrungen und Erfahrungswerte.

Natürlich soll es für den Betreiber Sicher sein, keine Frage. Aber es muß nicht generell alles neu, wenn es nicht nötig ist. Das sollte dann eher geregelt sein als immer nur schwammige Aussagen von Elektrikern und Co. womit man nichts anfangen kann.

Siehe "Und genau deshalb frage ich hier, da ich bereits 3 Antworten bzw. Meinungen von Elektrikern habe."
 

Snow

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Information von meinem Eli. Sind neue Leitungen zu legen, so bedürfen diese nach VOB eines FI, eine Abzweigung von bestehenden Steckdosen sei nicht mehr erlaubt.

Olaf sagt:" So, macht was draus, ich kann mich nicht um alles kümmern" ;D
 

Wolfgang 01

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Snow, VOB ist eine Vertragsform. Dazu bedarf es mindestens zwei Parteien. Die schließen einen Vertrag nach VOB, wenn sie sich darauf einigen. Das muß aber nicht.

Erst wenn beide diesen Vertrag zugestimmt haben, kann zB der Teil C (die Ausführungsbedingungen) als bindend angesehen werden.
Bekommt der Elektriker den Auftrag eine Leitung von A nach B zu legen, gilt nicht automatisch VOB, sondern erst einmal BGB mit 5 Jahren Gewährleistung anstatt 2 nach VOB.
 

Snow

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Jo hast Recht Wolfgang stimmt, sollte VDE heißen.....habsch glatt verwechselt.. :drinks:
 

martin

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Die Abzweigung ist schon erlaubt, aber nicht ohne RCD/FI in diesem Stromkreis.
 

jojokitchen

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Hallo zusammen

schön dass es auch hier unterschiedliche Meinungen gibt.

Gut wäre es, wenn jemand beschreiben würde, wie sein Elektro / Küchen - Umbau fachmännisch ausgeführt wurde.

Die Abzweigung ist schon erlaubt, aber nicht ohne RCD/FI in diesem Stromkreis.

Nach meinen Informationen müssen RCD / Fi an Stromkreise an denen Verbraucher nicht fest angeschlossen sind. Also die Steckdosen im Bereich der APL für diverse Geräte wie Kaffeemaschine, Küchenmaschine, Brotschneider usw.
Sogenannte "Laienbedienbare" Steckdosen.

Da der BO und der DGC aber an dem Abzweig fest eingesteckt bleiben, fällt das meiner Meinung nach nicht darunter.

Und das 3 phasige Kochfeld auch nicht.

Gruss

Jo

Ps.: Meine Meinung ! Und es geht hier nicht nur um 100 Euro sondern auch um den verfügbaren Platz in der Unterverteilung.
 
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martin

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