Qualität der Bankbürgschaft

kaweka

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Hallo,

ich nehme mal an, beim Teil der Küchenkäufer wird die geleistete Anzahlung per Bankbürgschaft gesichert (falls überhaupt zutrifft).
Interessiert es wirklich niemanden hier, was die ausgestellten Bürgschaften taugen? Hab' nämlich vor geräumter Zeit in einer Diskussion Frage diesbezüglich gestellt. Niemand ist drauf eingegangen.
In der Hausbau-Welt sollen Bürgschaften gewisse Voraussetzungen erfüllen, um dem Besicherten praktisches Nutzen bringen - Bürgschaftsqualität. Weist die Bürgschaft gewisse Merkmale nicht auf,
so ist sie auch wenig wert.
Ich glaube bei Bürgschaften für Küchenkauf sollte man darauf auch achten.
Sobald ich freie Zeitressourcen habe, kann ich nach dem Link suchen,
wo es mal geläutert war, was ich hier meine.

Viele Grüsse
 

Cooki

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AW: Qualität der Bankbürgschaft

Hallo kaweka,

wenn du weisst, was wichtig ist, dann lass es uns wissen !!! :-)

Zeit hat man immer, wir doch auch !! ;-)
 

bungaloo

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AW: Qualität der Bankbürgschaft

Das ist dummes Zeug von halbgebildeten Panikmachern. Bankbürgschaften, auch Avale genannt, gibt es für viele Zwecke. Hier wäre eine Vertragserfüllungsbürgschaft richtig. Und selbstverständlich kostet die einen kleinen Betrag, dafür schont sie die Liquidität des Küchenkäufers und lässt die Bank für den vollen verbürgten Betrag einstehen, falls der Vertrag vom Küchenkäufer nicht erfüllt wird.
 

philoSophie

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AW: Qualität der Bankbürgschaft

Hallo Bungaloo,

wieso sichert die Bürgschaft die Liquidität des KÄUFERS, wenn es der VERKÄUFER ist, der für den Erhalt der Anzahlung eine Bürgschaft ausstellt, die dem KÄUFER garantiert, dass er sie zurückerstattet bekommt, wenn der VERKÄUFER den Vertrag nicht erfüllt? ???
 

philoSophie

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AW: Qualität der Bankbürgschaft

weil des Käufers Anzahlung doch durch die Bank abgesichert ist. ;-)

DAS ist richtig - aber den Rest, den Bugaloo schreibt, kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Falls ich nen Denkfehler mache, ist Herr G. schuld, in seinem Buch ist das anders erklärt ;D
 

tantchen

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AW: Qualität der Bankbürgschaft

Hi!

Habe neulich aber das mit der "umgekehrten" Bürgschaft auch mal gelesen. Es ging darum, KEINE Anzahlung zu leisten. Aber dafür bekäme der Händler eine Art Bürgschaft, dass der Kunde über die Summe verfügt und zahlt. Nicht, dass der Händler dann ggf. auf einer Küche sitzen bleibt und erstmal alles einklagen darf... Oder so ähnlich.
Wobei ja dann das Geld in dem Moment schon auf einer Art Treuhänderkonto bei der Bank hinterlegt sein müßte, oder?

Zu dem was der Fragesteller wohl gemeint hat: woran erkenne ich als Laie, dass der Wisch, welcher mir ggf. vom Verkäufer als Bank-Bürgschaft vorgelegt wird, wirklich echt ist und von dessen Bank kommt??? Wie sieht sowas aus und was steht genau drin? Müßte ich das dann auch noch nachprüfen, um auf der sicheren Seite zu sein?
Theoretisch könnte der Verkäufer ja auch versuchen, einen da zu täuschen. So nach dem Motto "der soll sich nicht so anstellen, das geht schon gut, usw".

Gruß
Andrea
 

bungaloo

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AW: Qualität der Bankbürgschaft

Hi!
Habe neulich aber das mit der "umgekehrten" Bürgschaft auch mal gelesen. Es ging darum, KEINE Anzahlung zu leisten. Aber dafür bekäme der Händler eine Art Bürgschaft, dass der Kunde über die Summe verfügt und zahlt.
Richtig, es gibt beides. Sinnvoll finde ich die Bürgschaft beim Küchenkauf nur wie ich es beschrieben habe. Denn hier wird Liquidität geschont und dennoch ist der Vertrag abgesichert. Anders herum wird ein Grant des Käufers (Anzahlung) durch einen Grant des Verkäufers (Bürgschaft)gedoppelt. Irgendwie viel Aufwand ohne Nutzen.

Zu dem was der Fragesteller wohl gemeint hat: woran erkenne ich als Laie, dass der Wisch, welcher mir ggf. vom Verkäufer als Bank-Bürgschaft vorgelegt wird, wirklich echt ist und von dessen Bank kommt??? Wie sieht sowas aus und was steht genau drin? Müßte ich das dann auch noch nachprüfen, um auf der sicheren Seite zu sein?
Die Formulierung ist nicht vorgeschrieben, aber eigentlich unmißverständlich. Dort steht drin für wie lange die Bank für welchen Betrag gegenüber wem einstehen muss. Steht das nicht drin, dann ist es keine Bürgschaft. Da es die Bank ausstellen oder signieren muss, kann man dort natürlich auch nachfragen. Aber das sollte kaum nötig sein, es sei denn, man vermutet Urkundenfälschung. Eine Bankbürgschaft ist jedenfalls sicher!
 

lawrence

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AW: Qualität der Bankbürgschaft

Mein Küchenverkäufer hat keine Anzahlung verlangt.....
 

kaweka

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AW: Qualität der Bankbürgschaft

ok, Sobald die Zeit es mir erlaubt, werde ich Link zu den Schilderungen über Qualität der Bankbürgschaften aufsuchen und hier einfügen.
Zu beachten allerdings, es war im Kontext eines Hausbaus.
Eventuell gelten in der Küchen-Welt andere Nuancen, was ich aber
nicht glaube.
Es geht auch nicht um vorsätzliches Täuschen seiten Studios,
sondern um bestimmte Merkmale (Inhalte) der Bürgschaft, damit
sie tatsächlich eine Absicherung bildet.

Die hier in Diskussion gestellte Frage bezieht sich selbstverständlich
aufs Bürgen der Verkäuferzusagen durch Bank. Dass der Kunde Anzahlung macht und noch Bürgschaft bereitstellt dürfte praktisch nie vorkommen.

Unter den Studios, mit denen ich Kontakt habe, gibt solche die Anzahlung wollen, und solche die es nicht brauchen.
 
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