Quellschaden an Lackküche

martin

Moderator

Moderator
Beiträge
13.089
Wohnort
Barsinghausen
Genau richtig, Rüdiger, ich auch. Mehr als maximal eine Seite liest kein Sachbearbeiter wirklich vollständig. Irgendwann fängt der/die an diagonal zu lesen. In der Kürze liegt die Würze!
 

duffs

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
24
Es wird bei uns irgendwie nicht kürzer... ich wüsste auch nicht, was ich weglassen sollte, ohne dass der Sinn verloren geht:
Sehr geehrte Damen und Herren von Möbel X,


Wir standen bereits mit Ihnen, bzw. Herrn Y, im Dialog über unsere Küchenfronten. Nahezu jede Küchenfront ist von „Bläschen“, bzw. Ablösungen des Lacks betroffen. Diese Ablösungen findet man zum einen an den Griffleisten im Übergang zur Front, an den Frontkanten und an der Seitenwand. Die detaillierte Beschreibung und Auflistungen der Fronten finden Sie im Anhang.

Eine Front des Karussells neben der Spülmaschine wurde abgebaut, ausgetauscht und zum Küchenhersteller (Nolte Küchen) geschickt. Der Austausch fand Mitte Mai statt, d.h. eine lange Zeit verging, bis mir seitens Herrn Y mitgeteilt wurde, dass der Hersteller am 10.7.2017 die Front abgeholt und dieser aber noch anschließend bis 30.07 Betriebsferien hätte. Ende August bekamen wir dann die Nachricht, dass der Hersteller die Fronten nicht austauscht, somit könnte auch Möbel X die Fronten nicht austauschen. Es sollte wohl nicht mehr die Angelegenheit von Möbel X sein, sondern wir als Kunden sollten uns mit dem Hersteller in Verbindung setzen, d.h. Nolte Küchen einen Brief schreiben, falls wir mit dem Befund nicht zufrieden sein. Letzte Woche leitete Herr Y die E-Mail von Nolte Küchen an uns weiter.

Wir bestreiten vehement die Begründung von der Firma Nolte!

Wir sind nun der Meinung, dass wir überhaupt nicht mit Nolte Küchen persönlich in Kontakt treten müssen, da wir nicht bei Nolte selbst die Küche gekauft haben, sondern bei Möbel X, welche uns auch von Ihnen eingebaut wurde. Generell räumt sowohl Möbel X, als auch Mondo , eine generelle Garantie von fünf Jahren ein.

Herr Y sprach zunächst von einem vermuteten Quellschaden an der Küche. Die Frage ist nun, wie er seine Vermutung halten kann. Nolte sprach nämlich eben NICHT von einem Quellschaden, sondern sah die Ursache der Ablösung durch unsachgemäßen Gebrauch der Spülmaschine. Dieses Argument ist in unseren Augen absurd! Die Spülmaschine wird von uns in der Regel am Abend eingeschaltet und morgens ausgeräumt. Außerdem sind ja nicht nur die Fronten rund um die Spülmaschine betroffen, sondern eben fast ALLE Fronten in der kompletten Küche. Auch können wir nicht nachvollziehen, wie sich Kondensat oberhalb oder an den Frontseiten bilden kann. Falls doch hier und da ein Tropfen auf die Front gerät und an der Luft abtrocknet, sollte doch das Material so beschaffen, bzw. hochwertig sein, dass es eben nicht quillt und nicht die Schäden wie bei uns verursacht, da in einer Küche nun mal Wasser verwendet wird.

Selbst auf der Homepage von Nolte Küchen steht: „Die hochwertigen Oberflächen einer Nolte Küche sind sehr pflegeleicht. Um den hohen Wert Ihrer neuen Küche über Jahre zu erhalten […] Berücksichtigen Sie bitte, dass hochglänzende und lackierte Fronten nicht trocken gereinigt werden dürfen. Zum Schutz Ihrer Möbel vor Dampf, Feuchtigkeit und Hitze bietet die Firma Nolte Küchen verschiedene Schutzabdeckungen, die bereits werkseitig montiert oder vom Monteur angebracht werden.“ An dieser Stelle ist nun fraglich, welche Schutzabdeckung bei unserer Küche zum Tragen kommt.

Nolte Küchen schrieb in ihrer E-Mail, dass uns die Ablösung des Lacks viel früher aufgefallen sein müsste (Materialfehler). Dazu ist zu sagen, dass bereits schon im letzten Jahr uns zwei Stellen kleine verdächtig vorkamen, allerdings haben wir nicht die gesamte Küche genau begutachtet und haben dies erstmal hingenommen. Wir dachten, wir hätten eine qualitativ hochwertige Küche in Möbel X(und nicht beim Discounter) gekauft, und konnten uns nicht vorstellen, dass eine ca. drei Jahre alte Küche solch gravierende Materialfehler im späteren Verlauf aufweisen würde. In diesem Sinne sind wahrscheinlich die Lackschäden viel früher entstanden, nur nicht anfangs realisiert worden. Im Frühling bzw. Sommer kann man die Schäden am ehesten sehen, da die Sonne für mehr Spiegelungen sorgt. Zunächst hat sich erst eine kleine schwarze Linie gebildet, die an den Griffleisten und den Seitenkanten der Front zu sehen war. Diese entwickelten sich mehr und mehr zu vereinzelten „Luftblasen“.

Nolte schreibt weiterhin, dass wir „sicherlich nachvollziehen können, dass wir nach einem Zeitraum von vier Jahren auch auf Kulanzbasis eine kostenlose Neulieferung nicht mehr veranlassen
können.
“ Für uns zählt allerdings die Kulanz von Nolte nicht, da wir mit Nolte Küchen keinen Vertrag geschlossen haben und dies einen Garantiefall darstellt. Möbel X hat bislang nur widersprüchliche Argumente geliefert, uns die Fronten nicht zu ersetzten. Die vier (aufgerundeten) Jahre unserer Küche fallen in den Garantiezeitraum.

Nolte Küchen unterstellt uns, dass unsere Küchenfront stark beschmutzt war und einen Wasserschaden im unterem Bereich der Front aufweist! Bei der eingeschickten Front, wurde durch uns nicht der untere Bereich beanstandet, sondern lediglich der seitliche Bereich. Wir vermuten, dass die Front erst nach dem Ausbau aus unserer Küche im unteren Bereich beschädigt wurde, da diese nach dem Ausbau unverpackt zum Transportwagen weggetragen wurde (an diesem Tag gab es nun mal Starkregen). Nach Prüfung der zweiten Front des gleichen Karussells sind im unteren Bereich keinerlei Schäden oder Verschmutzungen zu entdecken.

Die Küche wurde durch uns nach den Pflegehinweisen stets gepflegt und im Gebrauch geschont. Die Küche wurde also in keinster Weise überbeansprucht. Der Zustand der Küche kann jederzeit überprüft werden.

Wir bitten um eine Schadenregulierung des Garantiefalls bis zum 15.10.2017. Andernfalls sehen wir uns im nächsten Schritt gezwungen einen unabhängigen Sachverständiger/Gutachter einzuschalten. Sollte sich dabei ein Materialfehler des Herstellers erhärten, werden die entstandenen Kosten und ggf. weitere anfallende Kosten Möbel X in Rechnung gestellt.


Hiermit verbleiben wir, Familie Z
 

Wolfgang 01

Spezialist
Beiträge
5.191
Wohnort
Lipperland
Es muß ja auch nicht kürzer werden nur damit es dem "Sachbearbeiter" gefällt oder er es überhaupt bearbeitet.
Der Sachbearbeiter macht das, was das Wort beinhaltet. Er bearbeitet. Er entscheidet aber nichts. Das ist ein großer Unterschied.
Also, egal wie lang der Text ist, es muß alles rein was den Umstand beschreibt.

Wichtig ist auch die Zustellung und der "Briefkopf". Du mußt den Inhaber anschreiben und nicht erst den Namen unter dem er handelt.

So:
Max Mustermann
Firma etc.
Straße
Wohnort

Ich würde mir ebenfalls noch überlegen, ob man bei einer Bitte bleibt. Eigentlich setzt man eine Frist ohne Bittstellung..
 

duffs

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
24
Danke Wolfgang! Das Erbitten wird umgeschrieben und den Briefkopf entnehmen wir unseren Unterlagen. :2daumenhoch:
 

martin

Moderator

Moderator
Beiträge
13.089
Wohnort
Barsinghausen
Der Sachbearbeiter macht das, was das Wort beinhaltet. Er bearbeitet. Er entscheidet aber nichts.
Das ist falsch! Wieviel ein Sachbearbeiter entscheiden darf, bestimmt die Firmenleitung!
Du mußt den Inhaber anschreiben und nicht erst den Namen unter dem er handelt.
Auch das ist so nicht ganz korrekt. Was juristisch korrekt im Adressierfeld des Anschreibens stehen muss, ist abhängig von der Rechtsform des angeschriebenen Unternehmens.

Und wenn wir es schon so genau nehmen: der Briefkopf enthält zunächst mal die Daten des Absenders, oft auch Ort und Datum der Ausfertigung des nachfolgenden Schreibens! Der Empfänger wird in das Adressfeld eingetragen. Das Adressfeld, Ort und Datum können je nach Gestaltung des Briefpapiers Teil des Briefkopfes sein, müssen es aber nicht!
 

Wolfgang 01

Spezialist
Beiträge
5.191
Wohnort
Lipperland
Das ist falsch! Wieviel ein Sachbearbeiter entscheiden darf, bestimmt die Firmenleitung!

Nichts anderes ist von mir gemeint.
Der Sachbearbeiter entscheidet nichts, er setzt nur um. Er bearbeitet;-)

Grundsätzlich wird immer der Verantwortliche (Inhaber) angeschrieben. Wer sonst? Das Gebäude?
 

kingofbigos

Spezialist
Beiträge
1.243
Wohnort
Wien
Wer im Adressfeld steht ist egal. Man darf getrost erwarten, dass das Schreiben bei der zuständigen Person ankommt. Ich würde den Verkäufer oder Filialleiter anschreiben oder die sehr geehrten Damen und Herren.

Nochmal: Das Schreiben sollte EINE SEITE lang sein. Das heißt, mit Briefkopf etc. sind es vier oder fünf Sätze.

Mit Sätzen wie diesem:

Nolte Küchen schrieb in ihrer E-Mail, dass uns die Ablösung des Lacks viel früher aufgefallen sein müsste (Materialfehler). Dazu ist zu sagen, dass bereits schon im letzten Jahr uns zwei Stellen kleine verdächtig vorkamen

macht Ihr Euch angreifbar. Denn das führt sofort zu der Frage, warum Ihr nicht schon damals reklamiert habt.

Soweit ich die Schilderungen bis hierher verstanden habe, ist dem Küchenstudio der Vorgang ja bekannt und muss nicht wiederholt werden, richtig? Also: 1. satz: Bestreiten, 2. Satz: Fordern.

Ich wiederhole auch, dass ich die Aussicht auf Erfolg als gering einschätze.

Grüße

Rüdiger
 

duffs

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
24
Lieber kingofbigos, warum denkst du, dass wir keine Chance auf Austausch der Fronten haben? Es ist ja kein quellschaden (laut Nolte ), da der Schaden an jeder Front und auch an den Seitenwänden auftritt.
 

Wolfgang 01

Spezialist
Beiträge
5.191
Wohnort
Lipperland
Dann könntest Du eine GmbH & Co. KG a.A. niemals anschreiben.

Will ich ja auch nicht.
JEDE Firma, egal wie man sie bezeichnet, hat immer einen der dafür die Verantwortung trägt.
Der ist für mich interessant und nicht irgendeine ominöse Buchstabenfolge, oder Gebäude etc.
 

martin

Moderator

Moderator
Beiträge
13.089
Wohnort
Barsinghausen
Genau das Konstrukt einer GmbH & Co.KG a.A. dient dazu die Existenz einer haftenden Person zu verschleiern. Da sind schon reihenweise Fahnder und Richter dran gescheitert.

Das hilft duffs aber auch nicht weiter. Sie übernimmt einfach die vollständigen Daten aus dem Briefkopf des Händlers und gut is.
 

isabella

Mitglied

Beiträge
19.388
Ich würde auch nicht im Anschreiben diese ganze Laier runterbeten. Das bringt bestenfalls nichts, schlimmstenfalls kann ein Jurist jedes Wort so lange umdrehen, bis es gegen Euch ausgelegt werden kann.

Genauso wie kingofbigos geschrieben hat, eine DIN A4-Seite, drei Abschnitte:
1. Bezug zum Sachverhalt (wie mit Ihrem Herrn XY am... besprochen)
2. Unterstellungen bestreiten (nicht "vehement", sondern "gänzlich", es geht hier um Fakten und nicht um Gefühle)
3. Forderung klar und deutlich formulieren, Frist benennen.

Dabei kurze, klare, verständliche Sätze ohne Konjunktive und Weichmacher, formulieren.

Wenn Ihr die vorangegangenen Handlungen zusammenfassen wollt, dann tabellarisch auf einem separaten Blatt als Anhang und nicht mit dem Text vermischen.

Unterstellungen ("falsche Front verschickt") weglassen. Wenn überhaupt, dann "Wir können uns die von Nolte erwähnten Verschmutzungen nicht erkären, da diese beim Ausbau der Front aus unsere Küche nicht vorhanden waren".
 

Michael

Admin
Beiträge
18.403
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Isabella hier Recht hat. Du musst einfach mit der bitteren Konsequenz leben, dass das Ganze vor Gericht landen könnte. Und was Rechtsanwälte aus Satzbausteinen machen können, die einen eigentlich entlasten sollten, mussten wir auch leidlich erfahren. Kurze, knappe und bestimmte Formulierungen bieten die geringste Angriffsfläche.

Du solltest auch den Begriff des Werkvertrages mit einbringen, welcher die gesetzliche Gewährleistung des Händlers auf 5 Jahre erhöht.

Kaufvertrag oder Werkvertrag? - Küchenkauf - Tipps zum Küchenkauf
 

marcohh

Mitglied

Beiträge
286
Mach es so wie Isabella vorschlägt. Es ist bei solchen Schreiben immer hilfreich mehrfach zu lesen und jedes mal alles wirklich überflüssige wegzulassen. Es bringt das Schreiben auf den Punkt und macht dich am wenigstens angreifbar. Auch alles emotionale gehört raus - das interessiert keinen und macht dich auch nur "persönlich" schwächer.
 

kingofbigos

Spezialist
Beiträge
1.243
Wohnort
Wien
Der Grund für meine Einschätzung ist ganz einfach:

Die Gewährleistung ist abgelaufen und sowohl Händler als auch Hersteller haben die Reklamation bereits abgelehnt.

Der Standpunkt von nolte und vom Händler ist, dass Ihr der Verursacher seid.

Ihr müsstet beweisen, dass die Ware bereits vor vier Jahren mangelhaft gewesen ist.

Lies das Schreiben von nolte nochmal genau: Da steht ganz deutlich, dass sie es für einen von Geschirrspüler-Feuchtigkeit verursachten Quellschaden halten.

Mich würde schon die ganze Zeit interessieren, welche Fronten an welchen Stellen betroffen sind. Das kannst Du am einfachsten mit einem Bild wie diesem hier zeigen, da wären dann die beschädigten Teile mit roten Markierungen (nur Beispiel!)
 

Anhänge

  • beispiel.jpg
    beispiel.jpg
    88,8 KB · Aufrufe: 289

Wolfgang 01

Spezialist
Beiträge
5.191
Wohnort
Lipperland
Der Standpunkt von nolte und vom Händler ist, dass Ihr der Verursacher seid.

Was erst einmal zu beweisen wäre.

Da die Fronten in dem Bereich betroffen sind, wo die eingefräste Griffleiste sich befindet, würde ich vermuten das dort die Front für den Griff eingefräst wurde und eine weitere "Abdichtung" nicht vorgenommen wurde.

Dies wäre nicht neu und ist schon zig mal vorgekommen.
Ich vermute einen Fabrikationsfehler.

Nur zu vermuten und zu unterstellen ist ja nun mal das einfachste. Zu beweisen ist was anderes.

Lies das Schreiben von nolte nochmal genau: Da steht ganz deutlich, dass sie es für einen von Geschirrspüler-Feuchtigkeit verursachten Quellschaden halten.

Wenn das so wäre, warum sind dann Fronten betroffen, die sich sich nicht in der Nähe des Gerätes befinden?
 

Wolfgang 01

Spezialist
Beiträge
5.191
Wohnort
Lipperland
Oder dies hier:

"Sachgerechter Transport, Aufbau, Anschluss und Einweisung durch autorisiertes Fachpersonal sind zwingende Voraussetzungen der Garantieleistung. Der hohe Gebrauchs- und Funktionsnutzen von MONDO ® Möbeln ist nur durch präzise vertikale und horizontale Ausrichtung und Anpassung des Montagezustands an bauliche Gegebenheiten und exakte Beschlageinstellungen dauerhaft gewährleistet."

Wenn dies nicht erfolgt ist, haftet der Händler....
Der Händler hat sicher ein unterschriebenes Übergabeprotokoll bei seinen Verkaufsunterlagen:-)

Der Passus ist auch nicht schlecht:
"Ihr MONDO® Handelspartner hat Ihnen diese Garantiebestimmungen übergeben. Bitte bewahren Sie diese Unterlagen sorgfältig auf. Sie sind Bestandteil des Kaufvertrages."

Tse, was alles zu einem Kaufvertrag gehört.... hört, hört:-[
Der Händler kann natürlich den Nachweis führen das die Verkaufsunterlagen komplett übergeben wurden.
 

duffs

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
24
Das habe ich allerdings auch gelesen, dass es bei mondo quasi überhaupt keine Garantie mehr gibt durch die ganzen Ausschließungen! :knuppel:

Ganz ehrlich, wird unser Fall nicht zu Gericht kommen, dass können wir uns nicht leisten :(
 
Neff Hausgeräte Ballerina Küchen Blum Bewegungstechnologie Weibel - Intelligente Küchenlüftung

Neff Spezial

Blum Zonenplaner

Weibel Abluft-Tuning

Weibel Abluft-Tuning
Oben