AW: Noch einmal 0% Zinsen
Wenn für die Finanzierung keine Kosten anfallen, besteht kein gesetzliches Widerspruchsrecht. Die Kosten müssen dabei nicht zwingend in Form von Zinsen anfallen, sondern können auch Bearbeitungsgebühren o.ä. sein. Es steht natürlich jedem Kreditor frei, seinen Kunden über das gesetzliche Minimum hinausgehende Rechte einzuräumen.