Quellschaden nach 3 Monaten

wulv3r1n

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Hallo, uns wurde gerade von einem Küchenstudio eine neue Einbauküche eingebaut. Nach gerade einmal 3 Monaten ist an der Tür des Oberschranks über der Dunstabzugshaube bereits ein Quellschaden aufgetreten. Die Dunstabzugshaube haben wir beim Kochen natürlich an. Das Küchenstudio hat die Funktion der Dunstabzugshaube überprüft (funktioniert) und Fotos vom Schaden gemacht. Heute habe ich nun eine Mail erhalten, dass anhand der Fotos kein Herstellerfehler festgestellt werden könne sondern der Schaden auf eine falsche Nutzung zurückzuführen wäre. Entsprechend wäre unsere einzige Möglichkeit, selber eine neue Tür zu kaufen.

Habe ich hier eurer Meinung nach eine Chance auf Geltendmachung der Gewährleistung ? Eine falsche Nutzung liegt aus meiner Sicht nicht vor - die Dunstabzugshaube wird von uns wie vorgesehen genutzt und wir kochen nicht mal sonderlich viel oder mit sonderlich viel Dampf... Dazu kommt, dass unsere vorherige Küche von der Anordnung der Schränke und Geräte komplett identisch war und hier selbst nach 20 Jahren keinerlei Schaden vorhanden war...
 

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martin

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Beachtest Du die Grundregel beim Kochen: erst die Haube und dann das Kochfeld einschalten, und zwar bei jeder Benutzung des Kochfeldes.

Abgesehen davon: der Händler muss Dir in den ersten 6 Monaten nach Lieferung schlüssig beweisen, dass der Schaden durch Dein Fehlverhalten entstanden ist.
 

wulv3r1n

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Ich habe mir schon vor langer Zeit angewöhnt, Herd und DAH grundsätzlich parallel einzuschalten. Die Hand dafür ins Feuer legen, dass es nicht ausnahmsweise doch mal durchrutscht, möchte ich aber nicht. Meine Erwartungshaltung wäre allerdings, dass ein Schrank solche Ausnahmen aushält. Vielleicht ist meine Erwartung da aber auch zu hochgegriffen... ;-)

Die vorherige Küche hatte ebenfalls eine Folienfront und auch die Art von DAH war gleich. Daher würde ich - auf die Vergangenheit referenzierend - unterstellen, dass ich beim Kochen nicht allzu viel verkehrt mache.

Sehe ich es denn richtig, dass eine Aussage vom Küchenstudio á la "Wir haben uns die Fotos angeschaut und Sie sind selber Schuld." nicht als "Beweis" für das Abstreiten einer Gewährleistungspflicht ausreicht?
 

Tux

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Ich habe seit 23 Jahren ein und dieselbe Tür über der Flachschirmhaube und ich denke nicht jedes Mal daran, die Haube einzuschalten. Es ist eine stinknormale melaminbeschichtete Spanplatte und es quillt nichts auf und löst sich nichts ab.
 

Berde

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Wenn die Flachschirmhaube ausgezogen wäre, käme ja im betroffenen Bereich
gar kein Dampf hin.???
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Helmut Jäger

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Die Flachschirmhaube müsste im Tiefenanschlag so eingestellt sein das die Front und nicht nur, wie hier, der Korpus abgedeckt ist.

Gruß Helmut
 

Cooki

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Ich habe auch vermutet, dass der Haubenschirm selten ausgezogen wird. Ansonsten müssten eher die Korpusseiten der angrenzenden Hängeschränke Quellschäden aufweisen, sollte die Haube nicht korrekt funktionieren.
 

Michael

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Korrigiert mich, aber die Haube lässt sich doch gar nicht einschalten wenn sie nicht ausgezogen ist. Wenn sie also läuft ist sie auch ausgezogen, oder?

Prinzipiell verstehe ich das Gezicke des Händlers nicht. Küche ist drei Monate alt und die Front defekt. Dann bestellt man eine neue und gut ist es. :so-what:
 

Cooki

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Ja natürlich Michael, ändert aber nicht an der Ursache.

Soll ja nicht wieder passieren. :kfb:
 

Michael

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Um welchen Küchenhersteller handelt es sich?
Wenn die vergangenen 20 Jahre dort ohne Quellschaden gekocht werden konnte liegt ja der Verdacht nahe, dass die Front einfach schlecht verarbeitet ist.
 

wulv3r1n

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Eure Vermutung ist richtig: die DAH funktioniert nur im ausgezogenen Zustand und deckt dann auch die Front ab. Wie in dem Fall dort Wasserdampf hinkommt ist mir ebenfalls ein Rätsel. Wie schon geschrieben, würde ich nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, die DAH nicht einmal etwas verspätet zugeschaltet zu haben, dies ist dann aber eine absolute Ausnahme.

Auf meine gestern Abend geschriebene Mail hin (Gewährleistung / Beweispflichtumkehr / unzureichende Beweisführung des Küchenstudios / DIN-Normen...) hat sich das Küchenstudio nun wieder gemeldet. Laut Hersteller liegt in der Charge kein Fehler vor, dennoch wird die Front nun aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einmalig getauscht. Von daher ist nun alles gut, ich spare mir einen Gang zum Anwalt (wegen eines Schadens von vermutlich maximal 50 €) und hoffe, dass das Problem nicht wieder auftritt. :-)

Nachtrag: die Front ist übrigens von Burger.
 
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