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Hallo,
ich nehme mal an, beim Teil der Küchenkäufer wird die geleistete Anzahlung per Bankbürgschaft gesichert (falls überhaupt zutrifft).
Interessiert es wirklich niemanden hier, was die ausgestellten Bürgschaften taugen? Hab' nämlich vor geräumter Zeit in einer Diskussion Frage diesbezüglich gestellt. Niemand ist drauf eingegangen.
In der Hausbau-Welt sollen Bürgschaften gewisse Voraussetzungen erfüllen, um dem Besicherten praktisches Nutzen bringen - Bürgschaftsqualität. Weist die Bürgschaft gewisse Merkmale nicht auf,
so ist sie auch wenig wert.
Ich glaube bei Bürgschaften für Küchenkauf sollte man darauf auch achten.
Sobald ich freie Zeitressourcen habe, kann ich nach dem Link suchen,
wo es mal geläutert war, was ich hier meine.
Viele Grüsse
ich nehme mal an, beim Teil der Küchenkäufer wird die geleistete Anzahlung per Bankbürgschaft gesichert (falls überhaupt zutrifft).
Interessiert es wirklich niemanden hier, was die ausgestellten Bürgschaften taugen? Hab' nämlich vor geräumter Zeit in einer Diskussion Frage diesbezüglich gestellt. Niemand ist drauf eingegangen.
In der Hausbau-Welt sollen Bürgschaften gewisse Voraussetzungen erfüllen, um dem Besicherten praktisches Nutzen bringen - Bürgschaftsqualität. Weist die Bürgschaft gewisse Merkmale nicht auf,
so ist sie auch wenig wert.
Ich glaube bei Bürgschaften für Küchenkauf sollte man darauf auch achten.
Sobald ich freie Zeitressourcen habe, kann ich nach dem Link suchen,
wo es mal geläutert war, was ich hier meine.
Viele Grüsse